BAG-Urteil sichert Weihnachtsgeld nach Unfällen auf Betriebswegen
09.02.2026 - 12:03:12Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Rechte von Beschäftigten im Baugewerbe bei Unfällen auf Dienstfahrten. Der Anspruch auf das tarifliche 13. Monatsgehalt bleibt auch bei langen Ausfällen bestehen, wenn der Unfall auf einer betrieblich veranlassten Fahrt geschah.
Klare Abgrenzung: Betriebsweg ist kein einfacher Arbeitsweg
Das Gericht entschied zugunsten eines Bauarbeiters, der nach einem schweren Verkehrsunfall 2021 bis Ende 2022 arbeitsunfähig war. Sein Arbeitgeber hatte das Weihnachtsgeld für 2022 verweigert und den Unfall als Wegeunfall eingestuft. Der Arbeitnehmer war jedoch in einem vom Arbeitgeber gestellten Transporter unterwegs, der sowohl Kollegen als auch Material zur Baustelle transportierte.
Die Richter werteten diese Fahrt als Betriebsweg. Entscheidend waren drei Faktoren: der Transport von Arbeitsmaterial, die gemeinsame Beförderung von Kollegen zu einer wechselnden Baustelle und die ausdrückliche Weisung des Arbeitgebers. Damit lag ein Arbeitsunfall bei der Tätigkeit vor – eine entscheidende Unterscheidung im Tarifrecht.
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Tarifliche Ausnahme sichert Sonderzahlung
Nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (TV 13. Monatseinkommen) besteht der volle Anspruch auf das Weihnachtsgeld normalerweise nur bei mindestens zehn Arbeitstagen im Jahr. Ausnahmen gelten unter anderem bei Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall „bei der Tätigkeit“.
Genau diese tarifliche Ausnahmeklausel greift jetzt durch das Urteil. Der beschäftigte Bauarbeiter erhält sein volles 13. Monatsgehalt für 2022 nachträglich – trotz seiner monatelangen Abwesenheit. Das Urteil (Az. 10 AZR 184/24) vom November 2025 sorgt jetzt in Personalabteilungen für Nachbesserungsbedarf.
Praktische Folgen für Lohnbuchhaltung und Steuern
Die Entscheidung zwingt Unternehmen zur Überprüfung ihrer Unfallklassifizierungen. Nicht jeder Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit ist automatisch ein reiner Wegeunfall. Personalverantwortliche müssen künftig genau prüfen: Wurde ein Dienstfahrzeug genutzt? Wurde Material transportiert? Gab es eine explizite betriebliche Anweisung?
Steuerliche Konsequenzen kommen hinzu: Das nachträglich gezahlte Weihnachtsgeld unterliegt als sonstiger Bezug der Lohnsteuer. Sie fällt im Monat der tatsächlichen Zahlung an – auch wenn sie für ein früheres Jahr bestimmt ist. Zudem sind die üblichen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
Branchenweite Signalwirkung erwartet
Obwohl das Urteil speziell den Bau-Tarifvertrag betrifft, hat es Signalwirkung für andere Branchen. Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Betriebsweg und Arbeitsweg könnte auch in anderen Tarifverträgen mit ähnlichen Formulierungen relevant werden.
Bauverbände wie die Bauverbände NRW haben ihre Mitgliedsunternehmen bereits informiert und zu angepassten Prüfverfahren geraten. Software-Anbieter für Lohnabrechnung dürften ihre Systeme anpassen, um bei der Erfassung von Wegeunfällen gezielt nach den entscheidenden Kriterien zu fragen.
Für das laufende Jahr 2026 empfiehlt sich eine proaktive Überprüfung: Haben Unternehmen in vergleichbaren Fällen Sonderzahlungen zurückgehalten, könnten nun Nachzahlungsansprüche und sogar Verzugszinsen drohen. Gute Dokumentation aller Unfallumstände – vom Transportgut bis zur konkreten Weisung – wird damit noch wichtiger.
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