Betriebsratswahlen 2026: Kampf ums Homeoffice entscheidet sich
30.01.2026 - 09:40:12Die anstehenden Betriebsratswahlen werden zum Schauplatz eines Grundsatzstreits: Können Betriebsräte Homeoffice-Regelungen gegen den Willen des Arbeitgebers erzwingen? Die Debatte um § 87 BetrVG spitzt sich zu, während Unternehmen auf „Office First“ umschwenken.
Rechtsstreit: „Ob“ versus „Wie“ der mobilen Arbeit
Der Kern des Konflikts liegt in einer juristischen Grauzone. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) können Betriebsräte die Einführung von Homeoffice nicht einseitig durchsetzen. Sobald der Arbeitgeber mobiles Arbeiten aber einmal erlaubt hat, greift das Mitbestimmungsrecht bei der konkreten Ausgestaltung. Dies betrifft Details wie Arbeitszeiten, Ausstattung oder Erreichbarkeit.
Diese Unterscheidung wird zum machtvollen Instrument. Betriebsräte nutzen ihr Mitbestimmungsrecht bei der Methode, um Rückrufaktionen ins Büro auszubremsen. Sie können die Verhandlungen über neue Modalitäten in die Länge ziehen oder im Gegenzug andere Zugeständnisse fordern. Für Arbeitgeber wird eine Rückkehrpolitik so oft teuer und bürokratisch.
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Neue Regeln und verschärfter Ton
Die Wahlkampfphase, die am 1. März 2026 beginnt, findet in einem veränderten regulatorischen Umfeld statt. Seit Jahresbeginn gelten strengere Informationspflichten für aus dem Ausland angeworbene Drittstaatsangehörige. Dies gibt Betriebsräten bei Verhandlungen über internationale Hybrid-Teams zusätzliches Gewicht.
Gleichzeitig schürt der Trend zur „Office First“-Politik, ausgehend von Konzernen wie Axel Springer, die Konflikte. Gewerkschaften wie ver.di und IG Metall haben die „Verteidigung der Flexibilität“ zum zentralen Wahlkampfthema erhoben. Sie argumentieren: Ohne gesetzliches „Recht auf Homeoffice“ sind starke Betriebsvereinbarungen der einzige Schutz vor einem Totalrückzug.
Begrenzte Durchsetzbarkeit und politischer Druck
Rechtsexperten mahnen zur Realität: Will ein Arbeitgeber Homeoffice aus betrieblichen Gründen vollständig abschaffen, kann ihn auch eine Einigungsstelle dazu kaum zwingen. Die taktische Stärke der Betriebsräte liegt im Hebel der Ausgestaltung.
Der Ausgang der Wahlen bis Ende Mai 2026 wird die Verhandlungsmacht für vier Jahre prägen. Der Ruf der Wirtschaft nach mehr Rechtssicherheit wird lauter, doch eine gesetzliche Klarstellung ist nicht in Sicht. Bis dahin hängt die Zukunft des Homeoffice von jedem einzelnen Betriebsrat und dem Wortlaut individueller Vereinbarungen ab. Der Slogan „Homeoffice sichern“ wird in den kommenden Monaten allgegenwärtig sein.


