Betriebsratswahlen 2026: Kampf um Mitbestimmung in unsicheren Zeiten
18.12.2025 - 03:10:11Die heiße Phase für die Betriebsratswahlen 2026 beginnt – doch neue Urteile und Widerstände erschweren die Gründung neuer Gremien. Gerade in Branchen mit traditionell schwacher Vertretung wird der Kampf um Arbeitnehmerrechte härter geführt.
Ein aktueller Konflikt bei UKB-Catering GmbH, einem Tochterunternehmen des Universitätsklinikums Bonn, zeigt, wie fragil der Schutz für Betriebsratsmitglieder sein kann. Das Management versucht laut Berichten der „jungen Welt“, den Vorsitzenden des Betriebsrats zu entlassen – ein Koch, der rund 100 Mitarbeiter vertritt. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung zur Kündigung, die Sache landete vor dem Arbeitsgericht.
Das Gremium ist bereits geschwächt: Von sieben Mitgliedern sind nur noch zwei im Amt. Die verbliebenen Vertreter kämpfen um Beschlussfähigkeit und die Organisation von Neuwahlen. Gewerkschafter sprechen von einem klassischen Fall der Behinderung betrieblicher Mitbestimmung. Die Geschäftsführung soll zudem notwendige Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG verweigert haben. Eine Strategie, die abschreckend auf andere potenzielle Kandidaten für die anstehenden Wahlen wirken könnte.
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Lücke im Kündigungsschutz: Neue Urteile alarmieren Gewerkschaften
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2021 sollte Initiatoren besser schützen. Doch ein Grundsatzurteil des Landesarbeitsgerichts München vom August 2025 (Az. 10 SLa 2/25) zeigt eine gefährliche Lücke auf. Das Gericht entschied: Der besondere Kündigungsschutz für „Vorfeld-Initiatoren“ gilt nicht während der gesetzlichen Sechs-Monats-Wartezeit.
Im konkreten Fall wurde ein Sicherheitsmitarbeiter gekündigt, der kurz nach seiner Einstellung die Gründung eines Betriebsrats notariell beantragt hatte. Das Gericht sah keine Verletzung des Kündigungsverbots nach § 15 KSchG, da der Arbeitgeber während der Probezeit auch ohne Angabe von Gründen kündigen darf. Eine klare Warnung für alle Neulinge im Unternehmen, die eine Initiative anführen wollen.
Die Konsequenz? Gewerkschaften wie NGG und Verdi raten in ihren aktuellen Kampagnen nun verstärkt dazu, dass langjährige Beschäftigte die Gründung vorantreiben sollten. Nur so ist der volle Kündigungsschutz gewährleistet.
Warum der Push für 2026 trotzdem an Fahrt gewinnt
Die Gewerkschaft NGG startet eine bundesweite Offensive, besonders in der Lebensmittel- und Gastronomiebranche. „Ein Betriebsrat ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit“, lautet das Motto. Die Vorteile sind handfest:
* Bessere Bezahlung: Studien belegen höhere Löhne und transparentere Bonusregelungen in betriebsratsgeführten Unternehmen.
* Mehr Job-Sicherheit: Bei Umstrukturierungen verhandeln Betriebsräte soziale Pläne – ein entscheidender Schutz in wirtschaftlich unsicheren Zeiten.
* Mitbestimmung 4.0: Die Rechte umfassen heute auch die Einführung von KI-Systemen und Regelungen zum mobilen Arbeiten.
Countdown bis Mai: Die gefährlichste Phase beginnt im Januar
Die heiße Phase beginnt offiziell im Januar 2026 mit der Bestellung der Wahlvorstände. Für Betriebe ohne bestehenden Rat ist dies die risikoreichste Zeit für Initiatoren. Der Übergang von der Idee zur offiziellen Wahlausschreibung provoziert oft den stärksten Widerstand von Arbeitgeberseite.
Arbeitsrechtler rechnen im ersten Quartal 2026 mit einer Welle von Eilverfahren, wenn Unternehmen versuchen, Wahlvorstände mit formalen Argumenten zu blockieren. Doch die Gewerkschaften positionieren sich klar: Angesichts von Fällen wie in Bonn signalisieren sie null Toleranz gegenüber Behinderungen und versprechen umfassenden rechtlichen Beistand. Die Botschaft an alle Beschäftigten ist eindeutig: Das Gesetz bietet starke Werkzeuge, aber strategische Planung und gewerkschaftlicher Rückhalt sind in der Gründungsphase überlebenswichtig.
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