Bas begrüßt EuGH-Urteil zu Mindestlohnrichtlinie
11.11.2025 - 15:45:27 | dpa.deDass die Gültigkeit der Richtlinie zum Großteil bestätigt worden sei, sei eine sehr gute Nachricht für den Arbeitnehmerschutz in Europa, sagte die SPD-Politikerin in Berlin.
"Für Deutschland bedeutet das Urteil eine Bestätigung und weiteren Rückenwind beim Einsatz für angemessene Mindestlöhne und Maßnahmen zur Steigerung der Tarifbindung, wie etwa dem Bundestariftreuegesetz", fügte sie hinzu. Auf das deutsche Mindestlohnrecht habe das Urteil keine Auswirkungen.
Der Europäische Gerichtshof hatte in Luxemburg Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie gekippt. Wichtige Teile der Richtlinie können hingegen bestehen bleiben. In der Folge muss zum Beispiel Deutschland einen Aktionsplan vorlegen, damit mehr Arbeitsverhältnisse unter einen Tarifvertrag fallen.
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