Bundesfinanzhof entscheidet über Abzug von Prozesskosten
27.12.2025 - 07:32:11Der Bundesfinanzhof prüft zwei Grundsatzfälle zur Abzugsfähigkeit von Anwalts- und Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastung. Die Entscheidungen werden die Grenzen für Unternehmer und Privatpersonen neu definieren.
Der Bundesfinanzhof (BFH) muss klären, wann hohe Prozesskosten steuerlich absetzbar sind. Zwei wegweisende Fälle aus Niedersachsen prüfen die Grenzen der außergewöhnlichen Belastung.
Seit der Verschärfung des Paragrafen 33 EStG 2013 sind Anwalts- und Gerichtskosten aus Zivilprozessen praktisch nicht mehr abzugsfähig. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Rechtsstreit die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen bedroht. Diese hohe Hürde wurde von Finanzgerichten bisher sehr eng ausgelegt. Nun könnten zwei Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts die Rechtsprechung aufweichen – oder die strenge Linie bestätigen.
Forstbetrieb gegen Spielverluste: Zwei Grundsatzfälle
Zwei parallele Revisionen beim BFH zeigen die Bandbreite der Problematik. Im ersten Fall (Aktenzeichen VI R 22/24) ging es um einen Forstbetrieb. Der Eigentümer wehrte sich vor Gericht erfolgreich gegen die Anfechtung eines Übergabevertrags, der seinen gesamten Betrieb gefährdet hätte. Das Finanzgericht Hannover erkannte die dabei entstandenen Prozesskosten im Mai 2024 als außergewöhnliche Belastung an. Die Begründung: Der Verlust des Forstbetriebs hätte die Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zerstört. Die Kosten zur Abwehr dieser externen Bedrohung seien damit zwangsläufig entstanden.
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Der zweite Fall (Aktenzeichen VI R 10/25) könnte kaum unterschiedlicher sein. Ein Kläger verlangte von einem Online-Glücksspielanbieter die Rückzahlung verlorener Einsätze und wollte seine Anwaltskosten ebenfalls absetzen. Sein Argument: Nur die Rückforderung habe seine Privatinsolvenz verhindert. Das Finanzgericht lehnte dies im Juni 2025 ab. Die Richter betonten den fehlenden Kausalzusammenhang. Kosten aus einem freiwillig eingegangenen privaten Spekulationsrisiko könnten nicht steuerlich geltend gemacht werden – selbst bei drohender Insolvenz.
Die Gretchenfrage: Was ist “zwangsläufig”?
Im Kern geht es um die Auslegung der Zwangsläufigkeit. Wann sind Kosten unvermeidbar? Die beiden niedersächsischen Urteile markieren die Pole der Debatte. Beim Forstbetrieb verteidigte der Steuerpflichtige eine bestehende Einkommensquelle gegen einen externen Angriff. Beim Glücksspiel hingegen ging es um die Beseitigung selbst verursachter finanzieller Verluste.
Rechtsexperten erwarten, dass der BFH diese Unterscheidung zementieren wird. Eine Bestätigung des Forst-Urteils könnte Spielraum für Existenzgründer und Unternehmer eröffnen, die ihre Betriebsgrundlage vor Gericht verteidigen müssen. Eine Bestätigung des Glücksspiel-Urteils würde dagegen klare Grenzen setzen: Das Steuerrecht ist nicht dazu da, das rechtliche Bereinigen privater Verlustgeschäfte zu subventionieren.
Was Steuerzahler jetzt wissen müssen
Bis zu den Entscheidungen des BFH, die frühestens Mitte 2026 erwartet werden, raten Steuerberater zur Vorsicht. In Fällen, die dem Forstbetrieb ähneln – also bei externen Angriffen auf die berufliche oder unternehmerische Existenz – kann es sinnvoll sein, Steuerbescheide durch Einspruch offenzuhalten. Verweise auf das anhängige BFH-Verfahren VI R 22/24 können hier angebracht sein.
Für Kosten aus Rechtsstreitigkeiten um private Spekulationen oder rein konsumtive Ausgaben gilt dagegen weiterhin die restriktive Linie. Das Urteil im Glücksspiel-Fall wird voraussichtlich bestätigt. Aggressive Steuerplanung in diesem Bereich dürfte damit keine Aussicht auf Erfolg haben.
Die Tür für den Abzug von Prozesskosten steht damit weiterhin nur einen Spalt offen. Der BFH wird nun definieren, wer sie durchschreiten darf.
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