Betriebsräte werden zu Schlüsselfiguren der Arbeitszeitreform
08.03.2026 - 01:48:46 | boerse-global.deDie geplante Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes verlagert die entscheidende Kontrolle in die Betriebe – und macht die Arbeitnehmervertretungen zu zentralen Akteuren.
Berlin. Während die Bundesregierung die Finalisierung einer Reform des Arbeitszeitgesetzes für 2026 anstrebt, rückt der Betriebsrat in den Mittelpunkt. Die geplante Abkehr von der starren täglichen hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit gibt den Arbeitgebern mehr Spielraum. Doch über die konkrete Umsetzung im Betrieb entscheidet maßgeblich der Betriebsrat. Gepaart mit der seit 2022 gerichtlich bestätigten Pflicht zur lückenlosen Arbeitszeiterfassung, erhalten die Arbeitnehmervertretungen damit neue, weitreichende Gestaltungs- und Kontrollbefugnisse.
Angesichts der kommenden Reformen und der BAG-Rechtsprechung müssen Betriebe ihre Zeiterfassung jetzt rechtssicher aufstellen, um Bußgelder zu vermeiden. Dieser kostenlose Ratgeber bietet Ihnen fertige Mustervorlagen für eine gesetzeskonforme Umsetzung ab 2025. Arbeitszeiterfassung in 10 Minuten rechtssicher umsetzen
Ein Vetorecht mit Biss: Der Betriebsrat als Co-Manager
Die Macht des Betriebsrats fußt auf dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Paragraph 87 gewährt ihm ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei Beginn, Ende und Verteilung der täglichen Arbeitszeit. In der Praxis bedeutet das: Jeder Dienst- oder Schichtplan bedarf der vorherigen Zustimmung des Gremiums. Verweigert es diese, ist der Plan gestoppt.
Dieses Recht wirkt wie ein echtes Vetorecht und erstreckt sich auf nahezu alle Modelle – von Gleitzeit über Schichtarbeit bis zur Vertrauensarbeitszeit. Im Konfliktfall entscheidet eine Einigungsstelle. So wird sichergestellt, dass die Interessen der Belegschaft an planbaren und gesundheitsverträglichen Arbeitszeiten gewahrt bleiben.
Zeiterfassung: Das schärfste Schwert in der Hand des Betriebsrats
Eine entscheidende Stärkung erhielten die Betriebsräte durch die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im September 2022. Seither sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit systematisch zu erfassen. Zwar kann der Betriebsrat die Einführung nicht selbst initiieren, doch er hat umfassende Mitbestimmung bei der Ausgestaltung.
Laut § 87 BetrVG entscheidet er mit über die Technologie (Software, App, Terminal), die Prozesse und den Datenschutz. Damit können Betriebsräte verhindern, dass die Systeme zur Leistungskontrolle missbraucht werden. Gleichzeitig schaffen sie Transparenz und stellen sicher, dass Pausen- und Höchstarbeitszeiten eingehalten werden.
Der Paragraph 87 BetrVG gilt als Herzstück der Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Überwachung, doch viele Arbeitnehmervertreter schöpfen diese Rechte nicht voll aus. Erfahren Sie in diesem kostenlosen E-Book, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte gezielt durchsetzen und die Belegschaft wirksam schützen. Wichtigste Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG jetzt kostenlos entdecken
Homeoffice und mobile Arbeit: Mitbestimmung ohne Grenzen
Die Ausweitung des Homeoffice hat die Arbeitszeitgestaltung komplexer gemacht. Auch hier greifen die Mitbestimmungsrechte vollumfänglich. Seit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz regelt ein eigener Paragraf (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG) die mobile Arbeit.
Während der Chef über das „Ob“ entscheidet, hat der Betriebsrat beim „Wie“ das entscheidende Wort. Das betrifft den zeitlichen Umfang, die Erreichbarkeit, Ruhezeiten und sogar Anwesenheitspflichten im Betrieb. So können verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Flexibilität und Gesundheitsschutz in Einklang bringen.
Reform als Chance und Risiko: Der Betriebsrat in der Zwickmühle
Die geplante Reform, die eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden vorsieht, spaltet die Lager. Wirtschaftsverbände begrüßen sie als Modernisierungsschub. Gewerkschaften und Kritiker warnen vor der Aushöhlung des Achtstundentags als gesundheitlicher Schutzmarke.
In diesem Spannungsfeld wird der Betriebsrat zum zentralen Regulierungsmechanismus. Seine Aufgabe ist es, die neuen gesetzlichen Spielräume durch Betriebsvereinbarungen so zu füllen, dass sie den Beschäftigten nutzen. Er kann flexible Arbeitszeitkonten aushandeln, Planbarkeit garantieren und betriebsintern sogar strengere tägliche Obergrenzen festlegen.
Ausblick auf eine neue Arbeitszeitkultur
Mit dem Inkrafttreten der Reform 2026 beginnt die eigentliche Arbeit in den Betrieben. Die Verhandlung von Vereinbarungen zur Zeiterfassung und zu flexiblen Modellen wird zur Kernaufgabe. Ob die Reform zu mehr Selbstbestimmung oder zu höherer Belastung führt, hängt maßgeblich von der Stärke und Kompetenz der Betriebsräte ab. Sie halten mit der Zeiterfassung das Kontrollinstrument in der Hand – und mit der Reform den Gestaltungsrahmen für die Zukunft der Arbeit.
Hol dir jetzt den Wissensvorsprung der Aktien-Profis.
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Aktien-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für immer kostenlos

