BAFA erleichtert Exporte mit neuen Cloud- und Reparatur-Lizenzen
19.12.2025 - 10:10:12Deutsche Exporteure erhalten mehr Rechtssicherheit für Cloud-Speicher und Wartungsdienstleistungen im Ausland. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zwei neue pauschale Genehmigungen veröffentlicht, die ab Januar 2025 gelten.
Die sogenannten Allgemeinen Genehmigungen (AGGs) Nummer 43 und 44 sind Kernstücke des „Vierten Maßnahmenpakets“ von BAFA und Bundeswirtschaftsministerium (BMWK). Sie sollen Bürokratie abbauen und moderne Geschäftspraktiken wie Cloud Computing und die Kreislaufwirtschaft erleichtern. Die neuen Regeln treten am 15. Januar 2025 in Kraft und gelten bis Ende März 2026.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Allgemeine Genehmigung Nr. 44. Sie regelt erstmals den Transfer von sogenannter Dual-Use-Software und -Technologie in geschützte Cloud-Speicher. Bisher benötigten Unternehmen für solche Routinevorgänge oft Einzelgenehmigungen.
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Die Nutzung ist an strenge Bedingungen geknüpft:
* Der Cloud-Server muss sich in einem genehmigten Land befinden. Ausgeschlossen sind Staaten unter Waffenembargo sowie besonders sensible Nationen wie China und Russland.
* Der Cloud-Anbieter muss hohe Sicherheitsstandards erfüllen, konkret den C5-Katalog des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
* Zugriffsrechte auf die gespeicherten Daten dürfen nur Personen innerhalb der EU oder Mitarbeitern des exportierenden Unternehmens gewährt werden.
„Damit schaffen wir Planungssicherheit für die digitale Zusammenarbeit“, kommentierte Staatssekretär Bernhard Kluttig die Maßnahme. Sie ist Teil der im Juli 2024 beschlossenen „Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung.
Reparatur und Wartung: AGG 43 beschleunigt Service im Ausland
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 43 erleichtert die Wiederausfuhr von Gütern nach Reparatur oder Wartung. Sie unterstützt die Kreislaufwirtschaft und beschleunigt Serviceleistungen deutscher Hersteller für internationale Kunden.
Unter AGG 43 können dual-use-fähige Güter ohne separate Lizenz zurück zum Kunden geschickt werden, wenn:
* Die ursprüngliche Ausfuhr aus Deutschland nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
* Die Ware an denselben Empfänger und Endverwender geht.
* Die Leistungsmerkmale nicht verbessert wurden (keine Upgrades).
Diese Vereinfachung soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit im After-Sales-Bereich zu stärken.
Verschärfte Meldepflichten für Rüstungsexporte
Das Maßnahmenpaket bringt auch Änderungen für bestehende Lizenzen, insbesondere im Rüstungsbereich. Die AGG Nr. 25 für Verteidigungsgüter wurde im Rahmen der „Ertüchtigungsinitiative“ der Bundesregierung ausgeweitet.
Gleichzeitig verschärfen sich die Meldepflichten für die Unternehmen: Für Exporte der Fallgruppe 4.19 gilt ab sofort eine monatliche statt einer halbjährlichen Berichtspflicht. Diese Änderung soll eine engmaschigere Kontrolle ermöglichen.
Was Exporteure jetzt tun müssen
Für Unternehmen beginnt nun die Umsetzungsphase. Bis zum Inkrafttreten am 15. Januar 2025 sollten sie:
1. Prüfen, ob die neuen AGGs 43 und 44 für ihre Geschäfte relevant sind.
2. Sich für die Nutzung der Lizenzen im BAFA-Portal ELAN-K2 registrieren.
3. Cloud-Verträge auf die geforderten C5-Sicherheitskriterien überprüfen (für AGG 44).
4. Interne Compliance-Handbücher aktualisieren, insbesondere hinsichtlich der neuen monatlichen Meldepflicht bei Rüstungsexporten.
Die neuen Regelungen markieren einen Kurswechsel hin zu einem risikobasierten Ansatz. Routinetätigkeiten werden vereinfacht, während sich die Behörden auf komplexe und sicherheitskritische Fälle konzentrieren können.
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