Betriebsräte, Stechuhr

Betriebsräte gestalten die digitale Stechuhr 2026

19.01.2026 - 16:43:12

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist rechtlich bindend. Betriebsräte können nun durch Mitbestimmung bei der Systemgestaltung faire Regeln für Datenschutz und Flexibilität aushandeln.

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist da – jetzt entscheidet das „Wie“. Betriebsräte haben 2026 die Schlüsselrolle, um aus der gesetzlichen Vorgabe ein faires und transparentes System zu machen.

Seit Jahren ist höchstrichterlich geklärt: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Doch die konkrete, gesetzliche Ausgestaltung – vor allem für digitale Systeme – steht noch aus. Für Betriebsräte beginnt damit die entscheidende Phase. Sie können zwar nicht mehr das „Ob“ verhindern, aber maßgeblich das „Wie“ der neuen Systeme mitbestimmen. Damit stellen sie die Weichen für faire Arbeitsbedingungen im digitalen Zeitalter.

Die Rechtslage: Pflicht ja, Gesetz nein

Die Pflicht zur Zeiterfassung ist bereits bindendes Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2019 und das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2022 klargestellt. Arbeitgeber müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System einführen.

Was fehlt, ist das finale Gesetz. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) von 2023 zeigt die Richtung: Die Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeit soll elektronisch und taggleich erfolgen. Obwohl der genaue Zeitplan unklar bleibt, ist die Marschrichtung vorgegeben. Unternehmen und Betriebsräte müssen sich darauf einstellen.

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Das Machtzentrum: Gestaltung statt Einführung

Die zentrale Botschaft für Betriebsräte lautet: Ein Initiativrecht zur Einführung haben sie nicht – der Arbeitgeber ist bereits verpflichtet. Das starke Mitbestimmungsrecht setzt bei der konkreten Ausgestaltung an.

Dieses Recht speist sich aus zwei Quellen:
1. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Er regelt die Einführung technischer Einrichtungen, die das Verhalten oder die Leistung überwachen. Eine digitale Zeiterfassung fällt hierunter.
2. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (Gesundheitsschutz): Die Erfassung dient der Einhaltung von Pausen- und Ruhezeiten und ist somit ein Kernelement des Arbeitsschutzes.

Betriebsräte sollten daher aktiv Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung einfordern. Diese legt die Spielregeln des neuen Systems verbindlich fest.

Fünf Hebel für die Praxis

Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Diese fünf Punkte sollten in einer Betriebsvereinbarung unbedingt geregelt werden:

  • Systemwahl: Welche Technologie ist praxisnah? Terminal, Software oder App? Die Lösung muss für alle passen – auch für Außendienst und mobiles Arbeiten.
  • Datenschutz: Welche Daten werden erfasst? Wer hat Zugriff? Zu welchen Zwecken dürfen sie verwendet werden? Eine Leistungskontrolle muss wirksam ausgeschlossen werden.
  • Homeoffice-Regeln: Die Erfassung von unterwegs oder daheim muss unkompliziert und fair sein, ohne die Flexibilität unnötig zu beschneiden.
  • Korrekturen: Es braucht transparente Prozesse, wenn Buchungen vergessen oder fehlerhaft getätigt wurden.
  • Vertrauensarbeitszeit: Auch diese Modelle müssen mit der Erfassungspflicht vereinbar sein. Der Arbeitgeber bleibt in der Verantwortung, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz erkennen zu können.

Analyse: Schutz vor Überlastung im Fokus

Das primäre Ziel der Pflicht ist der Gesundheitsschutz. Lückenlose Dokumentation soll sicherstellen, dass Höchstarbeitszeiten eingehalten und Überstunden erfasst werden. Die Gerichte sind klar: Ohne verlässliche Messung ist der Schutz der Arbeitnehmerrechte nicht gewährleistet.

Die große Herausforderung besteht darin, diesen Schutz mit einer modernen, flexiblen Arbeitswelt zu verbinden. Betriebsräte werden hier zu entscheidenden Vermittlern. Sie müssen darauf achten, dass die digitalen Werkzeuge dem Menschen dienen und nicht zum Instrument permanenter Überwachung verkommen.

Fazit: Jetzt handeln, nicht warten

Auch ohne finales Gesetz gilt: Die Pflicht besteht jetzt. Unternehmen, die gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Lösung erarbeiten, schaffen Rechtssicherheit und profitieren von transparenteren Prozessen.

Für Betriebsräte ist 2026 das Jahr der Gestaltung. Wer jetzt proaktiv eine Betriebsvereinbarung aushandelt, setzt verbindliche Standards für Datenschutz und Fairness. So wird die digitale Stechuhr zu einem Werkzeug für besseren Arbeitsschutz – und nicht für verstärkten Kontrolldruck.

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