Betriebsrente: Automatische Sparpläne starten ab Juli
04.01.2026 - 15:22:12Ab Juli können deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter automatisch in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einbuchen. Die rechtliche Grundlage dafür trat mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) bereits am 1. Januar in Kraft. Dieser Paradigmenwechsel soll die oft mäßige Durchdringung der bAV im Mittelstand deutlich erhöhen.
Vom Opt-In zum Opt-Out: Die Psychologie des Defaults
Bisher galt in Deutschland das Opt-In-Prinzip: Arbeitnehmer mussten aktiv einen Antrag stellen, um einen Teil ihres Gehalts in die Altersvorsorge umzuwandeln. Die Folge waren häufig niedrige Teilnahmequoten, besonders in kleinen und mittleren Betrieben.
Das neue Gesetz dreht die Logik um. Künftig können Arbeitgeber mit dem Betriebsrat automatische Einzahlungsmodelle vereinbaren. Die Mitarbeiter werden standardmäßig eingeschrieben, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen – ein sogenanntes Opting-Out.
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„Die Voreinstellung ändert sich von Untätigkeit zu Aktivität“, erklärt ein Frankfurter Rentenexperte. „Bisher bedeutete Nichtstun keine Rente. Künftig bedeutet Nichtstun: Sie sparen fürs Alter.“
Betriebsrat wird zum Schlüsselakteur
Die zentrale Rolle bei dieser Reform spielt der Betriebsrat. Nur mit einer entsprechenden Betriebsvereinbarung darf das Opting-Out-Modell außerhalb von Tarifverträgen eingeführt werden. Der Gesetzgeber hat den Sozialpartnern damit ein starkes Verhandlungsinstrument in die Hand gegeben.
Zwei Bedingungen sind für eine rechtskonforme Umsetzung entscheidend:
1. Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss: Der Arbeitgeber muss mindestens 20 Prozent der Entgeltumwandlung dazugeben. Das liegt über dem gesetzlichen Mindestzuschuss von 15 Prozent bei klassischen Modellen.
2. Detailregelung in der Betriebsvereinbarung: Kündigungsfristen, Anlagevehikel und Kommunikationsstrategien müssen vertraglich festgehalten werden.
„Die Betriebsräte sind jetzt die Türhüter“, betont ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt. „Sie haben die Verhandlungsmacht, um sicherzustellen, dass die automatische Einschreibung nicht nur eine Verwaltungsvereinfachung für den Arbeitgeber, sondern ein echter Mitarbeitervorteil wird.“
Stufenweise Einführung: Juli 2026 ist der Startschuss
Obwohl das Gesetz seit dem 1. Januar gilt, folgt die praktische Umsetzung einem gestaffelten Zeitplan.
Opting-Out-Start: 1. Juli 2026
Die spezifischen Regelungen für nicht-tarifgebundene Unternehmen treten erst am 1. Juli 2026 vollständig in Kraft. Diese Übergangsfrist soll Betrieben und Betriebsräten Zeit geben, Lohnsysteme anzupassen und die nötigen Vereinbarungen auszuhandeln.
Förderung für Geringverdiener verzögert sich
Eine wichtige Korrektur betrifft die erwartete Verbesserung der Geringverdienerförderung nach § 100 EStG. Diese wird entgegen früheren Hoffnungen erst am 1. Januar 2027 wirksam.
Die Neuerungen ab 2027 im Überblick:
* Dynamische Einkommensgrenze: Die Bezugsgrenze steigt auf 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung, voraussichtlich auf etwa 3.042 Euro monatlich.
* Höhere Förderung: Der maximal förderfähige Arbeitgeberzuschuss erhöht sich von 960 auf 1.200 Euro pro Jahr.
„Die Verschiebung auf 2027 ist ein Dämpfer für Branchen mit vielen Niedriglohnbeschäftigten“, kommentiert ein Politikberater des Deutschen Gesellschaft für Personalführung (DGFP). „Die jetzt geschaffene Klarheit erlaubt aber eine langfristige Planung.“
Markt bereitet sich auf Ansturm vor
Die Versicherungs- und Beratungsbranche reagiert vorsichtig optimistisch. Große Versicherer haben bereits begonnen, ihre Produktpaletten für die neuen Opting-Out-Prozesse fit zu machen. Sie rechnen im zweiten Halbjahr 2026 mit einer deutlich steigenden Nachfrage.
Für die betriebliche Altersvorsorge, die in Deutschland lange hinter den Durchdringungsraten etwa der Niederlande oder Schwedens zurückblieb, ist das BRSG II eine zweite Chance. Die Politik setzt auf die Erkenntnisse der Verhaltensökonomie und stärkt zugleich die Mitbestimmung. Das Ziel: Mehr Sicherheit für die rund 18 Millionen Beschäftigten, die bisher ohne betriebliche Altersvorsorge dastehen.
Die Botschaft an Personalabteilungen und Betriebsräte ist eindeutig: Das Gesetz ist da. Der Countdown bis Juli läuft. Die Zeit zu verhandeln ist jetzt.
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