Brandschutzhelfer: Dokumentationspflicht wird 2025 zum Prüfstein
24.12.2025 - 15:51:12Die praktische Löschübung muss nachweisbar sein – sonst drohen hohe Bußgelder. Das ist die zentrale Botschaft zum Jahreswechsel für alle Unternehmen in Deutschland. Compliance-Experten warnen eindringlich davor, dass die bloße Benennung von Brandschutzhelfern nicht ausreicht. Ohne lückenlose Dokumentation der praktischen Ausbildung gilt die gesetzliche Pflicht als nicht erfüllt.
„Ohne den professionellen Dialog und das offene Feedback aus der Praxis wäre unsere Arbeit nicht das, was sie heute ist“, betont Stephan Wenzel, Geschäftsführer der Unternehmensberatung Wenzel. Sein Spezialunternehmen für Brandschutzzertifizierung hob in einer aktuellen Mitteilung die „praxisorientierte Weiterbildung“ als entscheidenden Trend des Jahres 2025 hervor.
Diese Aussage spiegelt einen generellen Shift wider: Die Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften verlangen zunehmend den Nachweis praktischer Kompetenz statt theoretischer Teilnahmebescheinigungen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz, das Unternehmen zur Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Brandschutzhelfern – in der Regel fünf Prozent der Belegschaft – verpflichtet.
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„Nicht dokumentiert heißt nicht existent“
Die rechtliche Maxime ist eindeutig und wird von Juristen immer wieder zitiert: Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht vorhanden. Konkret verankert ist diese Pflicht in der DGUV Information 205-023 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2).
Im Schadensfall fordern Versicherer und Behörden detaillierte Nachweise. Ein einfacher Seminarbesuch reicht nicht mehr aus. Die Dokumentation muss klar belegen, dass jeder benannte Helfer tatsächlich einen Feuerlöscher in der Hand hatte und eine praktische Löschübung durchführte. Entscheidend sind vier Punkte:
* Datum und Dauer der Übung.
* Art des eingesetzten Löschmittels (etwa CO₂, Wasser oder Schaum).
* Bestätigung der individuellen Teilnahme am Hands-on-Training.
* Name und Qualifikation des Ausbilders.
Neue Technologien, alte Pflichten
Der Trend zur Praxis zeigte sich auch prominent auf den VdS-BrandSchutzTagen 2025 Anfang Dezember in Köln. Unter dem Motto „Technik zum Anfassen“ strömten 5.200 Fachbesucher zu der Leitmesse. Im Fokus standen moderne Simulationssysteme und „Fire-Trainer“, die realistische Übungen ohne Umweltbelastung ermöglichen.
Doch der technologische Fortschritt bringt neue Herausforderungen für die Compliance mit sich. Digitale Zertifikate müssen eindeutig kennzeichnen, ob es sich um eine Simulation oder die physische Handhabung von Löschgeräten handelt – nur Letzteres erfüllt aktuell die Vorgaben der DGUV.
Bußgelder und persönliche Haftung drohen
Die Risiken bei Nachlässigkeit sind beträchtlich. Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht stellt ein Organisationsverschulden dar. Die Bußgelder können in schwerwiegenden Fällen bis zu 25.000 Euro betragen.
Die Konsequenzen gehen noch weiter: Kommt es zu einem Brand und stellt sich heraus, dass Mitarbeiter Löschgeräte aufgrund mangelnder Praxis nicht bedienen konnten, kann dies die persönliche Haftung der Geschäftsführung und den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen. Die Durchsetzung dieser Regelungen hat 2025 deutlich an Schärfe gewonnen.
Ausblick 2026: Die digitale Compliance-Akte
Für das kommende Jahr zeichnet sich ein weiterer Trend ab: die Digitalisierung der Nachweisführung. Dienstleister entwickeln bereits integrierte Plattformen, die theoretische Lernfortschritte und praktische Übungsbestätigungen in einer fälschungssicheren digitalen Spur zusammenführen.
Bis zum Jahresende sollten alle Unternehmen ihre Sicherheitsprotokolle für 2025 überprüfen. Wurden Löschübungen durchgeführt, aber nicht korrekt dokumentiert, muss umgehend eine nachträgliche Bestätigung beim Ausbildungspartner eingeholt werden. Die Ära des bloßen Abhakens von Checklisten ist vorbei – der nachweisbare Praxistransfer ist der neue Standard für den betrieblichen Brandschutz in Deutschland.
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