Betriebsverfassung, Digitaler

Betriebsverfassung: Digitaler Stillstand trotz Modernisierungsdruck

31.12.2025 - 20:13:12

Die Digitalisierung der Arbeitswelt überholt das Betriebsverfassungsgesetz. Ungeklärte Mitbestimmungsrechte bei digitalen Abrechnungen und KI sowie politische Reformforderungen prägen die Lage.

Die Digitalisierung der deutschen Betriebsverfassung steckt in einer Sackgasse aus Rechtsunsicherheit und Kompetenzstreit. Während die Arbeitswelt längst hybrid arbeitet, hinken Gesetz und Praxis hinterher. Das zeigt sich besonders bei digitalen Gehaltsabrechnungen und KI-Nutzung.

Gehaltsabrechnung per Portal: Ein Kompetenz-Chaos

Ein aktueller Rechtsstreit offenbart das Grundproblem: Immer mehr Unternehmen stellen Gehaltsabrechnungen nur noch digital in Mitarbeiterportalen bereit. Doch wer muss hier eigentlich mitbestimmen? Der Konzernbetriebsrat oder der örtliche Gremium vor Ort?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste kürzlich genau diesen Fall behandeln – und konnte ihn nicht abschließend klären. Die Richter verwiesen den Fall zurück an das Landesarbeitsgericht. Ein typisches Dilemma der digitalen Ära: Technik wird zentral eingeführt, das Mitbestimmungsrecht liegt aber oft dezentral bei den einzelnen Betriebsräten.

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Für Unternehmen bedeutet das ein rechtliches Minenfeld. Juristen raten dringend, vor der Abschaltung analoger Prozesse klare Vereinbarungen mit der richtigen Arbeitnehmervertretung zu treffen. Sonst droht der Digitalisierungsschritt am Kompetenzwirrwarr zu scheitern.

Bundesrat fordert „Modernisierung 2.0“

Die Politik hat den Handlungsbedarf erkannt. Bereits im Juli 2025 forderte der Bundesrat in einer Initiative die Bundesregierung zu einer grundlegenden „Modernisierung der Mitbestimmung 2.0“ auf. Die zentralen Forderungen:

  1. Digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften: Sie sollen gesetzlich das Recht erhalten, Beschäftigte digital zu erreichen – über Intranet oder E-Mail-Verteiler. Das klassische Schwarze Brett im Betrieb gilt angesichts von Homeoffice als veraltet.
  2. Neue Definition des „Arbeitnehmers“: Plattformbeschäftigte und „arbeitnehmerähnliche Personen“ sollen künftig voll mitbestimmungsberechtigt sein. Damit soll eine „Flucht aus der Mitbestimmung“ über die Gig-Economy verhindert werden.
  3. Scharfes Schwert gegen „Union Busting“: Die Behinderung von Betriebsratsarbeit soll künftig von Amts wegen verfolgt werden können, nicht erst auf Antrag.

Arbeitsrechtler sprechen von einer substanziellen Erweiterung des Betriebsverfassungsgesetzes. Der Koalitionsvertrag vom April 2025 nahm das digitale Zugangsrecht zwar bereits in Aussicht. Ein konkreter Gesetzentwurf lässt jedoch weiter auf sich warten.

KI am Arbeitsplatz: Die „Hamburger Linie“ gilt

Einen klaren Kurs gab es 2025 beim Thema Künstliche Intelligenz. Maßgeblich ist die sogenannte „Hamburger Linie“. Sie besagt: Nutzen Mitarbeiter generative KI-Tools wie ChatGPT freiwillig über private Accounts, löst das nicht automatisch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus.

Die Begründung: Fehlt ein Arbeitszwang und hat der Arbeitgeber keinen Zugriff auf die Daten, entfällt der nötige „Überwachungsdruck“. Diese „Private-Account-Lücke“ stößt bei Arbeitnehmervertretern auf Kritik.

Die Reaktion: Immer mehr Betriebsräte streben nun umfassende KI-Rahmenvereinbarungen an. Diese sollen nicht nur offizielle Unternehmens-KI regeln, sondern auch Leitlinien für den informellen Gebrauch in der „Schatten-IT“ setzen – etwa zum Datenschutz.

Die hybride Realität überholt das Gesetz

Die Lage Ende 2025 ist paradox. Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz erlaubt zwar digitale Sitzungen. Doch in der Praxis gilt weiter der „Vorrang der Präsenzsitzung“. In einer „Remote-First“-Unternehmenswelt führt das zu Reibungen.

Hinzu kommt die digitale Kluft: Viele Betriebsräte verfügen schlicht nicht über die technische Ausstattung, um mit der digitalen Führungsebene auf Augenhöhe zu verhandeln. Der Bundesrat fordert daher explizit ein „Recht auf digitale Ausstattung“.

Arbeitgeberverbände sehen im digitalen Gewerkschaftszugang indes einen unzulässigen Eingriff in ihre Infrastruktur und warnen vor Sicherheitsrisiken. Die Lobby-Schlacht für 2026 ist damit bereits eröffnet.

Ausblick 2026: Gesetzesflut erwartet

Das kommende Jahr wird entscheidend. Das Bundesministerium für Arbeit soll im ersten Quartal 2026 einen Gesetzentwurf zum digitalen Zugangsrecht vorlegen. Weitere zentrale Themen:

  • Präzedenzurteil zur digitalen Lohnabrechnung: Die erwartete Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wird klären, wie die Mitbestimmung bei zentralen Digitaltools in Konzernen künftig abläuft.
  • Plattformarbeit: Wird der Arbeitnehmerbegriff tatsächlich ausgeweitet? Das könnte bis Mitte 2026 eine Welle von Betriebsratswahlen in der Gig-Economy auslösen.
  • EU-KI-Gesetz: Mit dem Vollzug des EU-KI-Gesetzes könnten Betriebsräte ihre Mitbestimmungsrechte nutzen, um KI-Audits zur Standardagenda zu machen.

Bis dahin bleibt die digitale Betriebsverfassung ein Flickenteppich – ein Jahr der Forderungen, nicht der Lösungen.

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