Batteriehersteller stehen vor strengeren EU-Kennzeichnungsregeln
05.01.2026 - 22:52:12Die EU verschärft die Kennzeichnung von Gefahrstoffen auf Batterien und führt einen verpflichtenden QR-Code ein. Unternehmen müssen bis August 2026 umstellen, um Strafen zu vermeiden.
Für die europäische Batterieindustrie beginnt die entscheidende Woche. Nur noch bis zum 12. Januar können Unternehmen auf den Entwurf für eine verschärfte Kennzeichnungspflicht reagieren. Ab August drohen sonst hohe Strafen.
Der neue Durchführungsrechtsakt der EU-Kommission konkretisiert die EU-Batterieverordnung und stellt Hersteller, Importeure und Händler vor große Herausforderungen. Kern der Neuerung: Künftig müssen deutlich mehr Gefahrstoffe direkt auf dem Produkt genannt werden.
Gefahrstoffe: Von Schwermetallen zu umfassender Deklaration
Bisher konzentrierte sich die Kennzeichnung vor allem auf Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei. Der Entwurf schreibt nun vor, dass alle Stoffe, die nach der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, namentlich auf dem Etikett erscheinen müssen. Diese Pflicht betrifft nicht nur Industriebatterien, sondern auch Akkus in tragbaren Geräten wie Smartphones oder Elektrowerkzeugen.
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Die chemischen Bezeichnungen müssen gut lesbar und dauerhaft angebracht sein. Doch was, wenn auf kleinen Batterien wie Knopfzellen kein Platz ist? Hier definiert Brüssel eine strikte Prioritätenliste:
1. Der QR-Code für den digitalen Produktpass
2. Das Symbol für die getrennte Sammlung
3. Symbole für Schwermetalle
4. Der Hinweis „Nicht wiederaufladbar“
Erst danach folgen weitere Informationen. Für sehr kleine Batterien, bei denen ein Etikett weniger als fünf Prozent der Fläche einnehmen würde, sind Ausnahmen möglich. Die Kennzeichnung darf dann auf die Verpackung ausweichen – eine Regelung, die Logistiker vor zusätzliche Synchronisationsaufgaben stellt.
Der QR-Code als Tür zum digitalen Produktpass
Ab 2027 wird der QR-Code für viele Batterietypen verpflichtend. Er dient als Zugang zum digitalen Batteriepass und muss direkt auf die Batterie gedruckt oder graviert werden. Der Entwurf legt strengen Wert auf Dauerhaftigkeit: Der Code muss auch am Ende des Lebenszyklus noch lesbar sein, damit Recycler und Verbraucher auf Daten zur chemischen Zusammensetzung oder dem CO₂-Fußabdruck zugreifen können.
Die Industrie hat in der laufenden Konsultationsphase bis zum 12. Januar letztmalig Gelegenheit, auf praktische Hürden hinzuweisen. Könnten bestimmte Gravurtechniken bei Miniaturbatterien die Hülle beschädigen? Solche technischen Details sind jetzt zu klären.
Enger Zeitplan für die deutsche Industrie
Nach Auswertung der Stellungnahmen soll der finale Rechtsakt im zweiten Quartal 2026 verabschiedet werden. Die Umsetzungsfrist ist knapp: Ab dem 18. August 2026 müssen alle neu in den Verkehr gebrachten Batterien den Vorgaben entsprechen.
In Deutschland kommt eine nationale Ebene hinzu. Das im Oktober 2025 veröffentlichte Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) regelt die Marktüberwachung und Sanktionen. Deutsche Unternehmen stehen somit unter doppeltem Druck: Sie müssen die technischen Vorgaben aus Brüssel und die administrativen Meldepflichten aus Berlin parallel umsetzen.
Compliance-Experten raten zu sofortigem Handeln. Sind alle Gefahrstoffe in den eigenen Produkten identifiziert? Liegen die Daten für den QR-Code bereits vor? Wer die August-Frist verpasst, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Vertriebsverbote im gesamten EU-Binnenmarkt. Der Druck auf die Lieferketten wächst, denn auch Importware aus Drittstaaten muss die neuen Standards lückenlos erfüllen.
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