BAuA-Analyse, Gesundheitsförderung

BAuA-Analyse: Gesundheitsförderung wird Kern der Arbeitssicherheit

24.02.2026 - 23:39:26 | boerse-global.de

Deutsche Unternehmen setzen zunehmend auf präventiven Gesundheitsschutz. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 erleichtert digitale Betreuung und stärkt KMU im Fachkräftemangel.

Arbeitssicherheit wandelt sich vom Pflichtprogramm zum strategischen Erfolgsfaktor. Eine neue Analyse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt: Deutsche Betriebe investieren zunehmend in die Gesundheit ihrer Belegschaft. Moderne Compliance geht damit weit über die klassische Unfallverhütung hinaus.

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Vom reaktiven zum präventiven Ansatz

Die Auswertung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen belegt einen deutlichen Trend. Seit 2006 haben Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung signifikant zugenommen. Experten sprechen von einem Paradigmenwechsel. Statt nur Gefahren zu beseitigen, etabliert sich eine präventive Kultur, die das Wohlbefinden der Mitarbeiter ganzheitlich im Blick hat.

Dieser Wandel wird auch rechtlich gestützt. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber zu umfassendem Gesundheitsschutz. Dazu zählen explizit vorbeugende Maßnahmen. Die wachsende Bedeutung der psychischen Gesundheit und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sind weitere Bausteine dieser modernen Strategie.

Neue Regeln: Die reformierte DGUV Vorschrift 2

Die gesetzliche Grundlage bilden ArbSchG und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), ergänzt durch Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Eine zentrale Neuerung ist die reformierte DGUV Vorschrift 2, die seit 1. Januar 2026 gilt.

Sie modernisiert die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Wesentliche Änderungen sind die offizielle Anerkennung digitaler Betreuungsformen und die Anhebung der Schwelle für vereinfachte Betreuungsmodelle von 10 auf 20 Beschäftigte. Das kommt besonders kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugute.

Drei Säulen der praktischen Umsetzung

Eine wirksame Compliance stützt sich auf drei Kernpfeiler:
1. Die Gefährdungsbeurteilung: Sie ist das zentrale Instrument, um Risiken zu identifizieren und Schutzmaßnahmen abzuleiten. Mit der neuen Vorschrift 2 wird sie noch wichtiger für die Festlegung des betriebsspezifischen Betreuungsbedarfs.
2. Regelmäßige Unterweisungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter verständlich über Risiken und Schutzmaßnahmen aufzuklären.
3. Lückenlose Dokumentation: Dazu gehört auch die systematische Erfassung der Arbeitszeiten, die vom EuGH und Bundesarbeitsgericht als wesentlicher Gesundheitsschutz bestätigt wurde.

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Compliance als Wettbewerbsvorteil im Fachkräftemangel

Die konsequente Umsetzung ist heute mehr als eine rechtliche Pflicht. Sie ist ein wirtschaftlicher Stabilitätsfaktor. Mangelnde Compliance kann zu hohen Bußgeldern und sogar strafrechtlichen Konsequenzen für Führungskräfte führen.

Umgekehrt stärkt eine gelebte Sicherheitskultur die Mitarbeiterbindung. In Zeiten des Fachkräftemangels wird ein nachweislich sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zum entscheidenden Argument im Wettbewerb um Talente. Die Investition in Prävention ist damit eine Investition in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.

Zukunft: Digitalisierung und Ganzheitlichkeit

Zwei Trends prägen die künftige Entwicklung: die Digitalisierung und ganzheitliche Gesundheitskonzepte. Die neue DGUV Vorschrift 2 ebnet bereits den Weg für digitale Beratung. Dieser Trend zu effizienteren, datengestützten Prozessen wird sich fortsetzen.

Gleichzeitig rückt der Ansatz in den Vordergrund, der physische und psychische Gesundheit als gleichwertig betrachtet. Unternehmen, die Sicherheit, Gesundheitsförderung und psychisches Wohlbefinden in einer Strategie vereinen, schaffen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch eine nachhaltig leistungsfähige Arbeitsumgebung.

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