BAG-Urteil, Betriebsratsgehälter

BAG-Urteil beendet Ära der pauschalen Betriebsratsgehälter

01.01.2026 - 22:52:11

Das Bundesarbeitsgericht stellt neue Maßstäbe für die Bezahlung freigestellter Betriebsräte auf. Höhere Gehälter müssen nun mit einer fiktiven Beförderung nachgewiesen werden, während Arbeitgeber Kürzungen begründen müssen.

Ab sofort gelten für die Bezahlung freigestellter Betriebsräte verschärfte richterliche Maßstäbe. Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Grundsatzurteil klare Regeln für fiktive Beförderungen und Gehaltsansprüche aufgestellt – und verschiebt die Beweislast.

Neue Spielregeln für die fiktive Laufbahn

Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat Ende 2025 in einem wegweisenden Urteil präzisiert, wie die Bezahlung nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu berechnen ist. Kern der Entscheidung: Ein Betriebsrat erhält nur dann das Gehalt einer höheren Position, wenn er nachweisen kann, dass seine Beförderung ohne das Mandat praktisch sicher gewesen wäre. Damit ist Schluss mit automatischen Gehaltssteigerungen allein aufgrund der Betriebsratszugehörigkeit.

„Die Zeit wohlmeinender Gehaltsaufschläge ist vorbei“, kommentieren Branchenbeobachter die Entwicklung. Stattdessen müssen Unternehmen nun für jeden freigestellten Betriebsrat rigorose Vergleichsgruppen definieren und jede Abweichung vom Standardgehalt lückenlos dokumentieren.

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Beweislast verschiebt sich – Schutz vor willkürlichen Kürzungen

Ein entscheidender Aspekt des Urteils betrifft die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast. Möchte ein Betriebsrat mehr Gehalt wegen einer verpassten Beförderung einklagen, muss er zunächst glaubhaft machen, dass vergleichbare Kollegen aufgestiegen sind und er selbst die nötigen Qualifikationen besitzt.

Die Kehrseite: Versucht ein Arbeitgeber, ein bereits gezahltes Gehalt nachträglich zu kürzen, liegt die volle Beweislast bei ihm. Er muss nachweisen, dass die ursprüngliche Festsetzung objektiv falsch war. Dieser „Korrekturschutz“ soll Betriebsräte vor willkürlichen Gehaltskürzungen bewahren – eine Praxis, die nach dem „Volkswagen-Urteil“ des Bundesgerichtshofs 2023 stark zugenommen hatte.

Enge Gratwanderung zwischen Diskriminierungsverbot und Untreue

Das Urteil zeichnet einen schmalen Pfad für die Unternehmens-Compliance. Einerseits verbietet § 78 BetrVG die Benachteiligung von Betriebsräten. Andererseits kann überhöhte Bezahlung als Begünstigung gewertet werden und für Vorstände strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Rechtsexperten raten deshalb zu prozeduralen Sicherungen. Dazu zählen:
* Die Festlegung fester Vergleichsgruppen zu Beginn der Betriebsratsperiode
* Der Abschluss klarer Betriebsvereinbarungen, die Kriterien für fiktive Karriereschritte definieren

Reaktion auf turbulente Jahre der Mitbestimmung

Die Entscheidung ist die richterliche Interpretation gesetzlicher Änderungen, die auf turbulente Zeiten folgten. Nach dem BGH-Urteil 2023 hatten viele DAX-Konzerne Gehälter gekürzt. Der Gesetzgeber reagierte mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des BetrVG, das Mitte 2024 in Kraft trat.

Das BAG präzisiert nun den Begriff der „üblichen beruflichen Entwicklung“. Die Bezahlung muss an konkrete, nachvollziehbare Karriereschritte geknüpft sein – nicht an abstrakte Schätzungen. Personalabteilungen werden im ersten Quartal 2026 damit beschäftigt sein, alle Betriebsratsvergütungen einer Prüfung zu unterziehen.

Ausblick: Dokumentation wird zum Schlüssel

Die praktische Anwendung der neuen Standards wird sich in mehreren Untergerichtsverfahren zeigen. Besonders spannend bleibt die Frage, wie das Urteil mit der kommenden EU-Transparenzrichtlinie interagiert, die bis Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden soll.

Die klare Botschaft für 2026 lautet: Jeder Euro, der über den Standardgehaltstarif hinausgeht, muss aktenkundig mit einer fiktiven Beförderung begründet sein. Betriebsräte und Arbeitgeber sind gut beraten, ihre Vergütungsvereinbarungen umgehend zu überprüfen und neu zu dokumentieren.

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