BAFA-Beratungsförderung: Jetzt Anträge für 2026 stellen
04.01.2026 - 19:32:12Für Gründer und Mittelständler in Deutschland beginnt das neue Jahr mit einer wichtigen Chance: Die Kontingente für die staatliche Beratungsförderung sind wieder voll. Wer jetzt handelt, sichert sich bis zu 80 Prozent Zuschuss – im letzten gesicherten Jahr des Programms.
Ab sofort können berechtigte Unternehmen wieder bis zu zwei geförderte Beratungsprojekte beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Das Förderprogramm läuft planmäßig nur noch bis Ende 2026. Experten raten daher, die Anträge früh im ersten Quartal zu stellen, um von den vollen Zuschüssen zu profitieren.
Jahreskontingent zurückgesetzt: Zwei geförderte Beratungen möglich
Der Jahreswechsel bringt den Reset des Förderkontingents. Unternehmen, die 2025 ihre beiden geförderten Beratungen bereits genutzt haben, starten mit einem leeren Zähler ins neue Jahr. Grundlage ist die seit 2023 geltende ESF-Plus-Richtlinie. Insgesamt sind im Förderzeitraum bis 2026 maximal fünf Beratungen pro Unternehmen möglich.
Die Förderung deckt bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, in einigen Regionen sogar bis zu 80 Prozent. Abgedeckt werden zentrale Zukunftsthemen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder Finanzrestrukturierung. Regionale Leitstellen wie die Industrie- und Handelskammern nehmen ab dieser Woche wieder Anträge entgegen.
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Wichtige Neuregelung: Berechnung für Kleinunternehmer geändert
Antragsteller müssen 2026 eine entscheidende Änderung beachten. Seit November 2025 gilt eine neue Berechnungsgrundlage für Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Dazu zählen viele Arztpraxen, Kleinunternehmer und gemeinnützige Organisationen.
Für diese Gruppe wird der Zuschuss jetzt auf Basis des Bruttorechnungsbetrags berechnet – nicht mehr wie bisher auf den Nettobetrag. Die Folge: Die absolute Fördersumme steigt, weil auch der Mehrwertsteueranteil der Beratungsrechnung teilweise übernommen wird. Für reguläre umsatzsteuerpflichtige KMU bleibt die Berechnung auf Nettobasis unverändert.
Berater warnen vor Fehlern im Online-Antrag. Eine falsche Zuordnung kann zu Verzögerungen führen – problematisch bei dem knappen Zeitfenster bis Programmende.
Nachhaltigkeit wird Pflicht: Beratung gegen Lieferkettengesetz
Der Start ins Jahr 2026 bringt zusätzlichen Beratungsbedarf. Seit 1. Januar prüft das BAFA aktiv die Berichte zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Zwar betrifft das Gesetz primär große Unternehmen, doch die Auswirkungen erreichen den Mittelstand: Als Zulieferer müssen KMU nun detaillierte Nachhaltigkeitsdaten liefern.
„Nachhaltigkeit und Compliance“ wird nach Einschätzung von Branchenbeobachtern 2026 ein Top-Thema für geförderte Beratungen sein. Das BAFA-Programm deckt explizit Beratungen zu ökologischer Nachhaltigkeit und Prozessoptimierung ab. Für viele Mittelständler wird dies zur kostengünstigen Möglichkeit, ihre Berichtssysteme anzupassen.
Countdown bis Dezember: Letzte Chance für bewährtes Instrument
2026 markiert das letzte gesicherte Jahr der aktuellen Förderrichtlinie. Das Programm endet offiziell am 31. Dezember 2026. Anders als in früheren Jahren ist eine Verlängerung ungewiss – die angespannte Haushaltslage des Bundes macht Nachfolgeregelungen unklar.
Marktanalysten erwarten einen wahren Ansturm auf die Fördermittel in der zweiten Jahreshälfte. Die strategische Empfehlung für Gründer lautet daher: Erste der beiden verfügbaren Beratungen sofort im ersten Quartal beantragen. Das schafft Puffer für eventuellen weiteren Bedarf später im Jahr.
Das Förderportal ist geöffnet, die Kontingente sind neu gefüllt. Für deutsche Start-ups und Mittelständler hat die entscheidende Förderphase 2026 begonnen.
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