BMF-Schreiben, Bilanzierung

BMF-Schreiben erschwert Bilanzierung von Gebäudesanierungen

03.02.2026 - 06:42:11

Eine neue Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von Gebäudemodernisierungen zwingt Unternehmen zu aufwändigen Bilanzanpassungen. Der Fokus liegt auf der korrekten Erfassung latenter Steuern, was den Konsolidierungsaufwand in Konzernen deutlich erhöht.

Das Schreiben vom 26. Januar 2026 regelt detailliert, wann Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung steuerlich sofort abzugsfähig sind oder als aktivierungspflichtige Herstellungskosten gelten. Die entscheidende Klarstellung: Eine abweichende handelsrechtliche Beurteilung – etwa die Aktivierung einer energetischen Sanierung – ist für das Steuerrecht unerheblich. Damit wird eine unterschiedliche Bilanzierung desselben Vorgangs in Handels- und Steuerbilanz ausdrücklich akzeptiert.

Diese bewusst in Kauf genommene Divergenz macht die Bildung passiver latenter Steuerrückstellungen unumgänglich. Unternehmen müssen ihre Prozesse zur Identifizierung solcher temporärer Bewertungsunterschiede nun deutlich verschärfen.

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Praktische Folgen: Höherer Aufwand, komplexe Konsolidierung

Die Neuregelung trifft insbesondere Unternehmen mit umfangreichem Immobilienbesitz. Wird eine Maßnahme handelsrechtlich aktiviert, steuerlich aber sofort abgeschrieben, entsteht eine zukünftige Steuerbelastung. Diese muss in der Handelsbilanz durch eine Rückstellung abgebildet werden.

Für Konzerne potenziert sich der Aufwand. Die in den Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften gebildeten latenten Steuern müssen einheitlich in den Konzernabschluss übernommen werden. Dies erfordert eine lückenlose Abstimmung zwischen lokalen Einheiten und der Konzernzentrale, um Verzerrungen im Eigenkapital oder Konzernergebnis zu vermeiden. Der Konsolidierungsprozess wird damit noch komplexer.

Im Kontext weiterer steuerlicher Herausforderungen

Das BMF-Schreiben kommt zu einer ohnehin fordernden Zeit für Steuer- und Finanzabteilungen. Parallel müssen internationale Konzerne die globale Mindestbesteuerung (Pillar Two) umsetzen, die ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf die latente Steuerberechnung hat.

Hinzu kommt die schrittweise Absenkung des deutschen Körperschaftsteuersatzes, die eine fortlaufende Neubewertung bestehender Steuerabgrenzungen erfordert. Die Kombination aus internationalen Reformen, nationalen Gesetzesänderungen und spezifischen Verwaltungsanweisungen stellt die Tax-Compliance-Systeme auf eine harte Probe.

Ausblick: Frühzeitige Prüfung ist essenziell

Unternehmen sollten die Auswirkungen der Neuregelung umgehend analysieren. Besonders betroffen sind Firmen mit wesentlichem Immobilienvermögen. Eine sorgfältige Dokumentation der getroffenen Bilanzierungsentscheidungen wird entscheidend sein.

Fachgremien wie das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) werden voraussichtlich weitere Anwendungshinweise liefern. Bis dahin ist eine enge Zusammenarbeit von Finanz- und Steuerabteilungen unerlässlich. Die Thematik wird ein zentraler Prüfpunkt in den Jahres- und Konzernabschlüssen für 2026 sein. Wer frühzeitig handelt, minimiert Risiken und sichert die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung.

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