BAuA wird zur KI-Aufsicht: Arbeitgeber vor strategischer Weichenstellung
17.02.2026 - 06:23:12 | boerse-global.deEin neuer Gesetzesentwurf macht die Arbeitsschutzbehörde zur Hüterin der KI-Compliance am Arbeitsplatz – und stellt Unternehmen vor neue Pflichten.
Berlin – Der Einsatz Künstlicher Intelligenz im Job wird künftig schärfer überwacht. Ein aktueller Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-KI-Verordnung sieht vor, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur zentralen Aufsichtsbehörde für KI am Arbeitsplatz zu machen. Für Unternehmen bedeutet das: Die Integration von Algorithmen und automatisierten Systemen rückt ins Zentrum der rechtlichen Compliance.
Vom Fließband bis zur Personalsoftware: BAuA bekommt neue Macht
Der Entwurf weist der Bundesnetzagentur zwar die Koordination der KI-Aufsicht zu, überträgt aber fachspezifische Kontrollen an sektorale Behörden. Im Bereich Arbeit soll die BAuA diese Rolle übernehmen – und erhält dafür fünf neue Stellen. Diese personelle Stärkung ist ein klares Signal: Die Bewertung von KI-Risiken wird fest im deutschen Arbeitsschutz verankert.
Für Arbeitgeber hat das konkrete Folgen. Ob robotergestützte Fertigung, KI-Tools im Recruiting oder algorithmische Steuerung in der Logistik: Der Einsatz solcher Systeme unterliegt künftig einer genaueren behördlichen Prüfung. Die BAuA wird voraussichtlich Leitlinien entwickeln, an denen sich die betriebliche Praxis messen lassen muss.
Gefährdungsbeurteilung 2.0: Was auf die Firmen zukommt
Die neuen Regeln zwingen Unternehmen zu einer systematischen Auseinandersetzung mit KI-Gefahren. Die klassische Gefährdungsbeurteilung, das Herzstück des Arbeitsschutzes, muss um KI-spezifische Aspekte erweitert werden. Im Fokus stehen nicht nur physische Risiken durch autonome Maschinen, sondern vor allem psychische Belastungen.
Algorithmische Leistungsüberwachung, datengetriebene Personalentscheidungen oder eine durch KI beschleunigte Arbeitsverdichtung – all das rückt nun in den Blick der Aufseher. Diese Entwicklung passt zu einer generellen Modernisierung des Arbeitsschutzes. Seit Januar 2026 gilt bereits die reformierte DGUV Vorschrift 2, die digitale Betreuungsformate fördert und die Qualität der Gefährdungsbeurteilung stärker betont.
Proaktiv handeln statt abwarten: So bereiten sich Unternehmen vor
Kluge Arbeitgeber warten nicht auf detaillierte Vorgaben, sondern handeln jetzt. Ein erster Schritt ist die vollständige Erfassung aller eingesetzten oder geplanten KI-Anwendungen. Anschließend sollte eine interdisziplinäre Risikobewertung folgen. Neben Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten müssen dabei IT-Experten, der Betriebsrat und der Datenschutzbeauftragte einbezogen werden.
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Die geänderten Schwellenwerte in der DGUV Vorschrift 2 bieten Spielraum: Vereinfachte Betreuungsmodelle gelten nun erst ab 20 Beschäftigten. Diese Flexibilität können vor allem kleinere Firmen nutzen, um sich gezielt Expertise für Technologierisiken zu sichern. Die erweiterte Zulassung neuer Berufsgruppen – etwa aus der Psychologie – zur Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) hilft zusätzlich, Know-how für psychische Belastungen aufzubauen.
Ein Paradigmenwechsel mit Folgen
Die Integration der KI-Aufsicht in die BAuA ist mehr als eine Verwaltungsreform. Sie markiert einen Paradigmenwechsel, bei dem der Gesetzgeber anerkennt, dass digitale Technologien die Arbeitswelt fundamental umkrempeln. Klassische Schutzkonzepte reichen nicht mehr aus.
Der Druck auf Unternehmen steigt. Arbeitsschutz darf nicht länger als lästige Pflichtübung gelten, sondern muss zum integralen Bestandteil des Technologiemanagements werden. Wer die Compliance vernachlässigt, riskiert nicht nur Bußgelder. Wettbewerbsnachteile und Reputationsschäden in einem immer sicherheitssensibleren Arbeitsmarkt drohen ebenfalls.
Die Zukunft der Compliance ist digital. Der Gesetzesentwurf durchläuft nun das parlamentarische Verfahren. Doch die Richtung steht fest: Die Verantwortung des Arbeitgebers für eine sichere KI-gestützte Arbeitswelt wird gesetzlich zementiert. Die kommenden Monate sollten Firmen nutzen, um ihre Prozesse zu überprüfen und den Dialog mit den Mitarbeitervertretungen zu suchen. Die BAuA wird ihre neue Rolle aktiv mit Forschung, Handlungshilfen und Kontrollen gestalten.
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