Unis, Hauptstadtzulage

Berliner Unis müssen Hauptstadtzulage zahlen

16.01.2026 - 11:57:12

Das Berliner Arbeitsgericht verpflichtet die Freie und Humboldt-Universität zur Zahlung der umstrittenen Hauptstadtzulage an ihre Beschäftigten. Die Entscheidung belastet die Hochschulen finanziell und verlagert die Lösung auf den Senat.

Das Berliner Arbeitsgericht hat entschieden: Beschäftigte der Freien und der Humboldt-Universität haben Anspruch auf die umstrittene Hauptstadtzulage. Die monatliche Zulage von 150 Euro muss nun auch an Tausende Wissenschaftler und Verwaltungsmitarbeiter gezahlt werden – eine Entscheidung mit Millionenfolgen.

Gericht weist Klagen der Universitäten ab

Im Kern ging es um die Frage, ob der Tarifvertrag Hauptstadtzulage auch für Uni-Beschäftigte gilt. Die Freie Universität und die Humboldt-Universität hatten mit sogenannten Verbandsklagen gegen die Gewerkschaften ver.di und GEW geklagt. Sie wollten klären lassen, dass die Zulagen-Regelung kein ergänzender Tarifvertrag zum TV-L ist, dem Haustarif der Länder.

Die 22. Kammer des Arbeitsgerichts wies diese Klagen nun ab. Die Richter stellten klar: Die mit den Gewerkschaften geschlossene Vereinbarung stellt eine gültige Ergänzung zum TV-L dar. Durch Verweisklauseln in den Haustarifverträgen der Unis wird die Zulage damit automatisch fällig. Ein Erfolg für die Gewerkschaften, die die bisherige Ungleichbehandlung stets als ungerechtes „Zweiklassensystem“ kritisiert hatten.

Finanzielle Belastung in Millionenhöhe

Die Entscheidung hat erhebliche finanzielle Konsequenzen. Ersten Schätzungen zufolge entstehen den Universitäten allein für 2025 Kosten von rund 10 Millionen Euro. Hinzu kommen Belastungen für 2026 und mögliche Nachzahlungen für vergangene Zeiträume.

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Die Universitäten sehen sich in einer Zwickmühle. Im Gegensatz zu direkten Landesbehörden arbeiten sie mit festen Globalbudgets. Ohne zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt müssten die Zulagen aus laufenden Mitteln finanziert werden. Hochschulleitungen warnen bereits vor drastischen Kürzungen in Forschung, Lehre und Verwaltung, sollte der Senat nicht nachsteuern.

„Die rechtliche Verpflichtung ist nun klar, das Finanzierungsproblem aber nicht gelöst“, kommentiert ein Hochschulsprecher. Der Ball liege nun beim Berliner Senat.

Politische Reaktionen und nächste Schritte

Aus der Politik kommen erste Stellungnahmen. SPD-Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus bezeichneten das Urteil als erwartbar und forderten den Finanzsenator auf, die Hochschulen nicht auf den Kosten sitzen zu lassen. Die Entscheidung dürfte die anstehenden Haushaltsverhandlungen deutlich beeinflussen.

Die Gewerkschaften zeigten sich erfreut. „Das ist ein klares Signal für gleiche Bezahlung im öffentlichen Dienst der Hauptstadt“, so eine ver.di-Vertreterin. Der Druck auf den Senat, eine Lösung für die Refinanzierung zu finden, ist nun enorm.

Rechtlich ist der Fall möglicherweise noch nicht abschließend entschieden. Die Universitäten können binnen eines Monats Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Juristische Beobachter halten dies jedoch für unwahrscheinlich. Der politische Druck, das Urteil zu akzeptieren und sich auf die Finanzierungsfrage zu konzentrieren, sei zu groß.

Hintergrund eines langen Streits

Die Hauptstadtzulage sorgt seit ihrer Einführung im November 2020 für Konflikte. Eigentlich sollte sie den Landesdienst attraktiver machen, stieß aber von Beginn an auf Widerstand der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Erst Ende 2023 einigten sich die Parteien auf einen Kompromiss, der die Zulage in die Tarifstruktur integrierte.

Ob diese Regelung auch für die „mittelbare Landesverwaltung“ – also Universitäten, Stiftungen oder Kultureinrichtungen – gilt, blieb jedoch bis zuletzt strittig. Das gestrige Urteil schließt nun eine der letzten Lücken bei der Umsetzung. Für die Beschäftigten bedeutet dies nicht nur höhere monatliche Bezüge, sondern auch die Aussicht auf Nachzahlungen. Für den Berliner Senat beginnt die Suche nach Millionen für die Wissenschaft.

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