BAG-Urteile zwingen Arbeitgeber zu Compliance-Check
17.12.2025 - 21:00:12Eine Welle wegweisender Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem vierten Quartal 2025 bringt Bewegung in die deutsche Arbeitswelt. Bis Mittwoch veröffentlichte Analysen großer Kanzleien zeigen: Arbeitgeber müssen ihre Richtlinien zu Betriebsrenten, Teilzeit und Befristungen dringend überprüfen.
Ein Grundsatzurteil vom 28. Oktober (Az. 3 AZR 24/25) gibt Unternehmen bei der Anpassung von Betriebsrenten mehr Spielraum. Das BAG entschied zugunsten eines Arbeitgebers, der eine volle Inflationsanpassung verweigerte. Maßgeblich ist demnach nicht die vergangene Teuerungsrate, sondern die wirtschaftliche Prognose des Unternehmens zum Stichtag.
„Das Gericht schafft erheblich mehr Rechtssicherheit für Firmen“, analysiert die Kanzlei Noerr in ihrer am Mittwoch veröffentlichten Einschätzung. Können Unternehmen eine negative Wirtschaftsaussicht – etwa durch geopolitischen Unsicherheiten – belegen, kann eine vollständige Inflationskompensation entfallen. Das Urteil stärkt die Liquiditätssicherung in Krisenzeiten.
Teilzeit: Revolution bei Überstundenzuschlägen
Eine diskriminierende Praxis ist ab sofort unzulässig. Das BAG urteilte am 26. November (Az. 5 AZR 118/23), dass Teilzeitkräfte Überstundenzuschläge bereits bei Überschreiten ihrer individuellen Arbeitszeit erhalten müssen. Bisher verlangten viele Tarifverträge, dass Teilzeitbeschäftigte erst die Vollzeitstundenzahl erreichen mussten.
Das Gericht wertete dies als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot für Teilzeitkräfte. Die Folge? Lohnabrechnungssysteme und Tarifverträge in ganz Deutschland müssen umgehend angepasst werden. Juristen warnen vor hohen Nachzahlungsforderungen, falls Unternehmen nicht reagieren.
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Befristete Verträge: Probezeit bleibt flexibel
Auch für befristete Arbeitsverhältnisse gab das BAG Klarheit. In einem Urteil vom 30. Oktober (Az. 2 AZR 160/24) bestätigte das Gericht, dass die gesetzliche sechsmonatige Wartezeit für den Kündigungsschutz auch bei Ein-Jahres-Verträgen gilt. Eine anteilige Verkürzung gibt es nicht.
Für Personalabteilungen bedeutet das: Selbst in einem zwölfmonatigen Vertrag kann eine bis zu sechsmonatige Probezeit vereinbart werden. In dieser Phase behalten sich Arbeitgeber die flexible Bewertung neuer Mitarbeiter vor, ohne sofort an den vollen Vertrag gebunden zu sein.
Mutterschutz: Wartezeiten in Privatversicherungen ausgesetzt
Eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, die am Mittwoch in der Ärztezeitung hervorgehoben wurde, bringt Erleichterung für selbstständige Mütter. Karenzzeiten in privaten Krankentagegeldversicherungen sind während des gesetzlichen Mutterschutzes ausgesetzt.
Versicherer dürfen während dieser Schutzfrist keine Wartezeiten mehr geltend machen. Die Zeitung warnt Anbieter dringend, falsche Informationen auf ihren Webseiten zu korrigieren. Betroffene Frauen können zurückgehaltene Leistungen bis zu drei Jahre rückwirkend einfordern.
Ausblick 2026: Dringender Handlungsbedarf
„Das vierte Quartal 2025 war von einem richterlichen Drang nach Präzision geprägt“, fasst ein Bericht der Kanzlei Oppenhoff zusammen. Arbeitgeber sollten die verbleibenden Dezemberwochen nutzen, um ihre Personalrichtlinien für 2026 zu aktualisieren.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Neukalkulation von Überstundenzuschlägen für Teilzeitkräfte und der Dokumentation von Wirtschaftsprognosen für Pensionsfonds. Die schriftlichen Urteilsbegründungen der November-Entscheidungen werden Anfang 2026 erwartet – sie dürften eine weitere Runde von Compliance-Anpassungen auslösen.
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