BundID, Pflicht

BundID wird Pflicht: Digitale Gewerbeanmeldung startet durch

06.01.2026 - 23:12:12

Ab sofort ist die Nutzung des BundID-Nutzerkontos für jede digitale Gewerbeanmeldung in Deutschland verpflichtend. Diese zentrale Neuerung beendet die Ära optionaler Gastzugänge und stellt einen Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat dar.

Seit dieser Woche müssen Gründer, die ein neues Gewerbe anmelden, sich zwingend mit der höchsten Sicherheitsstufe über das BundID-System ausweisen. Damit entfällt die bisherige Möglichkeit, sich mit einfachen Login-Daten zu identifizieren oder nicht qualifiziert elektronisch signierte Papierformulare einzureichen. Das Bundesinnenministerium (BMI) verspricht sich von der verpflichtenden Nutzung einen effizienteren Ablauf, weniger Betrugsfälle und schnellere Gewerbescheine.

„Die digitale Tür ist jetzt der Haupteingang“, erklärte ein Ministeriumssprecher am Montag. Die Übergangsfrist für hybride Verfahren – digitale Formulare mit anschließender Unterschrift auf Papier – ist damit für die Gewerbeanmeldung ausgelaufen. Die Identität des Gründers wird kryptografisch über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels geprüft, bevor Daten an das Gewerbeamt fließen.

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So funktioniert die neue Anmeldung

Für Existenzgründer bedeutet die Regelung: Ein elektronischer Ausweis ist keine Option mehr, sondern Voraussetzung. Technisch setzt das auf die AusweisApp und ein kompatibles Smartphone oder Kartenlesegerät.

Der neue Ablauf

Wer ein lokales Serviceportal wie das Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder das BayernPortal aufruft, wird automatisch zur BundID-Loginmaske weitergeleitet. Nach der Authentifizierung mit dem physischen Ausweis und der 6-stelligen PIN füllt das System das Gewerbeanmeldeformular mit verifizierten Stammdaten vor. Tippfehler und Unstimmigkeiten, die früher zu Verzögerungen führten, sollen so der Vergangenheit angehören.

BundID für die Person, MUK für das Unternehmen

Die Behörden betonen eine entscheidende Unterscheidung: Die BundID dient der Authentifizierung der natürlichen Person bei der Gründung. Das neu angemeldete Unternehmen erhält anschließend ein separates „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) auf ELSTER-Basis. Dieses Konto wird zum digitalen Rückgrat für künftige Behördengänge wie Steuererklärungen oder Meldungen zur Sozialversicherung.

Reaktionen: Mehr Effizienz, neue Hürden?

Die Wirtschaft reagiert vorsichtig optimistisch. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßt die Vereinheitlichung. Der bisherige Flickenteppich aus Landesportalen und unterschiedlichen Anmeldeverfahren sei ein großes Hindernis gewesen. Durch die Bündelung auf BundID soll der administrative Aufwand spürbar sinken.

Kritische Stimmen kommen aus Start-up-Verbänden. Die strikte eID-Pflicht könne vorübergehend Hürden für ausländische Gründer bedeuten, die noch keinen kompatiblen elektronischen Aufenthaltstitel besitzen. Auch wenn das System EU-weite eIDs unterstützt, seien in Pilotphasen praktische Interoperabilitätsprobleme aufgetaucht.

Digitalexperten sehen in dem Schritt eine geschickte Taktik: Die bis 2024 schleppende Akzeptanz der eID-Funktion wird durch die Verknüpfung mit wirtschaftlicher Aktivität forciert. Die Gründung eines Unternehmens wird so zum Treiber für die Verbreitung der digitalen Identität.

Teil einer größeren Digitalisierungsoffensive

Die Pflicht zur BundID-Nutzung ist nur ein Puzzleteil der umfassenden OZG 2.0-Strategie. Das Gesetz soll digitale Verwaltungsleistungen zum Standard machen.

Parallele Entwicklungen

Zum Stichtag 6. Januar 2026 treten weitere digitale Meilensteine in Kraft:
* NIS-2-Umsetzung: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sein neues Meldeportal für Cybervorfälle aktiviert, das ebenfalls eine sichere Anmeldung über das MUK erfordert.
* E-Rechnung: Die seit Januar 2025 verschärfte Pflicht zur B2B-E-Rechnung ist nun direkt in den Gewerbeanmeldeprozess integriert. Neue Unternehmen werden sofort zur Einrichtung entsprechender Systeme aufgefordert.

Ausblick: Schnellere Prozesse und Automatisierung

Langfristig soll die digitale Gewerbeanmeldung eine automatische Datenweitergabe nach dem „Once-Only“-Prinzip auslösen. Die während der BundID-verifizierten Anmeldung eingegebenen Daten könnten dann direkt an Finanzamt, Berufsgenossenschaft und IHK/HWK übermittelt werden.

Laut Regierungsfahrplan könnte die Bearbeitungsdauer einer standardmäßigen Gewerbeanmeldung bis Mitte 2026 von durchschnittlich zwei Wochen auf unter 24 Stunden sinken – zumindest in digital bereits fortgeschrittenen Kommunen. Für die unmittelbare Zukunft rät das BMI allen Gründern, die Funktionsfähigkeit ihrer elektronischen Ausweise und die PIN vor dem Anmeldeversuch zu prüfen.

Die Übergangszeit ist vorbei. Die deutsche Verwaltung erwartet ab sofort, dass ihre neuen Unternehmen digital geboren werden.

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