Caritas startet Großreform der Arbeitsvertragsrichtlinien
21.01.2026 - 22:00:12Für rund 740.000 Beschäftigte im Caritas-Verband beginnt die entscheidende Vorbereitungsphase. Ab Januar 2027 tritt eine komplett überarbeitete Fassung der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) in Kraft – die größte Tarifreform der vergangenen Jahre. Die Mitarbeitervertretungen (MAV) stehen nun vor der Mammutaufgabe, den Übergang für die Belegschaft zu gestalten.
Kern der Reform „AVR 2027“ ist die Ablösung des bisherigen, oft kleinteiligen Regelwerks. Künftig gilt für fast alle Beschäftigten ein einheitlicher, transparenter Rahmen, der sich eng am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) orientiert. Besondere Regelungen für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte oder Auszubildende bleiben in separaten Anlagen erhalten.
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Ziel ist es, interne Gerechtigkeit zu erhöhen und Caritas als Arbeitgeber im Sozial- und Gesundheitswesen wettbewerbsfähiger zu machen. Die bisherige Trennung – vor allem durch die oft kritisierte „Anlage 2“ – entfällt damit.
2026 wird zum Schulungsjahr
Das gesamte Jahr 2026 ist als intensive Vorbereitungsphase ausgerufen. Die MAV müssen sich zu Expertinnen und Experten des neuen Systems fortbilden, um ihre Kolleginnen und Kollegen kompetent beraten zu können. Eine Schlüsselaufgabe: Sie müssen die Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten managen.
Denn Arbeitgeber sind zwar verpflichtet, Auskunft über die neue Eingruppierung zu geben – aber oft nur auf ausdrückliche Nachfrage. Die MAV müssen alle Mitarbeitenden über dieses Recht informieren und bei der Interpretation der Bescheide unterstützen. Gelingt das nicht, drohen Ungleichbehandlung und Verunsicherung.
Doppelte Herausforderung für die Mitarbeitervertretungen
Die praktischen Hürden sind enorm. Die Vertretungen müssen die neuen Entgeltgruppen und die Übergangsregeln für bestehende Verträge bis ins Detail verstehen. Besonders komplex wird es für diejenigen, die bisher nach „Anlage 2“ bezahlt wurden.
Hinzu kommt ein weiterer Faktor: 2026 stehen auch Neuwahlen der MAV an. Die dann frisch gewählten Gremien werden die heiße Phase der Umsetzung verantworten. Sie müssen jeden Einzelfall prüfen und als erste Anlaufstelle für Fragen und Konflikte dienen. Regionale Kommissionen haben bereits erste Schulungsmaterialien verschickt – weitere Unterstützung soll folgen.
Wettlauf gegen die Zeit
Die umfassende Reform ist ein strategischer Meilenstein für einen der größten Arbeitgeber Deutschlands. Der lange Vorlauf soll administrative Chaos verhindern und Rechtssicherheit schaffen. 2026 wird von Schulungen, Workshops und Informationskampagnen in allen Einrichtungen geprägt sein.
Die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitervertretungen und Führungskräften wird entscheidend sein. Nur wenn der Übergang für jede und jeden transparent gestaltet wird, kann die Reform zum Erfolg werden. Ab dem 1. Januar 2027 soll dann ein modernisiertes Regelwerk für Jahre den Standard in der Caritas setzen.
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