Brandschutz, Bestand

Brandschutz im Bestand: Neues Baurecht erleichtert Wohnungsbau

22.03.2026 - 07:00:41 | boerse-global.de

Aktuelle Änderungen in der Musterbauordnung fördern den Ausbau von Wohnraum im Gebäudebestand, während Experten auf die unverändert hohe Priorität des Brandschutzes hinweisen.

Brandschutz im Bestand: Neues Baurecht erleichtert Wohnungsbau - Foto: über boerse-global.de
Brandschutz im Bestand: Neues Baurecht erleichtert Wohnungsbau - Foto: über boerse-global.de

Die jüngsten Änderungen in der Musterbauordnung ebnen den Weg für mehr Wohnraum in bestehenden Gebäuden. Doch Experten warnen: Die Erleichterungen sind kein Freifahrtschein für mangelnde Sicherheit.

Berlin. Der Spagat zwischen bezahlbarem Wohnraum und modernem Brandschutz treibt Eigentümer, Planer und Behörden seit Jahren um. Ein komplexes Geflecht aus Bauordnungsrecht, Bestandsschutz und wirtschaftlichen Zwängen blockierte oft sinnvolle Sanierungen. Jetzt signalisiert der Gesetzgeber einen Paradigmenwechsel. Aktuelle Anpassungen in der Musterbauordnung (MBO) und progressive Landesbauordnungen wie in Baden-Württemberg zielen darauf ab, das Bauen im Bestand zu erleichtern. Das Ziel ist klar: die dringend benötigte Schaffung von Wohnraum fördern. Doch wie viel Spielraum bleibt für die Sicherheit?

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Musterbauordnung setzt neue Maßstäbe

Die MBO dient als Vorlage für die Bauordnungen der Bundesländer. Ihre jüngste Fassung, basierend auf einem Beschluss der Bauministerkonferenz von November 2023, stellt wichtige Weichen. Eine zentrale Neuerung: Bestimmte starre Regelungen zu Abstandsflächen und Brandschutz entfallen bei der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. Das betrifft etwa den Ausbau von Dachgeschossen oder die Umwandlung von Büroflächen in Wohnungen.

Besonders bedeutsam ist die Aufwertung von Abweichungsmöglichkeiten. Bauaufsichtsbehörden sollen vertretbare Abweichungen von der Bauordnung im Regelfall nun zulassen – besonders bei der Weiternutzung bestehender Gebäude. Aus einer „Kann“- wurde eine „Soll“-Vorschrift. Das gibt Planern und Bauherren mehr Rechtssicherheit und fördert den Erhalt von Bausubstanz. Eine direkte Reaktion auf den angespannten Wohnungsmarkt und das Streben nach mehr Nachhaltigkeit.

Der fragile Bestandsschutz

Der „Bestandsschutz“ ist ein zentraler, aber trügerischer Begriff. Er schützt Gebäude, die bei ihrer Errichtung den damaligen Vorschriften entsprachen, vor nachträglich verschärften Regeln. Dieser Schutz ist jedoch nicht absolut. Er erlischt bei wesentlichen Änderungen am Gebäude, bei Nutzungsänderungen oder bei konkreter Gefahr für Leben und Gesundheit.

Die Rechtsprechung ist eindeutig: Der Brandschutz hat im Zweifel Vorrang. Bei mangelhaften Rettungswegen – etwa unzureichend gesicherten Treppenhäusern – können Behörden auch bei bestandsgeschützten Gebäuden Nachrüstungen anordnen oder die Nutzung untersagen. Selbst scheinbar kleine Eingriffe wie die Nachrüstung einer Solaranlage können den Schutz gefährden, wenn brandrelevante Bauteile durchbrochen werden. Was eine „wesentliche Änderung“ ist, bleibt oft eine Einzelfallentscheidung.

Baden-Württemberg als Vorreiter

Wie die neuen Vorgaben in der Praxis aussehen können, zeigt Baden-Württemberg. Die novellierte Landesbauordnung (LBO) trat im Juni 2025 in Kraft und erweitert den Bestandsschutz gezielt. Die Kernidee: Bei einer Nutzungsänderung oder Aufstockung muss nicht mehr automatisch das gesamte Gebäude auf den neuesten Brandschutzstand gebracht werden.

Solange das Gebäude nicht zu einem Sonderbau – wie einer Versammlungsstätte – wird, führen die Maßnahmen nicht zu höheren Anforderungen an bestehende, unberührte Bauteile. Diese pragmatische Herangehensweise soll verhindern, dass Sanierungsprojekte an unverhältnismäßig hohen Kosten scheitern. Fachleute sehen darin einen möglichen Wegweiser für andere Bundesländer, um Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen.

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Sicherheit bleibt oberstes Gebot

Trotz rechtlicher Erleichterungen bleibt die faktische Sicherheit das oberste Ziel. Die Ertüchtigung des Brandschutzes im Altbau erfordert individuelle, oft kreative Lösungen. Im Fokus stehen meist die Rettungswege. Treppenräume können durch rauchdichte Türen oder feuerhemmende Verkleidungen gesichert werden.

Weitere wichtige Maßnahmen sind der Einsatz feuerhemmender Baustoffe und die fachgerechte Abschottung von Leitungsdurchführungen. Eine oft unterschätzte Gefahrenquelle sind veraltete Elektroanlagen, deren Modernisierung zentral für den Brandschutz ist. Ergänzt werden bauliche durch technische Lösungen wie Rauchmelder und durch organisatorische Vorkehrungen in einem individuellen Brandschutzkonzept.

Trend zu flexibler, risikobasierter Bewertung

Die Entwicklungen zeigen einen klaren Trend: Weg von starren Vorschriften, hin zu flexiblen, risikobasierten Bewertungen. Dieser Ansatz würdigt den Erhalt von Bausubstanz als Beitrag zu Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. Gleichzeitig stellen neue ökologische Baustoffe wie Holz die Brandschutzplanung vor frische Herausforderungen.

Es ist zu erwarten, dass weitere Bundesländer dem baden-württembergischen Modell folgen werden. Der Fokus wird sich weiter auf maßgeschneiderte Brandschutzkonzepte verlagern, die die spezifischen Gegebenheiten eines Gebäudes analysieren. Das stellt hohe Anforderungen an Fachplaner und Sachverständige. Sie müssen die neuen Spielräume verantwortungsvoll nutzen – um ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten, ohne nachhaltige Bauvorhaben wirtschaftlich unmöglich zu machen.

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