Betriebsratswahl, Gewerkschaften

Betriebsratswahl 2026: Gewerkschaften fordern mehr Mitsprache bei Weiterbildung

05.03.2026 - 05:51:43 | boerse-global.de

Im Fokus der Betriebsratswahlen 2026 steht das Recht auf Qualifizierung. Gewerkschaften wollen durchsetzen, dass Betriebsräte bei Weiterbildungsmaßnahmen mitbestimmen, um Beschäftigte im digitalen Wandel zu schützen.

Betriebsratswahl 2026: Gewerkschaften fordern mehr Mitsprache bei Weiterbildung - Foto: über boerse-global.de
Betriebsratswahl 2026: Gewerkschaften fordern mehr Mitsprache bei Weiterbildung - Foto: über boerse-global.de

Die deutschen Gewerkschaften machen das Recht auf Qualifizierung zum Top-Thema der laufenden Betriebsratswahlen. Sie wollen verhindern, dass Beschäftigte bei der digitalen Transformation abgehängt werden.

Seit dem 1. März laufen die deutschlandweiten Betriebsratswahlen 2026. In ihren Eröffnungsstatements setzten die Gewerkschaften ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen klaren Schwerpunkt: Sie fordern ein starkes Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte bei allen betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Hintergrund ist der rasante Wandel der Arbeitswelt durch Künstliche Intelligenz und Digitalisierung. Die Arbeitnehmervertretungen sehen es als ihre zentrale Aufgabe, gerechten Zugang zu Qualifizierung für alle Beschäftigten durchzusetzen.

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Kampagne für mehr Demokratie am Arbeitsplatz

„Betriebe mit einem aktiven Betriebsrat bieten durchweg mehr und bessere Weiterbildung an“, betonten ver.di-Vorsitzender Frank Werneke und Vorstandsmitglied Christoph Meister bereits zum Wahlstart am 1. März. Demokratische Teilhabe sei der Schlüssel, um Arbeitsbedingungen zu verbessern und Beschäftigte im technologischen Wandel zu schützen.

Diese Linie wird auch in den Regionen verfolgt. Der DGB Bayern startete am 3. März seine regionale Kampagne. „Der Betriebsrat ist ein echter Standortvorteil für die bayerische Wirtschaft“, so die Landesvorsitzende Katja Ertl. Studien zeigten, dass mitbestimmte Unternehmen produktiver, krisenfester und investierten mehr in die Qualifikation ihrer Belegschaft. Ein Problem bleibt: In Bayern arbeiten laut Gewerkschaftsangaben über die Hälfte der Beschäftigten in Betrieben ohne Betriebsrat. Die Gewerkschaften werben daher intensiv für Neugründungen.

Das Gesetz: Starke Rechte, die genutzt werden müssen

Die Forderungen der Gewerkschaften fußen auf dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Paragrafen 96 bis 98 regeln die Mitbestimmung in Bildungsfragen detailliert. § 96 verpflichtet den Arbeitgeber, den betrieblichen Bildungsbedarf zu ermitteln und mit dem Betriebsrat zu beraten.

Noch konkreter wird § 98: Plant der Arbeitgeber eine interne Bildungsmaßnahme, hat der Betriebsrat bei der Durchführung ein starkes Mitbestimmungsrecht. Das umfasst auch die Auswahl der teilnehmenden Mitarbeiter. Arbeitsrechtler sehen darin ein wichtiges Instrument gegen willkürliche Benachteiligung, etwa von älteren Beschäftigten oder solchen in von Automatisierung bedrohten Jobs. Bei Uneinigkeit kann eine betriebsinterne Einigungsstelle angerufen werden, deren Spruch bindend ist. Diesen Hebel wollen die Gewerkschaften nun verstärkt nutzen, um Unternehmen zu Investitionen in die Weiterbildung zu zwingen.

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Die Herausforderung: Mitbestimmung im digitalen Zeitalter

In der Praxis wird die Anwendung dieser Rechte immer komplexer. Durch die Einführung von KI und agilen Matrix-Strukturen verändern sich Inhalte und Organisation von Weiterbildung. Gleichzeitig erweitern jüngste Urteile des Bundesarbeitsgerichts – etwa zur Stellung von Matrix-Managern – den Einflussbereich der Betriebsräte.

Die Gewerkschaften fordern deshalb ein Umdenken: Statt einzelner Seminare brauche es kontinuierliche Lernmodelle. Betriebsräte nutzen zunehmend ihr Initiativrecht, um verbindliche Qualifizierungspläne einzufordern, sobald neue Software oder Systeme eingeführt werden. Oft koppeln sie die Zustimmung zu neuer Technik an verbindliche Trainingsvereinbarungen. So soll verhindert werden, dass Arbeitsplätze allein wegen fehlender digitaler Skills wegfallen.

Forderung nach einer Modernisierung des Gesetzes

Trotz der vorhandenen Rechte sehen Gewerkschafter und Experten dringenden Nachbesserungsbedarf am Gesetz. Ver.di kritisierte am 1. März, dass zentrale Teile des BetrVG aus den 1970er Jahren stammten. Sie fordern eine umfassende Modernisierung, um Phänomene wie Homeoffice, digitale Lernplattformen und algorithmisches Management rechtssicher zu regeln.

Hier prallen unterschiedliche Interessen aufeinander: Arbeitgeberverbände argumentieren, zu starre Mitbestimmungsprozesse bremsten die nötige Agilität bei der Qualifizierung aus. Die Gewerkschaften halten dagegen: Ohne gesetzliche Kontrolle flössen Budgets überproportional in die Weiterbildung von Führungskräften und Hochqualifizierten. Die Schwächsten blieben außen vor. Dieser Konflikt wird den Wahlkampf bis zum 31. Mai prägen.

Was kommt nach der Wahl?

Die neu gewählten Betriebsräte treten in der zweiten Jahreshälfte ihr Amt an – mit einem klaren Mandat für Verhandlungen über Qualifizierung. Beobachter rechnen mit einer Welle neuer Betriebsvereinbarungen zu digitalen Kompetenzen und KI-Anwendung.

Der gewerkschaftliche Druck auf die Bundespolitik könnte zudem die Debatte um eine Gesetzesreform beschleunigen. Sollte das BetrVG modernisiert werden, könnten Betriebsräte künftig noch stärkeren Einfluss auf externe und digitale Lernformate nehmen. Die Wahlentscheidung der Belegschaften wird somit maßgeblich mitbestimmen, wie deutsche Unternehmen den Spagat zwischen technologischem Fortschritt und sozial verantwortlicher Personalentwicklung meistern.

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