Bundesförderung für Ladeinfrastruktur startet am 15. April
06.04.2026 - 06:07:56 | boerse-global.deAb nächster Woche können Vermieter und Wohnungseigentümer Fördermittel für Ladesäulen beantragen. Das Bundesverkehrsministerium schaltet am 15. April das Portal für ein neues 500-Millionen-Euro-Programm frei. Der Fokus liegt erstmals auf Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen.
Dreistufiges Fördersystem für Mietwohnungen
Das Programm „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ belohnt sowohl Grundvorbereitungen als auch moderne Ladetechnik. Es gliedert sich in drei Stufen: Für die passive Vorverkabelung eines Stellplatzes gibt es pauschal bis zu 1.300 Euro. Mit einer installierten Wallbox (bis 22 kW) steigt die Förderung auf 1.500 Euro. Die Premium-Stufe mit bis zu 2.000 Euro gilt für bidirektionales Laden, bei dem das E-Auto als Stromspeicher für das Haus dient.
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Die Abwicklung übernimmt die Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC). Das Budget von 500 Millionen Euro ist zwar hoch, könnte aber aufgrund der großen Nachfrage schnell ausgeschöpft sein. Es gilt das Windhundprinzip – Anträge werden bis zum 10. November 2026 nach Eingang bearbeitet.
Mindestanforderungen und technische Vorgaben
Anders als frühere Programme setzt die neue Förderung auf systematischen Ausbau. Ein Antrag muss mindestens sechs Stellplätze in einer Wohnanlage umfassen. Zudem müssen mindestens 20 Prozent der vorhandenen Parkplätze vorverkabelt oder mit Ladepunkten ausgestattet werden.
Gefördert werden nur Bestandsgebäude, die älter als zwei Jahre sind. Der Strom für die Ladepunkte muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen. Die maximale Ladeleistung ist auf 22 kW pro Punkt begrenzt, um das lokale Stromnetz nicht zu überlasten. Die Förderung deckt auch Netzanschluss, Lastmanagement und Bauarbeiten ab.
EU-Richtlinie erzwingt gesetzliche Fristen
Der Start der Förderung ist kein Zufall. Bis zum 29. Mai 2026 muss Deutschland die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umsetzen. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wird verschärft. Künftig müssen bei Neubauten mit mehr als fünf Stellplätzen alle Parkplätze vorverkabelt werden.
Für Bestandsgebäude gilt: Bei einer größeren Renovierung von über 25 Prozent der Gebäudehülle wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur verpflichtend. Die aktuelle Förderung bietet Eigentümern daher eine finanzielle Brücke, um die künftigen Auflagen kostengünstig zu erfüllen. Vereinfachte Regeln im Wohneigentumsgesetz erlauben es Wohnungseigentümergemeinschaften, Anträge sogar vor einem endgültigen Bau-Beschluss zu stellen.
Wirtschaftliche Vorteile für Vermieter und KMU
Für private Vermieter und kleine Unternehmen ist die Förderung mehr als ein Zuschuss – es ist eine Wertsteigerung der Immobilie. Mietobjekte mit Ladeinfrastruktur erzielen in Städten bereits höhere Mietpreise, wo öffentliches Laden oft unpraktisch ist.
Zusätzlich zur Förderung verbessert sich die steuerliche Behandlung. Ladesäulen in vermieteten Objekten gelten als selbstständige Wirtschaftsgüter. Die Anschaffungs- und Installationskosten können über sechs bis zehn Jahre abgeschrieben werden. In der Summe können sich die Netto-Kosten um über 60 Prozent reduzieren.
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Hinzu kommen laufende Ersparnisse durch reduzierte Netzentgelte nach §14a EnWG. Als „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ können die Wallboxes bei Netzengpässen gedrosselt werden. Das spart pro Jahr zwischen 110 und 190 Euro Netzentgelte – über zehn Jahre summiert sich das auf fast 2.000 Euro.
Der Weg zur Million Ladepunkte bis 2030
Das Förderprogramm ist ein zentraler Baustein des „Masterplan Ladeinfrastruktur II“. Bis 2030 soll es eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte in Deutschland geben. Da etwa 80 Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden, schließt die neue Förderung die entscheidende Lücke für Mieterhaushalte.
Ab 2027 rechnen Branchenkenner mit einem Übergang von direkten Zuschüssen zu steuerlichen Anreizen und regulatorischen Lösungen. Die höhere Förderung für bidirektionales Laden zeigt bereits den Trend zur Integration in das intelligente Stromnetz.
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