BaFin, Finanzplattform

BaFin warnt vor gefälschter Finanzplattform Parex-am.com

15.01.2026 - 10:09:12

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat die Website parex-am.com als unerlaubt und betrügerisch eingestuft. Die Plattform gibt sich als ein zugelassenes Finanzunternehmen aus – ein sogenannter Klon-Betrug, der aktuell stark zunimmt.

Die Aufsichtsbehörde stellte heute klar: Die Betreiber von parex-am.com bieten ohne jede Genehmigung Finanz- und Kryptodienstleistungen in Deutschland an. Noch schwerer wiegt der Vorwurf des Identitätsdiebstahls. Die Seite gibt sich als „Parex Asset Management IPAS“ aus – ein tatsächlich bei der BaFin registriertes Unternehmen. Zwischen der echten Firma und der Website besteht jedoch keinerlei Verbindung.

Diese Masche nutzt eine Lücke im System aus. Wer den Firmennamen in der BaFin-Datenbank prüft, findet tatsächlich einen Eintrag. Die Betrüger hoffen, dass Anleger daraus schließen, die gefundene Website gehöre zu diesem Unternehmen. „Es handelt sich um eine gezielte Täuschung, um ein falsches Sicherheitsgefühl zu erzeugen“, so die BaFin.

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Klon-Betrügereien auf dem Vormarsch

Der Fall ist kein Einzelfall, sondern Teil einer besorgniserregenden Welle. Seit Jahresbeginn 2026 häufen sich die Warnungen vor solchen Clone Firms. Erst am 13. Januar warnte die BaFin vor der Seite waltonmarketltd.com, am 9. Januar vor gefälschten Festgeldangeboten, die angeblich vom Fintech Wise stammten.

Experten sehen den Grund im digitalen Wandel. Professionell wirkende Websites sind schnell erstellt. Statt komplett erfundener Firmen kopieren Betrüger nun lieber existierende, regulierte Unternehmen. Das schafft Glaubwürdigkeit und umgeht erste Sicherheitschecks.

Kryptobereich im Fokus der Betrüger

Besonders brisant: Die gefälschte Parex-Seite wirbt mit Kryptodienstleistungen. Für diese ist laut Krypto-Marktaufsichtsgesetz (KMAG) eine spezielle BaFin-Genehmigung nötig. Der Fokus der Betrüger auf diesen Bereich ist kein Zufall. Krypto-Transaktionen sind oft unwiderruflich, was die Rückholung von Geldern für Geschädigte nahezu unmöglich macht.

Die schnelle Reaktion der BaFin – die Warnung erfolgte kurz nach dem Auftauchen der Seite – ist zwar wichtig. Doch die Herausforderung bleibt: Wird eine Domain gesperrt, tauchen die Betreiber oft binnen Tagen unter einer neuen Adresse wieder auf. Zudem sitzen sie häufig außerhalb deutscher Jurisdiktion.

Was Anleger jetzt beachten müssen

Die Aufsicht rät zu äußerster Vorsicht. Der bloße Check des Firmennamens in einem Register reicht nicht mehr. Anleger müssen die exakte Webadresse (URL) und die Kontaktdaten mit den offiziellen Einträgen bei der BaFin abgleichen. Von unaufgeforderten Angeboten, die sich nicht über offizielle Kanäle verifizieren lassen, wird dringend abgeraten.

Erwartet wird, dass die BaFin ihre Warnliste im ersten Quartal 2026 weiter stark füllen wird. Gleichzeitig wächst der Druck auf Suchmaschinen und Domain-Registrare, die Vergabe von Domains mit Finanzbegriffen strenger zu prüfen. Für Verbraucher bleibt nur Wachsamkeit als bester Schutz.

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