BAG, WfbM

BAG WfbM fordert Systemwechsel bei Werkstatt-Löhnen

11.03.2026 - 07:22:31 | boerse-global.de

Die Werkstätten für behinderte Menschen fordern die Abschaffung des alten Entgeltsystems und schlagen zwei neue Modelle vor, um die soziale Absicherung zu verbessern.

BAG WfbM fordert Systemwechsel bei Werkstatt-Löhnen - Foto: über boerse-global.de
BAG WfbM fordert Systemwechsel bei Werkstatt-Löhnen - Foto: über boerse-global.de

Die Werkstätten für behinderte Menschen fordern eine Revolution der Eingliederungshilfe. Pünchtlich zum Fachkongress „Du schaffst das!“ in Leipzig legte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten (BAG WfbM) ein umfassendes Forderungspapier vor. Es verlangt nichts Geringeres als die Abschaffung des veralteten Entgeltsystems und eine grundlegende Reform der sozialen Absicherung für über 300.000 Beschäftigte. Der Druck auf das Bundesarbeitsministerium, seinen lange angekündigten Gesetzentwurf endlich vorzulegen, erreicht damit einen neuen Höhepunkt.

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Zwei Modelle für eine gerechte Entlohnung

Das am 9. März veröffentlichte Papier soll den festgefahrenen Reformprozess wieder in Gang bringen. Seit 2023 liegt eine umfassende Studie des Ministeriums vor, ein Aktionsplan folgte im April 2024 – doch gesetzgeberische Taten blieben seither aus. „Grundprinzipien wie soziale Sicherheit, Gerechtigkeit und Chancengleichheit sind in der politischen Debatte in den Hintergrund gerückt“, kritisiert der Verband.

Konkret schlägt die BAG WfbM zwei alternative Modelle vor. Das erste sieht ein spezifisches Grundeinkommen für Werkstattbeschäftigte vor. Dieses würde die finanzielle Sicherheit der Menschen von der wirtschaftlichen Leistung der einzelnen Werkstatt entkoppeln. Das zweite Modell fordert einen vollwertigen Arbeitnehmerstatus mit gesetzlichem Teilhabeanspruch.

Bisher setzt sich das Entgelt aus einem kleinen Grundbetrag zusammen, der durch leistungsabhängige Zuschläge ergänzt wird – finanziert ausschließlich aus den Erlösen der Werkstatt. Kritiker monieren seit Jahren, dass dies zu Monatsbeträgen führt, die nur einen Bruchteil des gesetzlichen Mindestlohns erreichen. Die neuen Modelle sollen die Finanzierung aus der sozialen Grundsicherung herauslösen und auf eine breitere, staatliche Basis stellen.

Kongress in Leipzig als Katalysator für Veränderung

Die Veröffentlichung ist strategisch klug getimt. Sie fällt genau mit dem Start des ersten Fachkongresses „Du schaffst das!“ zusammen, der vom 11. bis 13. März im Congress Center Leipzig stattfindet. Die neue Jahresveranstaltung der BAG WfbM bringt Werkstattleitungen, Inklusionsbetriebe, Politiker und Forscher zusammen. Das Forderungspapier dient dabei als zentraler Diskussionsrahmen.

In den Panels und Workshops geht es nicht nur um Entlohnung. Es wird auch über die Modernisierung der Berufsbildung innerhalb der Einrichtungen und die Verbesserung der Übergangsquote auf den allgemeinen Arbeitsmarkt debattiert. Diese liegt historisch niedrig, was Menschenrechtsorganisationen als Beleg für ein segregierendes statt inkludierendes System werten.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Abbau bürokratischer Hürden in der Eingliederungshilfe. Die Teilnehmer sind sich einig: Eine verlässliche Finanzierungsgrundlage ist die Voraussetzung dafür, dass Werkstätten und Inklusionsbetriebe ihre qualitativ hochwertige, personenzentrierte Arbeit fortsetzen können. Das sozialrechtliche Dreieck aus Leistungserbringern, Leistungsberechtigten und Kostenträgern dürfe nicht durch eine reine Wirtschaftlichkeitslogik ausgehebelt werden.

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Gender Pay Gap offenbart Systemversagen

Die Dringlichkeit der Reform wird durch ein weiteres Problem unterstrichen: den Gender Pay Gap innerhalb der Werkstätten. Anlässlich des Equal Pay Day am 27. Februar wies das Netzwerk Weibernetz e.V. auf die eklatante Lohnlücke hin – und das auf bereits extrem niedrigem Niveau.

Daten der BMAS-Studie von 2023 zeigen, dass weibliche Beschäftigte etwa sieben Prozent weniger erhalten als ihre männlichen Kollegen. Bei genderdiversen Personen beträgt die Differenz sogar rund 21 Prozent. Bei einem durchschnittlichen Monatsentgelt von nur etwa 232 Euro sind diese prozentualen Unterschiede in absoluten Zahlen zwar klein, stellen aber ein massives gleichstellungspolitisches Versagen dar.

Aktivistinnen kritisieren, dass das aktuelle System doppelt versagt: Es biete weder einen inklusiven Arbeitsmarkt mit gleichen Chancen, noch gewährleiste es gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Die Überschneidung von Behinderung und Geschlechterdiskriminierung wird so zum starken Argument für einen kompletten Systemwechsel. Solange die Entlohnung an die individuelle industrielle Leistung von Menschen mit sehr unterschiedlichen schweren Behinderungen geknüpft bleibt, werden strukturelle Ungleichheiten fortbestehen.

Erwarteter Gesetzentwurf: Ein Balanceakt für Berlin

Der Ball liegt nun beim Bundesarbeitsministerium. Ministerin Bärbel Bas (SPD) hat bereits signalisiert, 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform der Werkstattentgelte vorlegen zu wollen. Das Forderungspapier der Werkstätten wird als vorausschauender Druckversuch gewertet, um die praktischen Realitäten der Einrichtungen im Gesetz zu verankern.

Experten erwarten einen der komplexesten sozialpolitischen Balanceakte der letzten Jahre. Der Gesetzgeber muss einen Mechanismus finden, der die finanzielle Unabhängigkeit der Beschäftigten deutlich erhöht, ohne die Werkstätten in die Insolvenz zu treibe oder die langfristigen Renten- und Versicherungsansprüche der Menschen zu gefährden. Zudem muss jede Neuregelung im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehen, die Deutschland umsetzen muss.

Die Ergebnisse und Bündnisse, die beim Leipziger Kongress geschmiedet werden, werden die Lobbyarbeit in Berlin in den kommenden Monaten prägen. Gelingt der Bundesregierung eine Reform, die Elemente wie das Grundeinkommen oder den formalen Arbeitnehmerstatus aufgreift, könnte dies eine historische Wende für hunderttausende Beschäftigte bedeuten – und das Gesicht der inklusiven Beschäftigung in Deutschland grundlegend verändern.

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