EQS-Stimmrechte, ATOSS

EQS-Stimmrechte: ATOSS Software SE (deutsch)

04.05.2026 - 15:03:19 | dpa.de

ATOSS Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs.

1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


EQS Stimmrechtsmitteilung: ATOSS Software SE
1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung



04.05.2026 / 15:03 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



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Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG (wesentliche Beteiligung)



Die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG, Grünwald, hat uns am 4. Mai 2026 gemäß
§33 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an
der ATOSS Software SE am 1. Mai 2026 die Schwelle von 20% überschritten hat
und der gesamte Stimmrechtsanteil nunmehr 23,89758% (das entspricht
3.801.214 Stimmrechten) beträgt.



Vor diesem Hintergrund teilte die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG uns gemäß
§ 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit:



  1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele



Der Erwerb von Stimmrechten an der ATOSS Software SE erfolgte durch Einlage
der Aktien in die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG als 100%
Tochtergesellschaft der bisherigen Aktionärin AOB Invest GmbH.



  a. AOB Portfolio One GmbH & Co. KG verfolgt mit diesem Erwerb weder
    strategische Ziele noch die Erzielung von Handelsgewinnen im Hinblick
    auf die ATOSS Software SE.



  b. Es besteht keine Absicht seitens der AOB Portfolio One GmbH & Co. KG,
    innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der ATOSS
    Software SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.



  c. Die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG übernimmt das satzungsmäßige Recht
    der AOB Invest GmbH, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden und
    strebt darüber hinaus keine Einflussnahme auf die Besetzung von
    Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ATOSS Software SE an.



  d. Die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG strebt keine wesentliche Änderung
    der Kapitalstruktur der ATOSS Software SE, insbesondere im Hinblick auf
    das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die
    Dividendenpolitik an.



  2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel



Die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG hat die Stimmrechte an der ATOSS
Software SE unentgeltlich im Wege der Einlage durch ihre alleinige
Kommanditistin, die AOB Invest GmbH, erworben.



Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der ATOSS Software SE wurden von
der AOB Portfolio One GmbH & Co. KG daher direkt weder Fremd- noch
Eigenmittel aufgewendet.




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04.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Originalinhalt anzeigen:
https://eqs-news.com/?origin_id=2611b971-47a9-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de



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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    ATOSS Software SE
                   Rosenheimer Str. 141 h
                   81671 München
                   Deutschland
   Internet:       www.atoss.com





   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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