BaFin warnt vor betrügerischen Trading-Apps NYLI und NYLIPLUS
12.01.2026 - 12:22:12Die deutsche Finanzaufsicht BaFin warnt eindringlich vor zwei unerlaubten Trading-Apps. Die Anwendungen “NYLI” und “NYLIPLUS” sowie zugehörige Telegram-Gruppen seien betrügerisch und nutzten Identitätsdiebstahl, teilte die Behörde am Montag, den 12. Januar 2026, mit. Es handelt sich um den jüngsten Fall in einer Serie von Warnungen vor mobilen Investment-Betrugsmaschen.
Unerlaubte Geschäfte und Identitätsmissbrauch
Die Apps “NYLI” und “NYLIPLUS” führen laut BaFin-Untersuchung Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) durch. Die Betreiber stehen nicht unter BaFin-Aufsicht und haben keine Lizenz für den deutschen Markt.
Besonders brisant: Die Aufsicht sieht klare Anzeichen für Identitätsmissbrauch. Die Betreiber geben sich offenbar als seriöses Finanzinstitut aus, um Glaubwürdigkeit vorzutäuschen. Der Name “NYLI” erinnert stark an etablierte internationale Finanzunternehmen wie New York Life Investments. Diese Methode ist typisch für sogenannte Clone-Firm-Betrug, bei denen Betrüger die Marken bekannter Unternehmen kopieren.
Telegram-Gruppen sind ein typisches Einfallstor für Finanzbetrüger — und viele Nutzer kennen nicht die richtigen Sicherheits-Einstellungen, um sich zu schützen. Der kostenlose PDF-Report “Telegram Startpaket” führt in klaren Schritten durch Einrichtung, Datenschutz-Optionen (Nummer verbergen, geheime Chats, Berechtigungen) und zeigt, wie Sie manipulative Gruppen und fingierte Download-Links sicher erkennen. Schützen Sie Ihre Kontaktdaten und persönliche Identität mit einfachen Maßnahmen. Telegram-Startpaket jetzt herunterladen
Die Warnung stützt sich auf Paragraf 37 des KWG, der die BaFin zur Information der Öffentlichkeit über unerlaubte Geschäfte berechtigt. Ziel ist es, weitere Verluste von Anlegern zu verhindern.
Telegram als Einfallstor für Betrüger
Die explizite Erwähnung von “Telegram-Gruppen” im BaFin-Hinweis verweist auf eine bewährte Betrugsmethode. Opfer werden häufig über soziale Medien, Dating-Apps oder unerwünschte Nachrichten kontaktiert und dann in geschlossene Telegram- oder WhatsApp-Gruppen gelockt.
Dort geben sich die Täter als Finanzexperten oder erfolgreiche Trader aus. Sie präsentieren gefälschte Erfolgsstorys und Gewinnscreenshots und teilen exklusive Download-Links für Apps, die in offiziellen Stores nicht erhältlich sind. Die Apps selbst sind oft täuschend echte Simulationen, die fiktive Kurse und Gewinne anzeigen, um Nutzer zu immer höheren Einzahlungen zu verleiten.
Experten ordnen den “NYLI”-Fall dem Muster der “Pig Butchering”-Betrug (Schweineschlachten) zu. Dabei werden Opfer über längere Zeit emotional gebunden, bevor sie in betrügerische Investments gedrängt werden. Der Download der Apps außerhalb der offiziellen Stores ermöglicht es den Betrügern, Sicherheitsprüfungen von Google und Apple zu umgehen.
BaFin verschärft Kampf gegen Finanzbetrug
Die aktuelle Warnung ist Teil einer verschärften Aufsichtsstrategie. Seit Ende 2025 hat die BaFin die Häufigkeit ihrer Warnungen vor unerlaubten Handelsplattformen deutlich erhöht. Kürzlich wurden etwa Apps gemeldet, die mit KI-generierten Empfehlungen oder Deepfake-Videos warben.
Dieser proaktive Ansatz steht im Einklang mit verschärften EU-Regeln wie dem Digital Operational Resilience Act (DORA), der seit Januar 2025 gilt. Während regulierte Unternehmen strengeren IT-Sicherheitsvorgaben unterliegen, agieren Betrüger außerhalb dieses Rahmens und schaffen einen Schattenmarkt, den Aufseher nur durch Warnungen bekämpfen können.
Marktbeobachter stellen fest, dass die BaFin ihre Erkennungsmethoden verbessert hat. Automatisierte Tools durchsuchen das Netz nach verdächtigen Finanzangeboten. Die schnelle Identifizierung von NYLI deutet darauf hin, dass diese Systeme effektiver werden.
Risiken für Verbraucher und die Finanzbranche
Apps wie NYLI zeigen die anhaltende Verwundbarkeit des digitalen Finanzsystems. Für die seriöse Fintech-Branche stellen sie eine Reputationsgefahr dar. Wenn Verbraucher kaum zwischen einer Beta-App eines Neobrokers und einer betrügerischen Kopie unterscheiden können, leidet das Vertrauen in digitale Finanzdienstleistungen.
Die technische Raffinesse der Betrugsapps nimmt zu. Viele bieten mittlerweile funktionierenden Kundensupport-Chat – besetzt von den Betrügern selbst – und realistische KYC-Prozesse (Know Your Customer), die in Wahrheit zur Erhebung persönlicher Daten für Identitätsdiebstahl genutzt werden. Der von der BaFin festgestellte Identitätsmissbrauch legt nahe, dass die Täter nicht nur Geld stehlen, sondern auch sensible Daten für weitere Straftaten sammeln.
Finanzinstitute raten ihren Kunden eindringlich, die Quelle jedes App-Downloads zu prüfen. Die goldene Regel lautet: Seriöse Trading-Apps sollten nur aus offiziellen App-Stores oder von verifizierten Unternehmens-Websites heruntergeladen werden – niemals über Links aus Chat-Gruppen.
Ausblick: Katz-und-Maus-Spiel geht weiter
Der Kampf gegen betrügerische Finanz-Apps wird sich voraussichtlich weiter verschärfen. EU-Behörden erwägen eine engere Zusammenarbeit mit Technologiekonzernen, um die Verbreitung schädlicher Apps einzudämmen. Auch die Rolle von Messengerdiensten wie Telegram bei der Überwachung finanzieller Werbung in Gruppen wird diskutiert.
Kurzfristig wird die BaFin ihre Strategie des schnellen “Naming and Shaming” unerlaubter Akteure fortsetzen. Rechtsexperten erwarten für 2026 eine intensivierte grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden wie der US-Börsenaufsicht SEC, um die oft international organisierten Betrügerringe zu verfolgen.
Für Verbraucher bleibt die Botschaft klar: Überprüfung ist der beste Schutz. Die BaFin führt eine öffentliche Datenbank mit zugelassenen Unternehmen. Steht eine Plattform wie “NYLI” nicht darin oder kommt das Angebot per Privatnachricht mit Garantieversprechen, ist sofortiges Abstandhalten der einzige ratsame Schritt. Während Betrugsmaschen immer neue Technologien nutzen, sind wachsame Aufseher und aufgeklärte Anleger der Schlüssel zur Sicherheit des digitalen Finanzmarktes.
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