Batteriegesetz, Rücknahme

Batteriegesetz verschärft ab sofort Rücknahme und Transport

01.01.2026 - 17:13:12

Verschärfte Rücknahme- und Transportvorschriften für Lithium-Ionen-Batterien erfordern sofortige Anpassungen bei Herstellern, Händlern und Kommunen.

Ab heute gelten in Deutschland verschärfte Regeln für Lithium-Ionen-Batterien. Das neue Batteriegesetz und internationale Transportvorschriften zwingen Hersteller, Händler und Kommunen zu sofortigen Maßnahmen – mit Fokus auf Sicherheit und Recycling.

Pflicht zur Systembeteiligung trifft alle Batterieklassen

Die größte Neuerung betrifft die erweiterte Herstellerverantwortung. Laut Industrie- und Handelskammer (IHK) müssen sich Produzenten und Importeure nun für alle Batteriekategorien bei einer anerkannten Rücknahmestelle registrieren. Bisher galt dies vor allem für Gerätebatterien.

Ab sofort sind auch Industrie-, Auto- und neu definierte „Leichtfahrzeug“-Batterien (für E-Bikes, E-Scooters) erfasst. Ziel ist es, Lücken in der Recyclingkette der wachsenden E-Mobilität zu schließen. Wer Batterien ohne Registrierung in Verkehr bringt, riskiert Vertriebsstopps und hohe Bußgelder.

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Kommunen und Handel stemmen Flut an E-Bike-Akkus

Für kommunale Wertstoffhöfe und den Einzelhandel ändert sich die Praxis deutlich. Sie müssen ab sofort Leichtfahrzeug-Batterien aus Privathaushalten kostenlos zurücknehmen.

Das birgt neue Risiken. E-Bike-Akkus haben eine deutlich höhere Energiedichte und Brandgefahr als kleine Gerätebatterien. „Die Annahme verändert die Brandlast in Sammelstellen über Nacht“, warnt eine Branchenanalyse. Standard-Sammelbehälter reichen nicht aus.

Einrichtungen müssen nun:
* Feuerfeste Lagerbehälter für mögliche Batteriebrände bereithalten.
* Quarantänebereiche für beschädigte Akkus einrichten.
* Ihre Notfallpläne für Lithium-Brände aktualisieren.

Luftfracht: Strengere Ladegrenze wird Pflicht

Für Logistikabteilungen tritt heute eine weitere globale Vorschrift in Kraft. Die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung (IATA) macht die 30-Prozent-Ladegrenze für Lithium-Batterien in Geräten zur verbindlichen Vorgabe.

Bis gestern waren Ausnahmen möglich. Jetzt müssen Elektronikhersteller sicherstellen, dass Geräte per Luftfracht mit maximal 30 Prozent Ladung versendet werden. Auch für Retouren wird die Ladungsprüfung zur logistischen Herausforderung.

Gefährdungsbeurteilung muss sofort angepasst werden

Das Zusammentreffen der neuen Vorschriften erfordert eine sofortige Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Sicherheitsverantwortliche sollten drei Punkte prüfen:

  1. Annahmeprotokolle: Mitarbeiter müssen geschult werden, um zurückgegebene E-Bike-Akkus auf Beschädigungen zu prüfen.
  2. Lagerzonen: Hoch energetische LV-Batterien müssen getrennt von anderen Batterien und brennbaren Materialien gelagert werden.
  3. Transport-Compliance: Logistikteams brauchen klare Verfahren, um die 30-Prozent-Grenze für Luftfracht einzuhalten.

Teil der EU-Strategie für Kreislaufwirtschaft

Die nationalen Änderungen sind Teil der europäischen Batterieverordnung. Sie zielt auf eine nachhaltige und sichere Kreislaufwirtschaft ab. Während heute die Rücknahme- und Transportpflichten starten, steht 2027 die Einführung des digitalen Batteriepasses für größere Akkus an.

Marktbeobachter rechnen im ersten Quartal 2026 mit strengen Kontrollen durch die Marktüberwachung. Unternehmen, die gegen die neuen Vorgaben verstoßen, müssen mit sofortigen Maßnahmen rechnen.

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