BAuA verschärft Fokus auf tödliche Erstickungs- und Ertrinkungsrisiken
19.03.2026 - 00:00:21 | boerse-global.de
Deutsche Arbeitsschutzbehörden richten ihren Blick neu aus: Statt auf die häufigsten Unfälle konzentrieren sie sich zunehmend auf die tödlichsten Gefahren am Arbeitsplatz. Im Visier sind Erstickungs- und Ertrinkungsrisiken, die trotz geringerer Fallzahlen überproportional viele Todesopfer fordern.
Hintergrund ist das neue Arbeits- und Forschungsprogramm 2026–2029 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). In Kombination mit aktualisierten Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) führt dies zu strengeren Anforderungen an die obligatorische Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen. Der Klimawandel mit extremen Wetterereignissen und die anhaltenden Risiken in engen Räumen zwingen Sicherheitsexperten zum Umdenken.
Neue Regeln: Dynamische Gefährdungsbeurteilung wird Pflicht
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber bereits zur Risikobewertung. Das BAuA-Programm stuft Erstickung und Ertrinken nun prominent als umweltbedingte Arbeitsplatzgefahren ein. Die Bewertung muss laut Behörden hochspezifisch auf Tätigkeit und Umfeld zugeschnitten sein.
Dabei gilt eine klare Hierarchie: Technische und bauliche Lösungen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen oder reiner Schutzkleidung. Die Verfahren müssen zudem komplexe, sich überlagernde Risikofaktoren abbilden – etwa wenn in einem Raum sowohl giftige Gase als auch plötzlicher Wassereinbruch drohen. Unternehmen ohne eigene Expertise werden angehalten, externe Sicherheitsfachkräfte hinzuzuziehen.
Erstickungsgefahr: Die unsichtbare Bedrohung in engen Räumen
In der Industrie, Landwirtschaft und Instandhaltung bleibt Erstickung ein kritisches Thema. Laut DGUV Regel 113-004 entsteht die Gefahr durch Sauerstoffmangel, verdrängende Gase oder das Versinken in Schüttgütern wie Getreide.
Sicherheitsgrenze ist eine Sauerstoffkonzentration unter 20,9 Volumenprozent. Dies kann durch Oxidation, Rost oder Gase wie Stickstoff passieren. Für Kohlendioxid gilt ein strikter Grenzwert von 0,5 Prozent. Risikobewertungen müssen daher eine kontinuierliche Überwachung der Atmosphäre vor und während des Aufenthalts vorschreiben.
Ein
Hol dir jetzt den Wissensvorsprung der Aktien-Profis.
Für. Immer. Kostenlos.

