Betriebsrentner, Sozialabgaben

Betriebsrentner zahlen 2026 weniger Sozialabgaben

04.01.2026 - 18:12:12

Ab dem neuen Jahr müssen Millionen Empfänger einer Betriebsrente in Deutschland etwas weniger für ihre Krankenversicherung abführen. Der monatliche Freibetrag steigt auf 197,75 Euro. Doch höhere Zusatzbeiträge fressen einen Teil der Entlastung wieder auf.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein neuer Wert: Die steuer- und beitragsfreie Grenze für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt nun bei 197,75 Euro monatlich. Das sind 10,50 Euro mehr als im Vorjahr. Die Anpassung wurde von den Versorgungsanstalten bestätigt und erfolgt automatisch. Nur der Teil der Rente, der diesen Betrag übersteigt, unterliegt den vollen Sozialabgaben.

Hintergrund ist die jährliche Anpassung der Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Diese stieg für 2026 auf 3.955 Euro im Monat. Der Freibetrag errechnet sich gesetzlich als ein Zwanzigstel dieses Wertes. Dieser Mechanismus soll die sogenannte doppelte Belastung mildern: Rentner zahlen bereits während ihres Erwerbslebens Beiträge und müssen später erneut auf ihre Betriebsrente abführen.

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Teure Gegenbewegung: Zusatzbeiträge steigen stark

Die Freude über den höheren Freibetrag wird jedoch getrübt. Die Krankenkassen haben ihre durchschnittlichen Zusatzbeiträge für 2026 kräftig angehoben – von 2,5 auf nun 2,9 Prozent. Da Betriebsrentner den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag auf ihr beitragspflichtiges Einkommen zahlen, schmälert diese Erhöhung den Nettoeffekt.

Ein Rechenbeispiel macht es deutlich: Bei einer Betriebsrente von 300 Euro im Monat sind 2026 nur noch 102,25 Euro beitragspflichtig (300 € – 197,75 €). Darauf fallen Krankenversicherungsbeiträge von rund 17,90 Euro an. Trotz des gestiegenen Zusatzbeitrags ist das eine Entlastung. Vor 2020 wären Beiträge auf die vollen 300 Euro fällig gewesen – ein Unterschied von etwa 34 Euro im Monat.

Achtung: Andere Regel für die Pflegeversicherung

Ein kritischer Punkt, den Lohnbuchhaltungen und Rentner beachten müssen: Der Wert von 197,75 Euro gilt nicht überall gleich. Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Liegt die Rente bei 200 Euro, werden Beiträge nur auf die 2,25 Euro über der Grenze fällig.
  • Pflegeversicherung: Liegt die Rente bei 200 Euro, werden sofort Beiträge auf die vollen 200 Euro erhoben, weil die Grenze überschritten ist.

Rentner mit sehr kleinen Betriebsrenten unter 197,75 Euro zahlen also gar keine Sozialabgaben. Wird dieser Schwellenwert auch nur um einen Cent überschritten, greift sofort der volle Beitragssatz der Pflegeversicherung.

Kontrolle der Rentenbescheide empfohlen

Die Umsetzung der neuen Werte erfolgt automatisch durch die Rentenversicherungsträger und Arbeitgeber. Verbraucherschützer raten dennoch, die ersten Rentenbescheide des Jahres genau zu prüfen. Sollte die Anpassung technisch verzögert sein, werden Korrekturen in der Regel nachträglich in den Folgemonaten vorgenommen.

Die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Online-Portale bereits aktualisiert und bietet dort Rechner und Erläuterungen an. Der Freibetrag wird auch in Zukunft mit der Lohnentwicklung steigen. Ob dies die Nettoentlastung bringt, hängt jedoch maßgeblich von der weiteren Entwicklung der Krankenkassenbeiträge ab, die im Zuge der Finanzierungsdebatten im Gesundheitswesen volatil bleiben könnten.

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