Betriebsratswahlen 2026: Gerichte als Bollwerk gegen Arbeitgeber-Blockaden
01.01.2026 - 15:42:12Mit dem Start ins Wahljahr 2026 bereiten sich Gewerkschaften und Arbeitsrechtler auf härteren Widerstand von Unternehmensseite vor. Die gerichtliche Einsetzung von Wahlvorständen wird zum entscheidenden Werkzeug, um Blockaden zu durchbrechen und die Mitbestimmung zu sichern.
Ab dem 1. März beginnt die reguläre Wahlperiode für Betriebsräte. Doch schon jetzt mehren sich Berichte über Behinderungen. Rechts- und Gewerkschaftsexperten betonen zum Jahresauftakt: Der Antrag auf gerichtliche Bestellung des Wahlvorstands ist der zentrale Hebel, um trotz Arbeitgeber-Widerstand wählen zu können. Für die Gewerkschaften gelten die anstehenden Wahlen als „Gradmesser“ der betrieblichen Demokratie.
Die Dringlichkeit dieses Instruments unterstreichen aktuelle Vorfälle. Ende Dezember 2025 machte Verdi den Fall der Dätwyler IT Infra GmbH in Hattersheim öffentlich. Nach erfolgreicher Betriebsratsgründung leitete der IT-Dienstleister ein Restrukturierungsverfahren mit Verlagerung von Betriebsteilen ein – eine Taktik, die Gewerkschaften als klassisches „Union Busting“ einstufen.
Oft beginnen solche Strategien bereits beim ersten Schritt: der Bildung des Wahlvorstands. Dieser ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz für die Organisation der Wahl zuständig. Ablehnende Arbeitgeber versuchen häufig, seine Einsetzung durch Blockade der erforderlichen Belegschaftsversammlung oder Einschüchterung von Kandidaten zu verhindern.
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Verdi-Vorsitzender Frank Werneke warnte Ende Dezember vor einer großen Herausforderung. Er betonte den Schutz demokratischer Strukturen im Betrieb – nicht nur vor Arbeitgeber-Eingriffen, sondern auch vor politischer Unterwanderung. Die Gewerkschaften haben umfassende Unterstützungsstrategien angekündigt.
Der gerichtliche Weg: Schnell, geschützt, wirksam
Für Beschäftigte, die auf Blockaden stoßen, bieten die Arbeitsgerichte einen schnellen Ausweg. Versäumt der Arbeitgeber die Einberufung der Belegschaftsversammlung oder scheitert die Wahl des Gremiums, können sich die Beschäftigten an das Arbeitsgericht wenden.
Schon drei Wahlberechtigte oder eine vertretene Gewerkschaft können nach § 17 BetrVG die gerichtliche Einsetzung eines Wahlvorstands beantragen. Dieser Prozess umgeht die Obstruktion des Arbeitgebers effektiv.
Die zentralen Vorteile des gerichtlichen Verfahrens:
* Geschwindigkeit: Arbeitsgerichte behandeln solche Anträge prioritär, um den Wahlzeitplan nicht zu gefährden.
* Schutz: Antragsteller genießen ab Antragstellung besonderen Kündigungsschutz vor Vergeltungsmaßnahmen.
* Vollmacht: Der gerichtlich eingesetzte Vorstand besitzt die volle rechtliche Autorität, die Wahl durchzuführen – unabhängig von Einwänden der Geschäftsführung.
Rechtsanwaltskanzleien raten Betriebsräten bereits, entsprechende Anträge vorbereitend zu formulieren, falls Widerstand erwartet wird.
Neue Rahmenbedingungen im Wahljahr 2026
Die Wahlen finden in einem sich wandelnden rechtlichen Umfeld statt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro. Die Überwachung dieser Einhaltung wird eine zentrale Aufgabe der neu gewählten Betriebsräte sein.
Auch politisch zeichnen sich Veränderungen ab. Die seit April 2025 regierende Koalition aus CDU/CSU und SPD hat angekündigt, die Durchsetzung von Betriebsratsrechten zu stärken. Im Gespräch ist eine Einstufung der Behinderung von Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt. Staatsanwaltschaften könnten dann „Union Busting“-Fälle von Amts wegen verfolgen, ohne eine Anzeige der Betroffenen abzuwarten. Die Risiken für widerständige Arbeitgeber würden sich deutlich erhöhen.
Ein konfliktreicher Frühling zeichnet sich ab
Wirtschaftsbeobachter prognostizieren einen konfliktreichen Frühling. Angesichts des wirtschaftlichen Drucks des Jahres 2025 könnten einige Unternehmen Betriebsräte als Hindernis für Restrukturierungen betrachten. Die proaktive Haltung der Gewerkschaften und die etablierten gerichtlichen Wege deuten jedoch darauf hin, dass Wahlblockaden auf robuste rechtliche Gegenwehr stoßen werden.
Die Botschaft von Rechtsanwälten an Beschäftigte ist klar: Dokumentieren Sie alle Behinderungsversuche und schalten Sie frühzeitig die Arbeitsgerichte ein. Die gerichtliche Einsetzung des Wahlvorstands bleibt der „Goldstandard“, um das Recht auf Mitbestimmung durchzusetzen.
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