BAuA setzt 2026 neue Maßstäbe für Gefährdungsbeurteilungen
05.02.2026 - 10:24:12Die Gefährdungsbeurteilung in deutschen Unternehmen steht vor einem Modernisierungsschub. Neue Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die reformierte DGUV Vorschrift 2 definieren den aktuellen Stand der Technik neu. Für Betriebe bedeutet das: mehr Digitalisierung, schärfere Dokumentation und psychische Belastungen im Fokus.
Präzisions-Standard für Risikobewertung
Am 4. Februar 2026 veröffentlichte die BAuA eine neue technische Regel für das „Schweißen im Stahlbau“. Experten werten sie als Blaupause für künftige Gefährdungsbeurteilungen. Der Leitfaden zeigt detailliert auf, wie Unternehmen Gefahrstoffe, Lüftungstechnik und Gesundheitsschutz miteinander verknüpfen müssen.
„Generische Checklisten reichen nicht mehr aus“, erklärt ein Sicherheitsberater. Die BAuA erwartet nun konkrete Nachweise zu Expositionsszenarien und der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen. Für Industrie- und Produktionsbetriebe wird die Gefährdungsbeurteilung zum lebendigen Dokument. Sie muss bei neuen Maschinen oder Prozessen sofort aktualisiert werden – und nicht erst bei der nächsten Routineprüfung.
Viele Gefährdungsbeurteilungen bestehen noch aus oberflächlichen Checklisten – und genügen bei Prüfungen oft nicht mehr. Die neue BAuA‑Praxis verlangt nachvollziehbare Expositionsszenarien, Wirksamkeitsnachweise und eine Dokumentation psychischer Belastungen. Mit praxisnahen Vorlagen, Checklisten und konkreten Formulierungsbeispielen erstellen Sicherheitsverantwortliche rechtskonforme GBUs schneller und prüfungssicher. Sparen Sie Arbeitszeit und reduzieren Sie Bußgeldrisiken mit sofort einsetzbaren Mustern. Jetzt kostenlose GBU‑Vorlagen & Checklisten herunterladen
Reformierte Aufsicht: Mehr Freiheit, mehr Verantwortung
Seit 1. Januar 2026 gilt die reformierte DGUV Vorschrift 2 für Schlüsselbranchen wie Holz/Metall (BGHM) und Rohstoffe (BG RCI). Die größte Änderung betrifft kleine und mittlere Unternehmen: Die Grenze für das „Unternehmermodell“ stieg von 10 auf 20 Beschäftigte.
Mehr Firmenchefs können Sicherheitsaufgaben nun selbst übernehmen – vorausgesetzt, sie absolvieren eine spezielle Schulung. Doch Verbände warnen: Mehr Flexibilität bedeutet auch mehr Verantwortung. Wer das Modell wählt, muss ein besonders robustes internes Risikomanagement nachweisen. Erstmals erlaubt die Vorschrift zudem ausdrücklich digitale Werkzeuge. Remote-Besichtigungen und Online-Beratungen werden damit zum anerkannten Standard.
Arbeitsschutz als Wettbewerbsvorteil
Moderner Arbeitsschutz entwickelt sich zum strategischen Asset im Kampf um Fachkräfte. Eine Analyse der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) vom 4. Februar zeigt: Bewerber bewerten umfassende Sicherheitsstandards immer häufiger als Indikator für eine gute Unternehmenskultur.
Unternehmen mit transparenten Protokollen – besonders zur psychischen Gesundheit – verzeichnen höhere Mitarbeiterbindung. Die iga-Empfehlung ist klar: Firmen sollten ihre Sicherheitsstandards aktiv im Recruiting kommunizieren. Aus lästiger Pflicht wird so ein echter Mehrwert.
Rechtsprechung schärft Fokus auf Psyche
Die jüngste Rechtsprechung verschärft die Anforderungen weiter. Wie Experten diese Woche bestätigten, verlangen Aufsichtsbehörden zunehmend die lückenlose Dokumentation der Arbeitszeit als Gesundheitsvorsorge.
Nach Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts ist die genaue Erfassung der Arbeitszeiten integraler Bestandteil zur Bewertung von psychischen Belastungen und Ermüdungsrisiken. Juristen warnen: Gefährdungsbeurteilungen ohne eigenen Abschnitt zu Arbeitszeiten und mentaler Belastung gelten in Audits als unzureichend. Für Aufsichtsbehörden ist diese Integration nun Stand der Technik.
Ausblick: Digitalisierung und neue Verordnung
2026 wird das Jahr der digitalen Compliance. Seit 2025 erlaubt der Gesetzgeber für viele Sicherheitsdokumente die „Textform“ – E-Mails und digitale Protokolle ersetzen die strenge Schriftform. Dynamische Softwarelösungen für Gefährdungsbeurteilungen werden zum neuen Standard.
Gleichzeitig bereitet die Politik eine Umbenennung vor: Aus der Betriebssicherheitsverordnung soll die „Arbeitsmittelbenutzungsverordnung“ (AMBV) werden. Der Schritt dient der Harmonisierung mit EU-Richtlinien und könnte noch 2026 oder 2027 neue Begriffe und Strukturen für Gerätesicherheitsbewertungen bringen. Experten raten Sicherheitsfachkräften zu agilen digitalen Systemen, die sich an diese terminologischen Änderungen anpassen lassen.
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