Batteriehersteller, Vertriebsstopp

Batteriehersteller droht ab sofort deutscher Vertriebsstopp

15.01.2026 - 12:52:12

Seit dem 15. Januar 2026 gilt das verschärfte Batteriegesetz ohne Übergangsfrist. Unregistrierte Hersteller und Händler riskieren sofortige Vertriebsstopps und Bußgelder.

Ab heute gilt das neue Batteriegesetz ohne Übergangsfrist – wer nicht registriert ist, darf nicht mehr verkaufen. Die Stiftung EAR erwartet hunderte Verstöße.

Berlin. Für Tausende Unternehmen in Deutschland beginnt heute ein riskantes Wettrennen gegen die Uhr. Mit Ablauf des 15. Januar 2026 endet die Übergangsfrist des neuen Batteriegesetzes (BattDG). Hersteller und Händler, die ihre Batterien nicht fristgerecht im offiziellen Portal der Stiftung EAR aktualisiert haben, drohen sofortige Vertriebsverbote und Bußgelder bis zu 100.000 Euro. „Die Schonfrist ist definitiv vorbei“, warnt ein Branchenkenner.

Was sich ab heute ändert

Seit Oktober 2025 gilt das verschärfte BattDG. Es setzt die EU-Batterieverordnung in nationales Recht um. Bis heute konnten Unternehmen ihre Altregistrierungen an die neuen Vorgaben anpassen. Das ist jetzt vorbei.

Zwei Pflichten sind jetzt für alle verbindlich: die Anreicherung der Stammdaten mit Steuernummer und chemischer Zusammensetzung der Batterie sowie der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH). Diese OfH-Pflicht betrifft erstmals alle fünf Batteriekategorien – von der Knopfzelle bis zur Elektroauto-Batterie.

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„Viele Firmen, besonders aus dem Industrie- und Fahrzeugbereich, kannten das bisher nicht“, erklärt eine Compliance-Expertin. Früher reichten oft individuelle Entsorgungsvereinbarungen. Jetzt müssen alle einem zugelassenen Rücknahmesystem beitreten. Die IHK meldet einen Ansturm verunsicherter Unternehmen.

Die neuen Rücknahmesysteme

Der größte Stolperstein ist der Systemwechsel. Das alte „Gemeinsame Rücknahmesystem“ (GRS) wurde durch die OfH-Struktur abgelöst. Das bedeutet mehr Aufwand und neue Kosten.

Besonders betroffen sind Hersteller von Industriebatterien und E-Auto-Akkus. Sie müssen sich komplett neu organisieren. „Das ist keine Formsache, sondern eine erweiterte Herstellerverantwortung“, so ein Analyst. Die OfH übernimmt die gesamte Rücknahme- und Recyclinglogistik – gegen Gebühr.

Vertriebsstopp und hohe Strafen

Die Konsequenzen von Verstößen sind drastisch. Fehlt der Nachweis im EAR-Portal, erlischt die Registrierung automatisch. Die Folge: ein gesetzliches Vertriebsverbot. Händler dürfen die betroffenen Produkte nicht mehr verkaufen.

Große Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay werden voraussichtlich rasch nicht konforme Listings löschen, um selbst nicht haftbar zu werden. Die Stiftung EAR kann zudem Bußgelder verhängen. Bei vorsätzlichen Verstößen sind sogar Gewinnabschöpfungen möglich.

Keine Verlängerung der Frist

Trotz letzter Hoffnungen in der Branche: Eine Fristverlängerung gibt es nicht. Das Bundesumweltministerium (BMUV) und die Stiftung EAR haben Spekulationen über einen Aufschub bis April widerlegt. Der 15. Januar ist eine harte Deadline.

Problematisch war zuletzt die langsame Zulassung neuer OfH-Anbieter. Viele Hersteller warteten wochenlang auf Vertragsunterlagen. „Das hat für Engpässe gesorgt, entschuldigt aber nicht die Nichteinhaltung der Frist“, heißt es aus Behördenkreisen.

Das müssen betroffene Unternehmen jetzt tun

Für Unternehmen in Verzug bleibt nur schnelles Handeln. Experten raten zu vier Schritten:
1. Status im EAR-Portal prüfen – ist die Registrierung noch aktiv?
2. OfH-Vertrag abschließen – auch wenn Anbieter aktuell überlastet sind.
3. Fehlende Daten nachreichen – insbesondere OfH-Mitgliedsnummer und Chemie-Codes.
4. Verkauf sofort stoppen, falls die Registrierung erloschen ist. Erst nach Neuzulassung darf wieder verkauft werden.

Die kommenden Wochen werden zeigen, wie viele Unternehmen die Umstellung verschlafen haben. Sicher ist: Die Ära lockerer Regeln für Batterien ist in Deutschland vorbei. Der Markt wird sich neu sortieren – notfalls per Zwangsmaßnahme.

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