Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Kontrolle

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Ab heute greift die aktive Kontrolle

05.01.2026 - 13:36:12

Die Marktüberwachungsstelle prüft aktiv digitale Dokumente auf Barrierefreiheit. Unternehmen drohen bei Verstößen Bußgelder, während Abmahnungen deutlich zunehmen.

Ab sofort prüfen die Behörden aktiv, ob digitale Dokumente barrierefrei sind. Für Unternehmen bedeutet das den Übergang von der Vorbereitung in die Phase der Durchsetzung – mit konkreten finanziellen Risiken.

MLBF startet systematische Überprüfungen

Seit diesem Montag, dem 5. Januar 2026, ist die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in der aktiven Phase angekommen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt zwar bereits seit dem 28. Juni 2025, doch die zweite Jahreshälfte wurde von Branchenbeobachtern als faktische Schonfrist gewertet. Jetzt ist die Überwachungsinfrastruktur vollständig aufgebaut.

Die Behörde hat den Auftrag, digitale Produkte und Dienstleistungen systematisch zu kontrollieren. Im Fokus der ersten Überprüfungswelle stehen vor allem digitale Dokumente wie PDF-Rechnungen, Handbücher oder Vertragsbedingungen sowie Webshops für Endverbraucher. Die MLBF kann die sogenannte Barrierefreiheitserklärung einfordern und bei Verstößen Bußgelder verhängen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der korrekten Formatierung von Dokumenten für Screenreader und andere Hilfstechnologien.

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Abmahnungsrisiko steigt im ersten Quartal 2026 deutlich

Rechtsexperten verzeichnen seit Ende Dezember 2025 einen deutlichen Anstieg an Abmahnungen. Dieser Trend wird sich im ersten Quartal 2026 voraussichtlich noch verstärken. Verbraucherschutzverbände und spezialisierte Kanzleien durchsuchen nun gezielt Websites auf Verstöße.

Eine große Schwachstelle für viele Unternehmen sind herunterladbare Bürodokumente. Oft wurden die HTML-Webseiten aktualisiert, aber Tausende PDF-Dateien auf den Servern – von AGB über Produktanleitungen bis zu Antragsformularen – vergessen. Nach dem BFSG gelten diese Dateien jedoch als „digitale Dienstleistungen“ und müssen die strengen WCAG 2.1 Level AA-Standards erfüllen. Die Strategie des Abwartens ist damit obsolet. Bei schweren oder wiederholten Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Büroorganisation muss Dokumenten-Workflows neu denken

Für Büroleiter und IT-Verantwortliche erfordert die Durchsetzungsphase 2026 eine grundlegende Reorganisation. Der Ansatz „Reparieren, wenn es Probleme gibt“ – also Barrierefreiheits-Merkmale erst bei Nachfrage in PDFs nachzurüsten – ist für verbrauchergerichtete Dokumente nicht mehr ausreichend.

Wichtige Anforderungen für 2026:
* Sanierung der Quelldateien: Barrierefreiheit muss bereits in der Quelldatei (z.B. Microsoft Word oder Adobe InDesign) integriert sein, bevor sie in ein PDF umgewandelt wird.
* Automatisierte Validierung: Immer mehr Unternehmen setzen automatisierte Prüftools in ihren Content-Management-Systemen ein, die die Veröffentlichung nicht-konformer Dokumente blockieren.
* Mitarbeiterschulungen: Verwaltungsmitarbeiter, die öffentliche Inhalte erstellen, müssen in Grundlagen der Barrierefreiheit geschult werden – etwa in korrekten Überschriftenstrukturen, Alternativtexten für Bilder und der Festlegung der Lesereihenfolge.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit betont, dass Barrierefreiheit ein kontinuierlicher Prozess und kein einmaliges Projekt ist. Für den 26. Februar 2026 hat sie eine große Fachveranstaltung angekündigt, die sich den Herausforderungen automatisierter Barrierefreiheit und dem Einsatz von KI-Avataren widmet.

Hintergrund: Deutscher Hebel für europäisches Recht

Die Umsetzung des BFSG in Deutschland setzt den European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht um. Das Gesetz gilt primär für B2C-Produkte (Business-to-Consumer), doch die Auswirkungen verändern auch B2B-Standards. Große Konzerne verlangen zunehmend von ihren Zulieferern, dass auch deren Dokumentation barrierefrei ist, um ihre eigene Lieferkette konform zu halten.

Der Fokus auf digitale Dokumente zu Beginn des Jahres 2026 beleuchtet ein spezifisches Problem: Altlasten in Archiven. Während neue Dokumente von vornherein barrierefrei erstellt werden können, kämpfen viele Firmen mit dem Rückstau an Dateien, die zwischen Juni und Dezember 2025 hochgeladen wurden. Rechtsexperten raten, hochfrequentierte Dokumente und „essenzielle“ Verbraucherinformationen wie Widerrufsformulare oder Sicherheitshinweise priorisiert zu sanieren.

Ausblick: Erste Gerichtsurteile werden Klarheit schaffen

Für das restliche Jahr 2026 erwarten Experten die ersten öffentlichen Gerichtsurteile zur Auslegung des BFSG. Besonders spannend wird die Definition der „unverhältnismäßigen Belastung“ sein. Diese Klausel erlaubt Kleinstunternehmen unter bestimmten Umständen Ausnahmen. Ihre Anwendbarkeit auf mittelständische Betriebe ist jedoch eine Grauzone, die die Gerichte in diesem Jahr wohl klären werden.

Die Botschaft der MLBF ist derweil eindeutig: Die Vorbereitungszeit ist abgelaufen. Organisationen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Büro-Outputs standardmäßig barrierefrei sind – sonst müssen sie mit der Aufmerksamkeit einer nun vollständig aktiven Marktüberwachung rechnen.

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