Bayern und Bund verschärfen Mieterschutz
22.03.2026 - 05:39:41 | boerse-global.deDie bayerische Staatsregierung hat ein scharfes Maßnahmenpaket gegen Mietwucher beschlossen. Zeitgleich arbeitet der Bund an einer großen Mietrechtsreform. Für Mieter, Vermieter und Investoren stehen weitreichende Veränderungen an.
Bayern stoppt Umwandlungen in 50 Städten
Das Kabinett in München will die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen deutlich erschweren. Ein verlängertes Umwandlungsverbot gilt künftig in 50 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt, darunter München, Nürnberg und Augsburg. Betroffen sind Mehrfamilienhäuser mit mehr als zehn Wohneinheiten.
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Ziel ist es, den Verlust bezahlbarer Mietwohnungen zu stoppen und Verdrängung zu verhindern. Trotz der neuen Regeln betonte Bauminister Christian Bernreiter: Rechtliche Hürden allein lösen das Grundproblem nicht. Der Neubau bleibe das wirksamste Instrument gegen die Wohnungsnot.
Bundesreform „Mietrecht II“ nimmt Form an
Parallel zu Bayern treibt der Bund das Gesetzesvorhaben „Mietrecht II“ voran. Justizministerin Stefanie Hubig hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der Schlupflöcher der Mietpreisbremse schließen soll.
Ein Kernpunkt ist die Deckelung von Indexmieten. In angespannten Märkten sollen Mieterhöhungen künftig auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr begrenzt sein – auch für bestehende Verträge. Zudem müssen Vermieter möblierter Wohnungen den Einrichtungszuschlag transparent im Vertrag ausweisen. Er ist auf maximal fünf Prozent der Kaltmiete gedeckelt.
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Weitere Pläne: Kurzzeitmietverträge sollen auf sechs Monate begrenzt werden. Die Grenze für vereinfachte Kleinmodernisierungen will der Bund von 10.000 auf 20.000 Euro anheben, um Vermieter bei Klimaschutz-Investitionen zu entlasten.
Kommunen fordern noch schärfere Regeln
Obwohl der Entwurf grundsätzlich begrüßt wird, kommen Forderungen nach Nachbesserungen. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter forderte Bundeskanzler Friedrich Merz in einem Schreiben zu zehn konkreten Verschärfungen auf.
Seine Kernforderungen: eine Kappungsgrenze von maximal zehn Prozent in drei Jahren und ein striktes Limit für Indexmieten. Diese sollten in Ballungsräumen ganz verboten oder auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden.
Juristische Fachverbände wie die Neue Richtervereinigung kritisieren Details. Sie warnen vor neuen Missbrauchsmöglichkeiten beim Möblierungszuschlag. Der Deutsche Mieterbund hält die geplante Deckelung von 3,5 Prozent bei Indexmieten für nicht ausreichend.
Mehr Transparenz und besserer Kündigungsschutz
Für die Immobilienbranche bedeuten die Pläne einen Wendepunkt. Hausverwaltungen und Vermieter müssen ihre Berechnungsmodelle anpassen, besonders bei Index- und möblierten Mietverträgen.
Mieter profitieren von einem erweiterten Kündigungsschutz. Die Reform plant, die sogenannte Schonfristzahlung auch auf ordentliche Kündigungen auszuweiten. Begleichen Mieter ihre Rückstände vollständig, kann eine ordentliche Kündigung einmalig unwirksam werden. Bisher galt das nur für fristlose Kündigungen.
Die Bundesregierung peilt an, das „Mietrecht II“ noch vor der Sommerpause 2026 durch den Bundestag zu bringen. Die große Herausforderung: Mieter wirksam vor Wucher zu schützen, ohne private Investoren von Neubau und Sanierung abzuschrecken.
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