Barrierefreiheit: Neue Gesetze und 0 Prozent Compliance
26.03.2026 - 07:11:22 | boerse-global.deDie digitale Barrierefreiheit wird für Unternehmen zur rechtlichen Pflicht – doch Deutschland hinkt bei der Umsetzung dramatisch hinterher. Während der Bundestag heute den Weg für barrierefreie Mobilität ebnet, zeigt eine Studie: Keine deutsche Website erfüllt die seit 2025 geltenden Vorgaben.
Bundestag beschließt barrierefreie Mobilität
Der Bundestag hat am Donnerstag das Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz verabschiedet. Es soll den öffentlichen Verkehr inklusiver machen. Ein Kernpunkt: Informationen über freie Plätze für Rollstühle in Bussen und Bahnen müssen zuverlässiger und leichter zugänglich werden. So soll die Reiseplanung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen einfacher werden.
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Doch die Regierung lehnte schärfere Vorschläge des Bundesrates ab. Diese sahen eine Pflicht zur Auslastungsanzeige von Vorrangplätzen vor. Die Ablehnung zeigt die schwierigen Detailfragen bei der Umsetzung von Barrierefreiheit.
Datenschutz und Barrierefreiheit verschmelzen
Parallel zu Verkehrsgesetzen passen Behörden auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an. Die Datenschutzkonferenz (DSK) schlug kürzlich praxisgerechte Änderungen vor. Die Schnittstelle zwischen beiden Rechtsgebieten wird immer enger.
Ein Beispiel: Cookie-Banner. Sind diese nicht barrierefrei bedienbar – etwa per Tastatur –, kann die darin gegebene Einwilligung ungültig sein. Das bedeutet: Ein Verstoß gegen Barrierefreiheits-Standards gefährdet gleichzeitig die DSGVO-Konformität. Klare Sprache und nutzbare Oberflächen werden so zur rechtlichen Notwendigkeit.
Deutschland ist europäisches Schlusslicht
Seit Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie (EAA) um und verpflichtet Unternehmen, Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Die Bilanz nach sechs Monaten ist ernüchternd.
Eine Studie von AccessiWay vom Dezember 2025 kommt zu einem alarmierenden Ergebnis: Keine der untersuchten deutschen Websites erfüllte die gesetzlichen Anforderungen vollständig. Mit einer Compliance-Rate von 0 Prozent bildet Deutschland das europaweite Schlusslicht.
Die häufigsten Mängel:
* Layouts, die bei starker Vergrößerung (400 %) brechen
* Fehlende Navigation per Tastatur
* Unzureichend sichtbare Fokus-Indikatoren
Hohe Strafen und neue Normen drohen
Die Konsequenzen für Nichtumsetzung sind gravierend. Unternehmen riskieren Bußgelder bis 100.000 Euro, Abmahnungen und Verbandsklagen. Im Extremfall kann die Marktüberwachung sogar die Abschaltung einer Website anordnen. Bislang gab es noch keine großen behördlichen Durchsetzungsaktionen. Experten erwarten jedoch einen sprunghaften Anstieg von Klagen und Prüfungen.
Ähnlich wie beim Barrierefreiheitsgesetz drohen auch bei Lücken in der Datenschutz-Dokumentation empfindliche Bußgelder von bis zu 2 % des Jahresumsatzes. Erstellen Sie Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten mit dieser kostenlosen Excel-Vorlage in unter einer Stunde rechtssicher. Kostenlose Excel-Vorlage für Art. 30 DSGVO herunterladen
Als technische Grundlage dienen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Eine aktualisierte europäische Norm (EN 301 549), die voraussichtlich im dritten Quartal 2026 erscheint, wird voraussichtlich auf die neueren WCAG 2.2 verweisen.
Bis 2030 Zeit für umfassende Umsetzung
Die Frist für die vollständige Anpassung bestehender digitaler Angebote läuft bis zum 28. Juni 2030. Unternehmen sollten Barrierefreiheit daher nicht als einmaliges Projekt, sondern als fortlaufenden Prozess begreifen.
Die Integration von Barrierefreiheit von Beginn an spart langfristig Kosten und verbessert die Produktqualität. Zudem profitieren alle Nutzer von einer besseren Bedienbarkeit, und die Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird gestärkt. Eine Kultur der digitalen Inklusion ist mehr als Pflicht – sie schafft Mehrwert für Unternehmen und Gesellschaft.
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