BAFA, Maßnahmenpaket

BAFA erleichtert mit fünftem Maßnahmenpaket Rüstungsexporte

06.02.2026 - 16:32:12

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat seine Exportvorschriften reformiert. Kern sind erweiterte Allgemeine Genehmigungen und eine Sondergenehmigung für EU-Projekte, um Bürokratie abzubauen und Lieferungen zu beschleunigen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle strafft die Exportkontrollen erneut. Seit 1. Februar gelten neue Regeln, die Genehmigungen für Rüstungs- und Dual-Use-Güter beschleunigen sollen. Entwickelt mit dem Wirtschaftsministerium, zielt das Paket auf Bürokratieabbau und stärkere europäische Kooperation – ohne Prüfstandards zu senken.

Allgemeine Genehmigungen als Kernstück

Herzstück der Reform sind neue und erweiterte Allgemeine Genehmigungen (AGGs). Diese pauschalen Freigaben für definierte Güter in unkritische Länder sparen Unternehmen den Einzelantrag beim BAFA. Das bedeutet mehr Planungssicherheit und schnellere Lieferungen.

Im Rüstungsbereich treten zwei komplett neue AGGs in Kraft. Bestehende Genehmigungen wie die AGG Nr. 21 und Nr. 24 wurden angepasst und sind bis März 2026 befristet. Die AGG Nr. 28, die nun auch den Beitritt Großbritanniens zu einem Rüstungskontrollabkommen berücksichtigt, gilt sogar bis März 2027. Auch für sensible Dual-Use-Güter wurde die AGG Nr. 13 angepasst.

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Mehr Befugnisse für BAFA, weniger Bürokratie für Europa

Das BAFA erhält gestärkte Entscheidungsbefugnisse. Ziel ist es, Genehmigungen für Technologieaustausch innerhalb Europas oder von Konzernen schneller zu erteilen. So kann die Behörde ihre Ressourcen auf Exporte mit hohem Kontrollbedarf konzentrieren.

Ein neues Instrument soll zudem europäische Rüstungsprojekte voranbringen: Für offizielle Gemeinschaftsprojekte wird eine „Sondergenehmigung“ eingeführt. Sie ersetzt ein bisher zweistufiges Verfahren und reduziert den bürokratischen Aufwand massiv. Experten sehen darin einen wichtigen Schritt für die europäische Verteidigungsfähigkeit.

Digitaler Technologietransfer wird erleichtert

Die Reform trägt der digitalen Wirtschaft Rechnung. Explizit vorgesehen sind Erleichterungen für die Cloud-Nutzung zum Zweck des grenzüberschreitenden Technologieaustauschs. Vor allem Software- und Technologieunternehmen profitieren von dieser Anpassung an moderne Produktions- und Forschungsprozesse.

Das Paket setzt eine erfolgreiche Reihe fort: Die vier vorherigen Maßnahmenbündel halbierten bereits die Bearbeitungszeiten für Dual-Use-Anträge. Die offenen Anträge sanken signifikant. Die neuen Regeln sollen diesen Trend fortsetzen und die Exportwirtschaft entlasten – bei gleichbleibend hohem Kontrollniveau.

Balanceakt zwischen Wirtschaft und Sicherheit

Die Beschleunigung ist eine Reaktion auf Forderungen der Wirtschaft nach Planbarkeit. Gleichzeitig spiegelt sie die veränderte sicherheitspolitische Weltlage wider. Der Spagat: deutsche Wettbewerbsfähigkeit stärken, ohne außenpolitische Interessen zu gefährden.

Unternehmen müssen sich nun mit den Details der neuen AGGs vertraut machen. Das BAFA kündigte an, zeitnah weitere Informationen online bereitzustellen. Direkter Austausch ist beim 20. Exportkontrolltag im Juni 2026 in Berlin möglich, wo die Neuregelungen ein zentrales Thema sein werden. Die wirklichen Auswirkungen auf Exportzahlen und Verwaltungseffizienz werden sich in den kommenden Monaten zeigen.

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