Ausgleichsabgabe, Firmen

Ausgleichsabgabe: Deutsche Firmen drohen saftige Strafzahlungen

26.12.2025 - 14:43:12

Ab März 2026 steigen die finanziellen Sanktionen für Firmen, die ihre Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte nicht erfüllen, drastisch an. Besonders Null-Beschäftiger müssen deutlich mehr zahlen.

Die Strafen für Unternehmen, die ihre Inklusionsquote nicht erfüllen, steigen 2026 deutlich an. Ab März müssen Firmen deutlich höhere Ausgleichsabgaben zahlen – besonders hart trifft es Betriebe ohne schwerbehinderte Beschäftigte.

Berlin – Der Countdown läuft: Bis zum 31. März 2026 müssen deutsche Unternehmen ihre Ausgleichsabgabe für das Berichtsjahr 2025 abführen. Die neuen Sätze, die am Freitag, dem 26. Dezember 2025, in Kraft sind, bedeuten einen drastischen Anstieg der finanziellen Last für Firmen, die ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte nicht erfüllen. Das Ziel des „Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ wird damit mit spürbarem finanziellen Druck durchgesetzt.

Scharfe Sanktionen für „Null-Beschäftiger“

Die größte Neuerung betrifft sogenannte Null-Beschäftiger – Unternehmen mit mindestens 60 Mitarbeitern, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz müssen sie künftig 815 Euro pro Monat zahlen. Im Vorjahr lag dieser Satz noch bei 720 Euro. Diese Erhöhung ist Teil einer dynamischen Anpassung, die an die Bezugsgröße der Sozialversicherung gekoppelt ist.

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„Die Zeit symbolischer Strafen ist endgültig vorbei“, kommentiert ein Sprecher des Sozialverbands VdK. „Ab 2026 wird die Kosten der Ausgrenzung zu einem spürbaren Posten in den Bilanzen der Unternehmen.“

Die gestaffelte Abgabenstruktur für das Berichtsjahr 2025 sieht für Betriebe ab 60 Beschäftigten wie folgt aus:
* Quote von 3 % bis unter 5 %: 155 Euro/Monat/Platz (zuvor 140 €)
* Quote von 2 % bis unter 3 %: 275 Euro/Monat/Platz (zuvor 245 €)
* Quote über 0 % bis unter 2 %: 405 Euro/Monat/Platz (zuvor 360 €)
* Quote von 0 %: 815 Euro/Monat/Platz (zuvor 720 €)

Auch kleinere Unternehmen mit 20 bis 59 Mitarbeitern sind betroffen, profitieren aber von Sonderregelungen. Für Betriebe mit unter 40 Beschäftigten ohne schwerbehinderte Angestellte steigt der Monatssatz auf 235 Euro.

Vom „zahnlosen Tiger“ zum finanziellen Druckmittel

Die verschärften Regelungen basieren auf dem Inklusionsgesetz, das 2024 in Kraft trat, aber erst im Zyklus 2025/2026 seine volle finanzielle Wirkung entfaltet. Das Gesetz ersetzte das alte System – oft als „zahnloser Tiger“ kritisiert – durch ein Modell, das Nicht-Erfüllung wirtschaftlich unattraktiv macht.

Ein Kernpunkt war die Abschaffung der separaten Bußgeld-Regelung, die auf 10.000 Euro gedeckelt und selten verhängt wurde. An ihre Stelle trat die neue, vierte Stufe der Ausgleichsabgabe (815 Euro) als automatische, nicht verhandelbare Sanktion für Betriebe, die ihre Inklusionspflicht komplett ignorieren.

Die Einnahmen aus den erhöhten Abgaben sind zweckgebunden. Sie fließen laut Handwerksblatt in die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt, etwa für Arbeitsplatzanpassungen, Lohnkostenzuschüsse oder die neuen „Budget für Arbeit“-Initiativen.

Zwischen Bürokratie und sozialer Verantwortung

Die Reaktionen aus der Wirtschaft fallen gespalten aus. Während große Verbände die soziale Notwendigkeit der Inklusion anerkennen, wächst die Kritik am bürokratischen Aufwand und dem „strafenden“ Charakter der Abgaben in wirtschaftlich angespannten Zeiten.

Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) verweist auf die Position der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). In vielen Branchen, besonders mit hohem Anteil an körperlicher Arbeit, stelle die Suche nach qualifizierten schwerbehinderten Bewerbern eine strukturelle Herausforderung dar – kein mangelnder Wille.

„Die Erhöhung der Abgabe setzt Betriebe unter zusätzlichen Druck, die bereits mit hohen Energiekosten und Fachkräftemangel kämpfen“, so ein Branchenvertreter. „Wir brauchen mehr Unterstützung bei Qualifizierung und Vermittlung, nicht nur höhere Strafen.“

Sozialverbände halten den Druck für notwendig. Die neuen Sätze böten Bewerbern mit Schwerbehinderung ein „mächtiges Druckmittel“ in Vorstellungsgesprächen, berichtet Gegen-Hartz.de. Die wirtschaftliche Logik für eine Einstellung – fast 10.000 Euro Ersparnis pro Jahr und unbesetztem Platz – sei nun ein starkes Argument für Personalabteilungen.

Inklusion wird 2026 zum Compliance-Muss

Der Fokus auf Inklusion wird 2026 über finanzielle Strafen hinausgehen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt in sein erstes Jahr mit verschärfter Marktüberwachung. Es verpflichtet Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen – von E-Commerce-Plattformen bis zu Bankterminals – barrierefrei zu gestalten.

Zudem wird 2026 ein entscheidendes Jahr für die Einführung der Europäischen Behindertenkarte in Deutschland. Sie soll den Nachweis der Behinderung in EU-Mitgliedstaaten vereinfachen und die Mobilität erleichtern.

Für Arbeitgeber ist die Botschaft klar: Inklusion ist kein „Nice-to-have“-Thema mehr, sondern ein finanzielles und compliance-relevantes Muss. Unternehmen sollten ihre Quoten noch vor der März-Frist überprüfen, um die drastischen neuen Strafzahlungen zu vermeiden.

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