BAFA, Gründern

BAFA erleichtert Gründern und Freiberuflern den Zugang zu Beratungsförderung

02.01.2026 - 07:55:12

Das BAFA berechnet Zuschüsse für Unternehmensberatung ab 2026 auf Basis der Bruttokosten. Dies entlastet Kleinunternehmer und Freiberufler finanziell, da erstmals ein Teil der Mehrwertsteuer gefördert wird.

Die staatliche Förderung für Unternehmensberatung wird 2026 deutlich attraktiver. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt die Berechnungsgrundlage für Zuschüsse um – eine finanzielle Entlastung für Kleinunternehmer und VAT-freie Berufe.

Seit November 2025 gilt eine wichtige Neuerung im Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Die BAFA bewertet Anträge nun auf Basis der Bruttokosten, sofern Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Diese Änderung kommt mit dem Start ins neue Geschäftsjahr 2026 voll zum Tragen und entlastet insbesondere Freiberufler und Kleinunternehmer spürbar.

Paradigmenwechsel in der Förderlogik

Bislang wurden Zuschüsse strikt auf den Nettobetrag der Beratungsrechnung berechnet. Die Mehrwertsteuer blieb ein durchlaufender Posten. Für Unternehmer, die keine Vorsteuer geltend machen können – etwa Ärzte oder Kleinunternehmer nach der Umsatzsteueroption – war diese Steuer jedoch eine echte Zusatzlast.

Das hat sich grundlegend geändert. Seit dem 15. November 2025 dient der Brutto-Rechnungsbetrag (inklusive Mehrwertsteuer) als neue Bemessungsgrundlage für den Zuschuss. Die Förderung deckt damit erstmals einen Teil der Steuerlast ab, die diese Gruppe bisher allein tragen musste. Die Obergrenze der förderfähigen Kosten bleibt bei typischen 3.500 Euro – kann nun aber mit dem Bruttobetrag voll ausgeschöpft werden.

Anzeige

Kleinunternehmer, Heilberufler und Freiberufler — verstehen Sie jetzt, wie die neue BAFA‑Regel Ihr Steuer- und Förderrecht beeinflusst. Unser kostenloses Umsatzsteuer‑Guide erklärt, wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, wie die Bruttobemessungsgrundlage die Zuschusshöhe verändert und welche Angaben Sie im Antrag brauchen. Mit konkreten Rechenbeispielen, Checklisten und Praxistipps für Antrag und Buchhaltung. Jetzt Umsatzsteuer‑Guide herunterladen

Wer profitiert konkret?

Die Umstellung bringt messbare Vorteile für bestimmte Berufsgruppen. Im Fokus stehen:

  • Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter 22.000 Euro, die keine Umsatzsteuer ausweisen.
  • Heilberufler wie Ärzte, Zahnärzte oder Physiotherapeuten, deren Leistungen umsatzsteuerbefreit sind.
  • Freiberufler in Bildungs- und Kulturberufen ohne Umsatzsteuerpflicht.

Für sie wird professionelle Beratung in Strategie, Marketing oder Digitalisierung durch die neue Berechnung effektiv günstiger. Eine notwendige Anpassung, um die Widerstandsfähigkeit von Mikrounternehmen in der herausfordernden Wirtschaftslage 2026 zu stärken.

Die neue Rechnung: So wirkt sich die Änderung aus

Der finanzielle Effekt ist konkret. Ein Beispiel aus den alten Bundesländern: Bisher musste ein Kleinunternehmer bei einer Nettorechnung von 3.000 Euro (brutto 3.570 Euro) 2.070 Euro selbst tragen. Die Förderung betrug 50 Prozent vom Nettobetrag (1.500 Euro).

Unter den neuen Regeln 2026 sieht die Kalkulation anders aus:
1. Bemessungsgrundlage: 3.570 Euro (gedeckelt auf 3.500 Euro).
2. Zuschuss: 50 Prozent von 3.500 Euro = 1.750 Euro.
3. Eigenanteil: 3.570 Euro – 1.750 Euro = 1.820 Euro.

Der Unternehmer spart in diesem Fall 250 Euro zusätzlich. In den neuen Bundesländern, wo Fördersätze bis zu 80 Prozent betragen können, fällt der Entlastungseffekt noch stärker aus.

Das müssen Antragsteller 2026 beachten

Die Antragsstellung bleibt digital, erfordert aber den Nachweis, nicht vorsteuerabzugsberechtigt zu sein. Dies geschieht in der Regel durch eine entsprechende Erklärung oder einen Nachweis vom Finanzamt. Wichtig ist auch, dass der beauftragte Berater bei der BAFA gelistet ist.

Mit dem Ende der Verwaltungspause über die Feiertage rechnen Experten mit einem Ansturm auf das Antragsportal. Gründern, die strategische Weichen für 2026 stellen wollen, wird geraten, ihre Anträge früh im ersten Quartal zu stellen, um Mittel aus dem Jahresbudget zu sichern.

Modernisierung für die Gig-Economy

Die Umstellung auf die Bruttobewertung wird von Marktbeobachtern als längst überfällige Modernisierung der Förderrichtlinien gewertet. Sie trägt der Realität von Solo-Selbstständigen und der Gig-Economy Rechnung, die oft außerhalb des regulären Umsatzsteuersystems operieren.

Die Folge für 2026? Die niedrigere Einstiegshürde dürfte die Nachfrage nach qualifizierter Beratung bei Mikrounternehmen erhöhen. Für die BAFA ist es ein klares Signal: Professionelles Know-how soll nicht nur etablierten Mittelständlern, sondern auch den kleinsten Marktteilnehmern zugänglich sein.

Anzeige

PS: Schnell-Check für Gründer & Kleinunternehmer — wissen Sie, ob Sie durch die Bruttoberechnung 2026 mehr Förderung bekommen und wie Sie den Eigenanteil minimieren? Holen Sie sich den Gratis‑Quick‑Check mit Vorlagen, Rechenbeispielen und Schritt‑für‑Schritt‑Hinweisen zur Antragsstellung. Ideal, um schnell zu entscheiden, ob Beratung jetzt lohnt. Gratis Umsatzsteuer‑Quick‑Check sichern

@ boerse-global.de