Buchwertprivileg, Finanzgericht

Buchwertprivileg: Finanzgericht stoppt steuerneutrale Übertragung an Stiftungen

18.12.2025 - 14:30:12

Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg erschwert die Nachfolgeplanung für Familienunternehmen. Das Gericht verweigert das steuerneutrale Buchwertprivileg bei der Übertragung von Teil-Gesellschafteranteilen an Stiftungen – eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen.

Im Kern geht es um die Auslegung von § 6 Abs. 3 EStG. Diese Vorschrift ermöglicht eigentlich die steuerneutrale Übertragung von Betriebsvermögen bei vorweggenommener Erbfolge. Doch das Finanzgericht zieht nun eine klare Grenze.

Der konkrete Fall: Ein Kommanditist wollte einen Teil seiner Beteiligung an einer GmbH & Co. KG an eine gemeinnützige Stiftung übertragen – und zwar zum Buchwert. So wären stille Reserven nicht aufgedeckt und besteuert worden. Das Finanzamt lehnte ab, das Gericht gab ihm mit Urteil vom 6. Juni 2025 recht.

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„Die gesetzliche Formulierung lässt keinen Spielraum für eine Ausdehnung des Privilegs auf juristische Personen“, so die Richter. Der entscheidende Punkt: Das Gesetz spricht explizit von „natürlichen Personen“. Eine Stiftung als juristische Person fällt damit heraus.

Wörtliche Auslegung setzt sich durch

Die Begründung des Gerichts folgt einem strengen Wortlautverständnis. § 6 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz EStG gewährt das Buchwertprivileg nur bei Übertragung auf eine „natürliche Person“. Diese Einschränkung sei bewusst gewählt, argumentieren die Richter.

Interessant ist die Differenzierung: Während die Übertragung eines gesamten Mitunternehmeranteils unter Umständen auch an juristische Personen möglich bleibt, gilt für Teil-Übertragungen die strikte „natürliche Person“-Regelung. Der Gesetzgeber wollte damit gezielt die Familiensnachfolge fördern – Stiftungen, die nicht altern oder sterben, fallen aus diesem Schutzzweck heraus.

Praktische Konsequenzen für Unternehmer

Für die Praxis bedeutet das Urteil eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Nachfolgeplanung:
* Übertragung an Kinder: Bleibt steuerneutral möglich
* Übertragung an Stiftung: Wird zum steuerpflichtigen Verkauf

„Bestätigt der Bundesfinanzhof diese Linie, wird die schrittweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Stiftungen für viele unbezahlbar“, warnt ein Steuerexperte. Die sofortige Versteuerung stiller Reserven könne immense Liquiditätsbelastungen auslösen.

Familienstiftungen sind in Deutschland ein beliebtes Instrument, um Betriebskontinuität zu sichern und Vermögenszersplitterung zu verhindern. Genau diese Strategie steht nun auf dem Prüfstand.

Bundesfinanzhof muss entscheiden

Alle Augen richten sich jetzt auf München. Beim Bundesfinanzhof liegt die Beschwerde unter dem Aktenzeichen IV R 13/25. Bis zu dessen Entscheidung herrscht Rechtsunsicherheit.

Das Urteil des Finanzgerichts ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber als Warnsignal zu verstehen. Steuerberater raten bereits zur Vorsicht: Geplante Übertragungen an Stiftungen sollten überprüft und möglicherweise zurückgestellt werden.

Für Unternehmen bedeutet das eine doppelte Herausforderung: Sie müssen nicht nur die Nachfolge regeln, sondern auch die steuerlichen Rahmenbedingungen genau im Blick behalten. Das Buchwertprivileg ist kein Freibrief mehr – die Rechtsform des Empfängers entscheidet.

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