Bürokratieabbau: 12.400 Meldungen fordern schnelleres Gesetz
09.01.2026 - 19:04:12Die Debatte um weniger Bürokratie im Arbeitsrecht hat neuen Schwung bekommen. Nach einem umfassenden Gesetzentwurf lieferte das Digitalministerium am Freitag frische Zahlen, die den Handlungsdruck unterstreichen.
BERLIN/STUTTGART – Der Abbau bürokratischer Hürden in Deutschland tritt in eine entscheidende Phase. Digitalminister Karsten Wildberger forderte am Freitag eine Beschleunigung des geplanten Bürokratieentlastungsgesetzes. Als Grund verwies er auf neue Daten des Meldportals „Einfach machen“, die den Wunsch nach vereinfachten Verwaltungsprozessen in Arbeitsrecht und Arbeitsschutz belegen.
Die Entwicklung fällt in eine Zeit, in der Verbände auf den Gesetzentwurf reagieren. Dieser will Dokumentationspflichten modernisieren und verpflichtende Bestellungen in betrieblichen Sicherheitsstrukturen reduzieren. Während die Wirtschaft die Initiative weitgehend begrüßt, warnen Sozialverbände davor, Effizienz mit geringeren Schutzstandards zu verwechseln.
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Portal „Einfach machen“: 12.423 Meldungen in vier Wochen
Das Digitalministerium gab am Freitagmorgen bekannt, dass das Meldportal zwischen dem 12. Dezember 2025 und dem 7. Januar 2026 genau 12.423 Eingaben von Bürgern und Unternehmen erhalten hat. Über 12.400 konkrete Fälle von empfundener Bürokratieüberlast wurden in nur vier Wochen registriert.
Minister Wildberger wertete dieses Feedback als klaren Auftrag, das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen. Etwa die Hälfte der Meldungen kam demnach von Privatpersonen, fast ein Viertel von Unternehmen, die mit Compliance-Pflichten kämpfen. Als Hauptprobleme nannten die Nutzer komplizierte Antragsverfahren und umfangreiche Dokumentationspflichten in der Arbeitsverwaltung.
Das Ministerium will die Daten nutzen, um die Maßnahmen im aktuellen Entwurf zu priorisieren. Der Fokus liegt darauf, analoge Papierwege durch digitale Lösungen zu ersetzen und „Doppelprüfungen“ abzuschaffen, die Ressourcen binden, ohne den Arbeitnehmerschutz zu verbessern.
Entwurf setzt auf digitale Vereinfachung
Der diskutierte Gesetzentwurf knüpft an das „Sofortprogramm“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Ende 2025 an. Zentrale Bestimmungen zielen auf die Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).
Ein Kernpunkt ist die Anpassung von Schwellenwerten für verpflichtende Arbeitsschutz-Bestellungen. Künftig sollen Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten keinen eigenen Sicherheitsbeauftragten mehr bestellen müssen. Bei Betrieben bis zu 250 Mitarbeitern reduziert sich die Pflicht auf einen einzigen Beauftragten. Das BMAS schätzt, dass so bundesweit rund 123.000 Sicherheitsbeauftragten-Positionen entfallen könnten – ein erheblicher Verwaltungsaufwand würde wegfallen.
Zudem fördert der Entwurf die Digitalisierung arbeitsrechtlicher Dokumente. Nach der Aktualisierung des Nachweisgesetzes 2025, das für die meisten Vertragsbedingungen die Textform erlaubt, sollen digitale Workflows auf andere Bereiche ausgeweitet werden – etwa auf Nachweise für Sicherheitsunterweisungen und Betriebsdokumentation.
Geteilte Reaktionen: Effizienz gegen Schutzstandards
Die Gesetzesinitiative hat in den letzten 24 Stunden unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Die Diakonie Württemberg warnte am Donnerstag davor, soziale Standards im Namen der Kostensenkung abzusenken.
Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende der Diakonie Württemberg, argumentierte, der Kostentreiber sei nicht die Unterstützung für Menschen, sondern die „ausufernde Bürokratie“ darum herum. Soziale Dienste müssten oft dicke Stapel digitaler Dokumente ausdrucken, nur damit Behörden sie wieder einscannen – eine ineffiziente und teure Praxis. Der Verband fordert standardisierte, landesweite digitale Abrechnungsverfahren statt Kürzungen bei Qualität oder Personal.
Industrieverbände unterstützen dagegen weitgehend das Ziel des Entwurfs. Die nordrhein-westfälische Landesregierung, die eine den Reformen zugeneigte Bundesratsinitiative gestartet hat, schätzt, dass die Änderungen an 18 Bundesgesetzen und -verordnungen jährliche Einsparungen von rund 500 Millionen Euro für die Wirtschaft bringen könnten.
Arbeitsschutzexperten äußern jedoch Vorbehalte zu den geplanten Änderungen bei den Sicherheitsbeauftragten. Der Bundesverband für Arbeitssicherheit und Gesundheit (BsAfB) hatte bereits gewarnt, dass höhere Schwellenwerte die Gesundheit der Beschäftigten in kleineren Betrieben gefährden könnten. Oft fehlten dort interne Ressourcen für die Prävention.
Ausblick: Der Weg zur „Modernisierung 2026“
Die aktuelle Debatte markiert den Startschuss für das, was die Regierung „Modernisierung 2026“ nennt. Nach dem ersten Sofortprogramm werden im Laufe des Jahres weitere Gesetzesvorhaben erwartet, um das deutsche Arbeitsrecht an die digitale Realität anzupassen.
Beobachter rechnen damit, dass die Auswertung der 12.400 Portalmeldungen in den kommenden Wochen zu weiteren Änderungen am Entwurf führen wird. Die Regierung steht unter Druck, noch vor der Sommerpause spürbare Ergebnisse zu liefern. Auch die digitale Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (voraussichtlich ab 2026 verpflichtend) und die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie zur Entgeltgleichheit stehen auf der Agenda.
Für Unternehmen würde der aktuelle Entwurf zunächst eine Reduzierung formaler Compliance-Pflichten bedeuten. Rechtsexperten raten Betrieben jedoch, den endgültigen Gesetzestext abzuwarten, bevor sie bestehende Sicherheitsgremien auflösen. Der Dialog zwischen Digitalministerium, Gewerkschaften und Sozialverbänden wird fortgesetzt – mit dem Ziel sicherzustellen, dass Bürokratieabbau nicht gleichbedeutend mit weniger Schutz für die Beschäftigten wird.
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