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BaFin warnt vor neuer Welle unerlaubter Finanzgeschäfte

09.02.2026 - 17:30:12

Die Finanzaufsicht schlägt Alarm: Immer mehr unseriöse Anbieter locken Anleger in Deutschland mit gefälschten Apps und Webseiten in die Falle. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Warnungen vor unlizenzierten Geschäften deutlich verschärft.

Die aktuellen Fälle zeigen eine beunruhigende Professionalisierung der Betrüger. Sie reichen von dubiosen Trading-Apps über gefälschte Webseiten bis hin zum Identitätsdiebstahl etablierter Unternehmen. Erst am Montag veröffentlichte die Behörde Warnungen bezüglich der Trading-App „Schw“ und der Domain „wilko-groupe(.)com“. Den Betreibern wird vorgeworfen, ohne die erforderliche Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten.

Bereits vergangene Woche machte die BaFin auf eine besonders dreiste Masche aufmerksam. Über WhatsApp-Gruppen gaben sich Täter als Mitarbeiter der Bank of America aus und drängten Anleger zur Nutzung einer App namens „IB-KundenDienst“. Ein klassischer Fall von Identitätsmissbrauch, auch als „Klonfirma“ bekannt. Dabei kapern Betrüger den guten Namen lizenzierter Institute, um Vertrauen vorzutäuschen.

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Digitalisierung als Einfallstor für Kriminelle

Was treibt den Trend an? Die Digitalisierung senkt die Hürden für Betrug erheblich. Professionell wirkende Plattformen lassen sich heute leicht erstellen. Gleichzeitig nutzen Täter die globale Reichweite des Internets, oft operieren sie von Standorten außerhalb Deutschlands. Das erschwert die Strafverfolgung.

Die Warnungen der BaFin sind ein essenzielles Instrument des Verbraucherschutzes. Doch werfen Fälle wie der mit der gefälschten Bank-of-America-App auch Fragen auf: Welche Verantwortung tragen die Betreiber offizieller App-Stores? Für Anleger bedeutet dies: Die bloße Verfügbarkeit einer App oder eine professionelle Webseite sind kein Qualitätsmerkmal.

Compliance wird für Unternehmen zur Überlebensfrage

Für legale Finanzunternehmen wird der Schutz der eigenen Marke immer wichtiger. Die zunehmende Zahl von Klonfirmen zwingt sie, ihre digitale Identität aktiv zu überwachen. Eine funktionierende Compliance-Abteilung ist nicht mehr nur Nice-to-have, sondern existenziell. Sie schützt vor empfindlichen Strafen und massiven Reputationsschäden.

Rechtliche Grundlage für das Vorgehen der BaFin ist das KWG. Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreibt, benötigt eine schriftliche Erlaubnis der Aufsicht. Verstöße können strafrechtlich verfolgt werden. Die öffentlichen Warnungen basieren auf § 37 Absatz 4 KWG, der der Behörde erlaubt, über unerlaubte Geschäfte zu informieren.

Was Anleger jetzt beachten müssen

Die Behörden sind sich einig: Wachsamkeit ist der beste Schutz. Vor jeder Investition steht die Pflichtrecherche. Der unverzichtbare erste Schritt ist die Unternehmensdatenbank der BaFin. Dort lässt sich in Sekunden prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich lizenziert ist.

Skepsis ist angebracht bei unaufgeforderten Kontakten über Social Media oder E-Mails, die unrealistisch hohe Gewinne versprechen. Im Zweifel gilt die einfache Regel: Lieber auf eine Investition verzichten. Verdächtige Angebote sollten direkt der BaFin oder der Polizei gemeldet werden. In der digitalen Finanzwelt ist gesundes Misstrauen kein Nachteil, sondern eine notwendige Tugend.

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