Britannica und Merriam-Webster verklagen OpenAI
17.03.2026 - 00:00:22 | boerse-global.deDie Verlage Britannica und Merriam-Webster ziehen vor Gericht, weil sie ihr Urheberrecht durch KI-Training massiv verletzt sehen. Die Klage in New York markiert eine neue Eskalation im Streit um geistiges Eigentum im KI-Zeitalter.
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Kernvorwurf: Systematischer Diebstahl von Inhalten
Am vergangenen Freitag reichten die renommierten Nachschlagewerk-Verlage Encyclopaedia Britannica und ihr Tochterunternehmen Merriam-Webster Klage gegen OpenAI ein. Der Vorwurf im Bezirksgericht von New York ist gravierend: Das Microsoft-unterstützte KI-Unternehmen soll zehntausende urheberrechtlich geschützte Artikel, Lexikoneinträge und Definitionen illegal abgegriffen haben, um seine großen Sprachmodelle zu trainieren.
Diese Daten bilden die Grundlage für den populären Chatbot ChatGPT. Die Klage, unter dem Aktenzeichen 1:2026cv02097 geführt, wirft OpenAI vor, das Urheberrechtsgesetz von 1976 gebrochen zu haben. Besonders brisant: Das System soll teils wortwörtliche Passagen aus den kostenpflichtigen Referenzwerken ausspucken – inklusive spezifischer Definitionen für Wörter wie „plagiate“.
Geschäftsmodell in Gefahr
Für die Verlage geht es um die Existenz. Sie argumentieren, ChatGPT agiere als direkter Ersatz für ihre eigenen Quellen. Warum sollte jemand noch die Britannica-Website besuchen, wenn die KI die Antworten liefert? Dies untergrabe das digitale Geschäftsmodell, auf das der Verlag seit dem Ausstieg aus dem Druckgeschäft 2012 gesetzt hat.
Ein Versuch der Britannica, im November 2024 eine Lizenzvereinbarung mit OpenAI auszuhandeln, sei laut Gerichtsdokumenten vom KI-Unternehmen abgewiesen worden. Eine bittere Pille für einen Verlag, der selbst in KI investiert: Die Britannica Group hatte bereits im Jahr 2000 das NLP-Unternehmen Melingo AI übernommen und arbeitet an eigenen KI-Lösungen.
Rufschädigung durch „Halluzinationen“
Neben dem Urheberrecht sieht die Klage auch das Markenrecht verletzt. Ein zentraler Punkt sind die berüchtigten KI-Halluzinationen – also faktisch falsche Antworten, die das System erfindet. Wenn ChatGPT diese Falschinformationen dann fälschlicherweise mit einem Verweis auf Britannica oder Merriam-Webster versieht, schädigt das den jahrhundertealten Ruf der Verlage für redaktionelle Strenge und faktische Genauigkeit.
Die Klage behauptet, OpenAIs Plattform suggeriere mitunter eine offizielle Autorisierung, das Material der Verlage zu nutzen. Das schaffe beim Nutzer Verwirrung über die tatsächliche Beziehung zwischen den Parteien. OpenAI verteidigt seine Praxis indes mit dem Verweis auf Fair Use und betont, man nutze öffentlich verfügbare Daten.
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Ein Kampf mit globalem Ausmaß
Die Klage ist kein Einzelfall. Sie setzt eine aggressive Rechtsstrategie der Britannica Group fort, die bereits im September 2025 eine fast identische Klage gegen die KI-Suchmaschine Perplexity AI eingereicht hatte. Die gesamte Tech-Branche sieht sich mit einer Welle ähnlicher Klagen von Autoren, Nachrichtenmedien und Content-Erstellern konfrontiert.
OpenAI muss sich bereits in einer Sammelklage im selben New Yorker Bezirksgericht verteidigen, an der unter anderem die New York Times beteiligt ist. Die rechtliche Lage ist international zersplittert. Während ein Münchner Gericht im Fall GEMA gegen OpenAI entschied, dass geschützte Inhalte in den Modellgewichten von GPT-4 reproduziert werden, sah das Londoner High Court im Streit zwischen Getty Images und Stability AI keine direkte Vervielfältigung in den Gewichten.
Milliardenschwere Konsequenzen
Die finanziellen Risiken sind immens. 2025 endete der Fall Bartz versus Anthropic mit einer Vergleichssumme von 1,5 Milliarden Dollar. Dies setzte ein klares Zeichen: Unerlaubtes Training mit urheberrechtlichem Material kann für KI-Entwickler teuer werden.
Die Kläger fordern nun nicht nur unbestimmte Schadensersatz- und Gewinnausgleichszahlungen. Sie beantragen auch eine gerichtliche Anordnung, die die mutmaßlichen Verstöße stoppt. Rechtsanalysten zufolge könnte OpenAI gezwungen werden, technische Schutzmaßnahmen wie erweiterte Inhaltsfilter, strenge Quellenzuordnungen oder komplexe „Unlearning“-Prozesse einzuführen, um die urheberrechtlich geschützten Materialien aus den Modellen zu entfernen.
Der Ausgang des Verfahrens wird wegweisende rechtliche Grenzen für die Nutzung proprietärer Wissensdatenbanken durch KI setzen. Er trifft zwei Unternehmen an einem Scheideweg: Die Britannica Group bereitet einen Börsengang mit einer Bewertung von rund einer Milliarde Dollar vor. OpenAI wurde nach der letzten Finanzierungsrunde mit etwa 840 Milliarden Dollar bewertet. Die Entscheidung wird das wirtschaftliche Verhältnis zwischen traditionellen Wissenshütern und modernen Tech-Plattformen neu definieren.
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