Betriebsratswahlen: Neue Mitarbeiter in der Probezeit-Falle
22.01.2026 - 12:22:12Die heiße Phase der Betriebsratswahlen 2026 hat begonnen – doch für engagierte Neulinge im Job lauert eine gefährliche rechtliche Falle. Ein umstrittenes Urteil des Münchner Landesarbeitsgerichts entzieht Initiatoren in den ersten sechs Monaten ihren Kündigungsschutz.
Berlin/Munich, 22. Januar 2026 – Während Gewerkschaften wie IG Metall und der DGB diese Woche zur Gründung von Betriebsräten mobilisieren, schränkt eine aktuelle Rechtsprechung den Schutz für die mutigen Initiatoren massiv ein. Juristen warnen vor einer gefährlichen „Schutzlücke“ für neue Mitarbeiter, die in ihrer Probezeit demokratische Mitbestimmung einführen wollen.
Wahlkampf unter Vorbehalt
Die IG Metall rief am 20. Januar offiziell den Start der heißen Phase für die turnusmäßigen Betriebsratswahlen aus. Die Vorbereitungen laufen bis Mai. Doch parallel zu den Aufrufen zur betrieblichen Demokratie mehren sich die Warnungen von Fachanwälten für Arbeitsrecht. Ihr Fokus liegt auf den sogenannten „Vorfeld-Initiatoren“, die noch keine sechs Monate im Unternehmen sind.
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Deren Enthusiasmus für mehr Mitbestimmung trifft auf eine strenige Auslegung des Kündigungsschutzrechts. Die Konsequenz? Wer in der Probezeit eine Betriebsratswahl anstoßen will, geht ein erhebliches Risiko ein.
Das Münchner Urteil: Ein Paukenschlag
Den Kern des Problems bildet ein Grundsatzurteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München vom August 2025 (Az. 10 SLa 2/25). Die Richter entschieden, dass der besondere Kündigungsschutz für Wahlinitiatoren nach § 15 Abs. 3b KSchG während der gesetzlichen Sechsmonatsfrist nicht greift.
Der konkrete Fall: Ein Sicherheitsmitarbeiter wollte nur Tage nach seinem Eintritt einen Betriebsrat gründen und ließ seine Absicht notariell beglaubigen. Trotzdem kündigte ihm der Arbeitgeber noch in der Probezeit. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung. Die Begründung: Der Initiatorenschutz setze den allgemeinen Kündigungsschutz nicht außer Kraft, der erst nach einem halben Jahr Beschäftigung beginne.
Rechtsexperten bewerten diese Interpretation als herben Schlag für den Arbeitnehmerschutz. Das Gesetz will eigentlich jene schützen, die sich für einen Betriebsrat einsetzen. Die aktuelle Rechtsprechung macht diesen Schutz aber wirkungslos, solange eine fristlose Kündigung in den ersten sechs Monaten ohne Angabe von Gründen möglich ist.
Strategien für gefährdete Neulinge
Diese Rechtslage stellt vor allem dynamische neue Kräfte vor ein Dilemma. Gerade sie bringen oft frischen Wind und erkennen Lücken in der Mitbestimmung. Nach der „Münchner Linie“ – die bundesweit Gültigkeit beansprucht, bis das Bundesarbeitsgericht entscheidet – riskieren sie jedoch ihre Stelle, wenn sie ihre Pläne zu früh offenlegen.
Arbeitsrechtler raten Beschäftigten in der Probezeit deshalb zu äußerster Vorsicht und empfehlen konkrete Strategien:
* Zusammenarbeit mit erfahrenen Kollegen: Langjährige Mitarbeiter, die die Probezeit hinter sich haben, sollten als offizielle Initiatoren auftreten.
* Externe Unterstützung: Bevor innerbetriebliche Schritte sichtbar werden, sollte der Kontakt zu einer Gewerkschaft gesucht werden.
* Risikostreuung: Mindestens drei Initiatoren sollten beteiligt sein, auch wenn dies den fehlenden Rechtsschutz für Kurzzeitbeschäftigte nicht ausgleicht.
Die Schutzlücke ermöglicht es Arbeitgebern de facto, „unbequeme“ Organisatoren in der Probezeit ohne sachliche Begründung zu entlassen. Experten kritisieren, dass dies den Geist des Betriebsrätestärkungsgesetzes von 2021 untergrabe, das den Initiatorenschutz ausdrücklich stärken wollte.
Warten auf Karlsruhe: Die Entscheidung des BAG
Die Rechtswelt blickt nun gespannt auf das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Das LAG München hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage die Revision zugelassen. Eine klärende Entscheidung der Bundesrichter steht jedoch noch aus. Bis dahin bleibt die restriktive Münchner Auslegung der bestimmende Risikofaktor für den aktuellen Wahlzyklus.
Gewerkschaftsvertreter betonen, dass sie zwar zur Teilnahme an den Wahlen zwischen dem 1. März und 31. Mai aufrufen, gleichzeitig aber spezifische Strategie-Beratungen anbieten, um betroffene Mitarbeiter zu schützen. Die Wahlen 2026 werden zum Lackmustest: Wie wirkt sich diese rechtliche Unsicherheit auf die Basisarbeit in Branchen mit hoher Fluktuation aus?
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