Bundesnetzagentur wird zentrale Aufsicht für EU-Datenrecht
23.12.2025 - 16:01:12Die Bundesnetzagentur erhält umfangreiche Kontrollbefugnisse zur Durchsetzung des neuen EU-Datenrechts, einschließlich der Verhängung von Bußgeldern.
Die Bundesnetzagentur übernimmt ab 2026 die Kontrolle über das neue EU-Datenrecht. Unternehmen müssen sich auf strengere Regeln für Datennutzung einstellen.
Die Weichen für die digitale Wirtschaft in Deutschland sind gestellt. Die Bundesregierung hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) offiziell zur zentralen Aufsichtsbehörde für den EU Data Act bestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf passierte Ende Oktober das Kabinett. Die erste Lesung im Bundestag ist für Januar 2026 geplant. Damit steht fest: Die Bonner Behörde wird zum „Single Point of Contact“ für Verbraucher und Unternehmen bei Streitigkeiten um Datenzugang.
BNetzA als zentrale Schaltstelle
Mit dem Data-Act-Durchführungsgesetz erhält die Bundesnetzagentur umfangreiche neue Befugnisse. Seit dem 12. September 2025 gilt die EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Nun wird auch die nationale Durchsetzungsstruktur geschaffen.
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Die BNetzA soll künftig faire Regeln für Datenzugang und -nutzung überwachen. Dazu gehören die Verwaltung einer neuen Beschwerdeplattform, die Schlichtung von Konflikten zwischen Dateninhabern – etwa Herstellern vernetzter Geräte – und Nutzern sowie die Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen.
„Wir schaffen eine innovationsfreundliche Aufsicht bei der Bundesnetzagentur, die den Unternehmen zur Seite steht, statt sie auszubremsen“, erklärte Digitalminister Dr. Karsten Wildberger nach der Kabinettsentscheidung. „Insbesondere Start-ups profitieren: Sie erhalten besseren Zugang zu den Daten, die sie für neue digitale Geschäftsmodelle benötigen.“
Doppelte Aufsicht: BNetzA und BfDI
Die Hauptverantwortung liegt bei der Bundesnetzagentur, doch das Gesetz sieht eine enge Kooperation mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vor.
- Bundesnetzagentur: Zuständig für Marktverhalten, Datenzugangsrechte (IoT-Daten), Cloud-Anbieterwechsel und Interoperabilitätsstandards.
- BfDI: Behält die besondere Zuständigkeit für alle Datenschutzfragen im Rahmen des Data Act, insbesondere bei personenbezogenen Daten (DSGVO-Compliance).
Diese Arbeitsteilung soll regulatorische Überschneidungen vermeiden. Rechtsexperten betonen jedoch, dass eine enge Abstimmung zwischen den Behörden entscheidend ist, um für Unternehmen keinen „Zuständigkeitsdschungel“ zu schaffen.
Industrie unter Zugzwang: Die Compliance-Uhr tickt
Die Ernennung der BNetzA kommt zu einem kritischen Zeitpunkt. Viele deutsche Unternehmen befinden sich in einer Übergangsphase: Die EU-Regeln gelten bereits, die nationale Durchsetzungsstruktur wird aber erst vom Bundestag finalisiert.
Für Hersteller von „Internet of Things“ (IoT)-Geräten – von Smart-Home-Produkten bis zu Industrieanlagen – bedeuten die neuen Vorschriften eine Zäsur. Produktdaten müssen nutzerseitig standardmäßig zugänglich sein.
„Der Data Act durchbricht das traditionelle Modell, bei dem Hersteller die alleinige Kontrolle über Gerätedaten hatten“, heißt es in einer aktuellen Rechtsanalyse. „Die BNetzA erhält nun die Befugnis, Ermittlungen durchzuführen, Auskünfte zu verlangen und Bußgelder von bis zu 500.000 Euro oder mehr für systematische Verstöße zu verhängen.“
Die Bundesregierung schätzt, dass die BNetzA für diese neuen Aufgaben etwa 19 neue Vollzeitstellen und ein jährliches Budgetplus von 3,7 Millionen Euro benötigen wird. Dazu gehört auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit anderen EU-Aufsichtsbehörden.
Ausblick: Bundestagsdebatte im Januar 2026
Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Gesetzgebungsprozess nun ins Parlament. Der Bundestag soll die erste Lesung des Data-Act-Durchführungsgesetzes am Freitag, dem 16. Januar 2026, abhalten.
Der Digitalausschuss wird die Beratungen voraussichtlich leiten. Im Fokus stehen dabei die praktische Umsetzung der „Cloud-Switching“-Bestimmungen und die Gebührenstrukturen für den Datenzugang. Wirtschaftsverbände lobbyieren derzeit für klare Leitlinien, was eine „angemessene Vergütung“ für die Datenbereitstellung an Dritte ausmacht.
Für die Bundesnetzagentur wird 2026 ein Transformationsjahr. Die Behörde, bereits zuständig für Energie, Telekommunikation und Post, entwickelt sich zu einem umfassenden „Digitalregulierer“. Sie übernimmt Aufgaben aus dem Digital Services Act (DSA), dem Data Governance Act (DGA) und nun auch dem Data Act.
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