Bundesfinanzhof verlängert Unsicherheit bei Schenkungsteuer
07.02.2026 - 07:52:12Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die Verjährungsfrist für Schenkungsteuer beginnt erst mit der Steuererklärung – nicht mit der ersten Anzeige. Das schafft Rechtssicherheit für Finanzämter, bedeutet für Bürger aber jahrelange Ungewissheit.
Anzeige allein stoppt die Uhr nicht
Die vierjährige Festsetzungsfrist für Schenkungsteuer startet nicht mit der formlosen Meldung ans Finanzamt. Das ist das klare Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. II R 1/23). Maßgeblich ist allein die Abgabe der später angeforderten Schenkungsteuererklärung. Diese „Anlaufhemmung“ kann die Verjährungsfrist erheblich verlängern.
Im konkreten Fall hatte ein Steuerpflichtiger eine Schenkung aus dem Dezember 2014 angezeigt. Die Steuererklärung reichte er erst auf Anforderung im Februar 2015 ein. Das Finanzamt erließ den Bescheid im November 2019. Der Kläger argumentierte, die Frist sei mit der Anzeige 2014 gestartet und 2018 abgelaufen. Der BFH sah das anders: Die Frist begann erst mit Ablauf des Jahres 2015 und endete 2019 – der Bescheid war rechtzeitig.
Das BFH-Urteil verlängert vielfach die Zeiträume, in denen Finanzämter prüfen und Bescheide erlassen können. Wer Vermögen überträgt, sollte daher seine Unterlagen und Argumentation für mögliche Prüfungen jetzt systematisch vorbereiten. Der kostenlose Betriebsprüfungs-Ratgeber bietet Praxistipps, Checklisten und einen 12-Punkte-Selbstcheck, mit dem Sie Unterlagen richtig archivieren und Prüfungen effektiv verkürzen können. Jetzt kostenlosen Betriebsprüfungs-Ratgeber sichern
Finanzämter gewinnen Zeit, Bürger verlieren Planungssicherheit
Die Richter begründeten ihr Urteil mit dem Gesetzeszweck. Die Anzeige diene nur der Information, die Steuererklärung hingegen der genauen Berechnung. Fordert das Finanzamt eine Erklärung an, wird dieser Zeitpunkt zum neuen Stichtag für den Fristbeginn.
Die praktischen Konsequenzen sind gravierend: Für Steuerpflichtige verlängert sich die Phase der Unsicherheit erheblich. Die maximale Festsetzungsfrist kann sich im Extremfall auf bis zu sieben Jahre nach der Schenkung ausdehnen. Finanzämter erhalten deutlich mehr Zeit für die Prüfung und Festsetzung.
Was bedeutet das für die Praxis?
Das Urteil zementiert die starke Position der Finanzverwaltung. Eine Gesetzesänderung ist nicht in Sicht. Steuerberater raten daher zu proaktivem Handeln:
- Fristen einhalten: Die Schenkung muss innerhalb von drei Monaten angezeigt werden, um Strafen zu vermeiden.
- Dokumente langfristig aufbewahren: Unterlagen sollten mindestens für die gesamte potenzielle Verjährungsfrist archiviert werden.
- Initiative ergreifen: Nach der Anzeige kann eine Nachfrage beim Finanzamt sinnvoll sein, ob eine Steuererklärung benötigt wird, um das Verfahren zu beschleunigen.
- Erklärung sorgfältig ausfüllen: Diese bildet die Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung und startet die Verjährungsuhr.
Die Entscheidung unterstreicht die Komplexität des Schenkungsteuerrechts. Bei der Planung von Vermögensübertragungen muss die lange Ungewissheit über die finale Steuerlast künftig stärker bedacht werden.


