Bundesfinanzministerium legt USt-Umrechnungskurse für Dezember 2025 fest
06.01.2026 - 17:21:12Das Bundesfinanzministerium hat die offiziellen Wechselkurse für die Umsatzsteuer im Dezember 2025 veröffentlicht. Sie sind verbindlich für alle Unternehmen, die ihre Jahresabrechnung vorbereiten.
Veröffentlicht am 2. Januar 2026, bilden die durchschnittlichen Monatskurse die maßgebliche Grundlage für die Umrechnung ausländischer Währungen in Euro. Diese Umrechnung ist für die korrekte Berechnung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften unerlässlich. Die Anwendung der richtigen Kurse ist entscheidend, um Konformität mit dem Umsatzsteuergesetz (§ 16 Abs. 6 UStG) zu wahren und Abweichungen in der Steuerschuld zu vermeiden.
Die aktuellen Kurse sind für alle steuerpflichtigen Unternehmen verbindlich, sofern sie nicht die täglichen Referenzkurse der Europäischen Zentralbank nutzen. Die wichtigsten Werte für Dezember 2025:
- US-Dollar (USD): 1,1560 EUR/USD
- Türkische Lira (TRY): 48,8908 TRY/EUR
- Ungarischer Forint (HUF): 384,20 HUF/EUR
Besonders der US-Dollar-Kurs markiert das Ende einer deutlichen Entwicklung: Der Euro hat sich über das Jahr 2025 hinweg deutlich gegenüber dem Dollar gestärkt. Startete das Jahr noch bei etwa 1,0354 EUR/USD, schloss es bei 1,1560. Für Importeure bedeutet dies eine gestiegene Kaufkraft, Exporteure hingegen müssen mit in Euro gerechneten Umsatzrückgängen rechnen.
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Rechtssicherheit durch vereinheitlichte Vorgaben
Die monatliche Veröffentlichung der Kurse durch das BMF entlastet Unternehmen erheblich. Statt für jede Transaktion den Tageskurs anwenden zu müssen, können sie für alle Geschäfte eines Monats einen einheitlichen Durchschnittskurs nutzen. Diese Vereinfachung gilt für die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ebenso wie für den Vorsteuerabzug.
Wichtig ist die einheitliche Anwendung der gewählten Methode. Entscheidet sich ein Unternehmen für die Monatsdurchschnitte, muss es diese für das gesamte Steuerjahr und alle Transaktionen einer Währung beibehalten. Ein Wechsel zwischen Tages- und Monatskursen ist nicht zulässig.
Fristen drängen, Ausblick auf 2026
Mit der Veröffentlichung der Dezember-Kurse ist das Steuerjahr 2025 aus umsatzsteuerlicher Sicht abgeschlossen. Die Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2025 muss elektronisch bis spätestens 12. Januar 2026 eingereicht werden. Für Unternehmen mit Dauerfristverlängerung gelten entsprechend längere Fristen.
Die Integration der neuen Kurse in ERP-Systeme und Steuersoftware hat für Buchhaltungsabteilungen nun höchste Priorität. Die Nutzung falscher Kurse kann zu fehlerhaften Steuererklärungen und Nachforderungen im Rahmen einer Betriebsprüfung führen.
Der Blick richtet sich bereits auf das neue Jahr: Die Umrechnungskurse für Januar 2026 werden voraussichtlich Anfang Februar 2026 veröffentlicht. Bis dahin bleibt der Fokus auf der finalen Abrechnung des alten Jahres mit den nun amtlich bestätigten Zahlen. Die vollständige Tabelle aller Währungskurse steht auf der Website des Bundesfinanzministeriums zum Download bereit.
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