BAG-Urteil stärkt Arbeitgeber bei Betriebsrenten
18.12.2025 - 08:51:12Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem Grundsatzurteil den Spielraum für Unternehmen bei der Anpassung von Betriebsrenten klar definiert. Die Entscheidung schützt Arbeitgeber vor rückwirkenden Forderungen, wenn sie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Rentenerhöhungen aussetzen.
Im Kern bestätigte das Gericht das sogenannte Stichtagsprinzip. Demnach ist ausschließlich die wirtschaftliche Prognose zum festgelegten Anpassungsstichtag entscheidend. Spätere positive Entwicklungen bleiben für diese Runde unberücksichtigt – es sei denn, sie waren zum Stichtag bereits sicher vorhersehbar.
Der konkrete Fall betraf einen Commerzbank-Rentner. Er forderte eine volle Inflationsanpassung für die Zeit bis zum 1. Juli 2022. Die Bank hatte jedoch nur eine Erhöhung von 2 Prozent gewährt. Sie berief sich auf eine unzureichende Eigenkapitalrendite in den vorangegangenen drei Jahren, die von der Pandemie geprägt waren.
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Das BAG gab der Bank recht. Die später im Jahr 2022 erzielten Gewinne konnten die Entscheidung vom Juli nicht rückwirkend infrage stellen. „Das Gericht hat klargestellt, dass Arbeitgeber ihr billiges Ermessen nur anhand der zum Stichtag verfügbaren Fakten ausüben müssen“, analysieren Rechtsanwälte der Kanzlei Noerr.
Eigenkapitalrendite als Schlüsselkennzahl
Das Urteil präzisiert, wie Unternehmen ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berechnen sollen. Die Eigenkapitalrendite gilt als primärer Indikator. Liegt sie unter der Verzinsung von Staatsanleihen zuzüglich eines Risikoaufschlags (typischerweise 2 Prozent), kann das Unternehmen eine Anpassung verweigern.
Für die Bankenbranche ist besonders relevant: Das Gericht akzeptierte die Einbeziehung spezieller Finanzinstrumente wie AT1-Bonds in die Eigenkapitalberechnung. Dies verfeinert die Metriken, auf die sich Arbeitgeber stützen können.
„Das Urteil stärkt die Nachvollziehbarkeit unternehmerischer Argumente“, heißt es aus der Wirtschaft. Der Dreijahres-Bewertungszeitraum nach § 16 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) bleibe gültig. Zeige dieser Zeitraum Krisenfolgen, seien die negativen Daten eine valide Grundlage für ausgesetzte Erhöhungen.
Gemischte Bilanz für Rentner
Das Urteil hat eine zwiespältige Wirkung. Für Arbeitgeber, die in der Krisenphase 2020-2022 kämpften, bietet es rechtliche Sicherheit. Sie können Anpassungen für diesen Zyklus begrenzen – vorausgesetzt, ihre Prognosedokumentation war fundiert.
Für Rentner bedeutet es hingegen, dass der Inflationsschutz nicht absolut gilt. Er ist der finanziellen Gesundheit des Unternehmens untergeordnet. Ein genereller Verweis auf „schlechte Zeiten“ reicht Arbeitgebern aber nicht aus. Konkrete Zahlen zu Rendite und Betriebsergebnissen sind Pflicht.
Die Pflicht zur Anpassung wird durch das Urteil nicht aufgehoben, sondern nur verschoben. Besser sich die wirtschaftliche Lage in einem späteren Prüfzyklus, müssen versäumte Erhöhungen nachgeholt werden.
Blaupause für die Praxis
Das „Commerzbank-Urteil“ (Az. 3 AZR 24/25) wird zur Blaupause für die betriebliche Altersvorsorge. Personalverantwortliche und Pensionskassen-Vertreter werden ihre Wirtschaftsprognosen zum jeweiligen Stichtag nun noch sorgfältiger dokumentieren müssen.
Mit dieser richterlichen Klarstellung erhalten Unternehmen einen stabilen Rahmen für die anstehenden Rentenüberprüfungen. Entscheidungen, die in gutem Glauben auf Basis der aktuellen Daten getroffen werden, halten nun einer gerichtlichen Überprüfung stand.
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