Betriebsrenten-Reform steht vor letzter Hürde
19.12.2025 - 02:12:12Die umfassende Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) steht heute vor ihrer finalen parlamentarischen Hürde. Der Bundesrat stimmt am letzten Sitzungstag des Jahres über das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (2. BRSG) ab – ein zentrales Projekt der Bundesregierung zur Stärkung der privaten Vorsorge.
Nach der Zustimmung des Bundestags Anfang Dezember gilt die Passage im Bundesrat als Formsache. Mit dem heutigen Votum würde der Weg für die meisten Neuregelungen zum 1. Januar 2026 frei. Die Reform soll die betriebliche Altersvorsorge insbesondere für Geringverdiener und in kleinen Unternehmen attraktiver machen.
„Mit dem heutigen Votum ebnen wir den Weg für ein inklusiveres und wirksames System der betrieblichen Altersversorgung“, erklärte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) im Vorfeld. Die Anpassungen seien essenziell, um Altersarmut vorzubeugen.
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Kernpunkte: Mehr Förderung und einfachere Teilnahme
Das Gesetzespaket setzt an mehreren Stellschrauben an, um bürokratische Hürden abzubauen und die Teilnahmequote zu erhöhen.
Mehr Geld für Geringverdiener
Ab 1. Januar 2027 steigt die Einkommensgrenze für die staatliche Förderung deutlich. Sie wird dynamisch an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt. Bei aktuellen Prognosen liegt die Schwelle dann bei etwa 2.898 Euro monatlich. Zudem erhöht sich der maximal förderfähige Arbeitgeberzuschuss von 960 auf 1.200 Euro jährlich.
Sozialpartnermodell wird geöffnet
Bislang konnten vor allem große, tarifgebundene Unternehmen vom kostengünstigen „Sozialpartnermodell“ (SPM) profitieren. Künftig sollen auch andere Firmen leichter an bestehenden Modellen teilnehmen können. Diese „Öffnungsklausel“ zielt speziell auf den Mittelstand ab.
Einfachere Einführung von Opt-out-Modellen
Ab 2026 wird der rechtliche Rahmen für automatische Einschreibesysteme klargestellt. Unternehmen können ihre Belegschaft dann standardmäßig in eine bAV aufnehmen, sofern der Arbeitgeber mindestens 20 Prozent der Entgeltumwandlung zuschießt. Mitarbeiter müssen aktiv widersprechen („opt-out“), um nicht teilzunehmen.
Branche begrüßt Reform – sieht aber Luft nach oben
Die Versicherungswirtschaft und Pensionskassen begrüßen das Gesetz grundsätzlich. Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) sprach von einem „Schritt in die richtige Richtung“.
Doch es gibt auch kritische Stimmen. Ob die Öffnung des Sozialpartnermodells wirklich Früchte trägt, hänge maßgeblich vom Willen der Tarifparteien ab, ihre Systeme für Außenstehende zu öffnen. „Der rechtliche Rahmen steht, aber die Marktwirklichkeit bestimmen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände“, kommentiert ein Pensionsfachmann einer großen Unternehmensberatung.
Nächste Schritte und Umsetzung
Nach der erwarteten Zustimmung des Bundesrats folgt die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Für Personalabteilungen und Pensionskassen beginnt dann ein Jahr der intensiven Vorbereitung.
Unternehmen müssen ihre bestehenden Vorsorgepläne überprüfen, die neuen Opt-out-Möglichkeiten prüfen und sich auf die höheren Fördergrenzen für Geringverdiener einstellen. Die Uhr tickt: Ab Januar 2026 gelten die meisten neuen Regeln.
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